Archivbestand
Arbeitsministerium Württemberg-Baden, Abwicklungsstelle (Bestand)
Überlieferungsgeschichte
Enthält gesperrte Unterlagen.
Inhalt und Bewertung
Enthält: Gesetzgebung und Verwaltung, Arbeitsrecht, Sozialrecht.
Vorwort: Die Akten des Arbeitsministeriums Württemberg-Baden, über dessen Geschäftstätigkeit und Organisation die Sonderbeilage zum Mitteilungsblatt des Arbeitsministeriums 6 (1951) Heft 10 "5 Jahre Arbeitsministerium Württemberg-Baden" informiert, wurden dem Hauptstaatsarchiv Stuttgart in zwei Ablieferungen am 31. Januar 1962 bzw. am 3. November 1976 von der Nachfolgebehörde, dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Sozialordnung Baden-Württemberg, übergeben. Mit der ersten Ablieferung waren die Akten ausgesondert worden, die für die Arbeit der neuen Behörde nicht mehr von Belang waren. Seit der zweiten Ablieferung steht nun der gesamte Bestand des Arbeitsministeriums Württemberg-Baden aus den Jahren 1945 - 1952 wieder vollständig in der alten Form zur Verfügung. Alle Aktenstücke sind mit Signaturen versehen, die sich aus drei Elementen zusammensetzen: einer römischen Zahl von I - IV, die auf die Abteilung des Ministeriums verweist (I Gesetzgebung und Verwaltung, II Arbeitsrecht, III Sozialrecht, IV = II e Arbeitsschutz), einem lateinischen Großbuchstaben, der sich am Anfangsbuchstaben eines Betreff-Stichwortes orientiert, und einer lateinischen Ordnungsziffer hinter dem Signaturbuchstaben. Unabhängig von der jeweiligen Abteilung laufen die Signaturen für den gesamten Bestand von A - Z bzw. bei den einzelnen Buchstaben von 1 - n fort. Von dieser Regel gibt es nur eine Ausnahme bei den Akten über die Arbeitsgerichte und die Schiedsstellen (II b). Hier stellte man dem eigentlichen Signaturbuchstaben noch ein großes lateinisches A voran und verband beide Buchstaben durch einen Bindestrich. In wenigen Fällen gab man derartigen Akten auch eine C-Signatur, ohne daß der Grund erkennbar ist. Geordnet waren die Akten bei der ersten Ablieferung nach den Abteilungen, innerhalb der Abteilungen nach der alphabetischen Folge der Signaturbuchstaben bzw. der numerischen Folge der arabischen Ziffern. Bei der zweiten Ablieferung hatte man sieh primär an der Folge der Signaturbuchstaben von A - Z orientiert und unter jedem Buchstaben hintereinander die Betreffe der Abteilungen von I - IV bzw. II e angeordnet, danach erst die arabischen Ziffern in Betracht gezogen. Bei der Neuordnung des Bestandes war zunächst die Aufteilung in eine erste und eine zweite Ablieferung rückgängig zu machen. Da durch die Aktenausscheidung eine durchgängige Folge der Signaturen von A - Z und 1 - n sowieso nicht mehr zu erreichen war, schien es zweckmäßig, das Ordnungsschema der ersten Ablieferung für den gesamten Bestand beizubehalten. Die Akten wurden nach Abteilungen (römische Ziffer) geordnet und innerhalb dieser inhaltlich definierten Obergruppen in der alphabetischen numerischen Folge der Signaturen aufgestellt. Dieses formale Gliederungsprinzip hat den Nachteil, daß thematisch zusammengehörige Aktenstücke innerhalb ihrer Abteilung an den unterschiedlichsten Stellen im Signatursystem auftauchen können. Von einer thematischen Ordnung des gesamten Bestandes über die Einteilung in die Abteilungen hinaus mußte aber aus drei Gründen Abstand genommen werden: 1. In der Übergangszeit der Nachkriegsjahre arbeitete auch das Arbeitsministerium Württemberg-Baden mehr oder minder improvisierend. Die Einteilung in Abteilungen blieb, wie ein Blick in erhaltene Geschäftsverteilungspläne zeigt (I a: 0 5, G 15, A 57), konstant. Im Rahmen dieser Abteilungen kam es aber mehrfach zu Umorientierungen und Umverteilungen in der Arbeit des Ministeriums, da einzelne Aufgaben zu verschiedenen Zeitpunkten von unterschiedlichem Gewicht waren. Auf Grund dieser Umstände gewinnt die scheinbar unbeholfene Art der Registraturführung ihren Sinn. Indem man alle Vorgänge unter einem möglichst eng gefaßten Betreff und ohne Rücksicht auf einen Geschäftsverteilungs- bzw. Aktenplan einordnete, war die Registratur von der jeweiligen Organisation der Geschäftsbereiche unabhängig. Wollte man derart geführte Akten nach einem selbsterfundenen oder übernommenen inhaltlich orientierten System umordnen, so würde das einer Festschreibung des Inhalts der Akten gleichkommen, die in vielen Fällen dem historischen Kontext ihrer Entstehung nicht genügend Rechnung tragen könnte. Es liegt auf der Hand, welche Schwierigkeiten ein solches Vorgehen für Forschungen mit sich bringen würde, die sich mit der Geschichte der Behörde als Ganzes beschäftigen. 2. Das vom Arbeitsministerium Württemberg-Baden bei der Veröffentlichung von Verordnungen, Erlassen und Gesetzen in seinem Amtsblatt benutzte Aktenzeichen ist mit der Signatur identisch, die die entsprechenden Akten tragen. Angegeben werden die bearbeitende Abteilung (römische Zahl), der lateinische Signaturbuchstabe sowie die arabische Ordnungsziffer. Zusätzlich folgt, durch einen Querstrich verbunden, eine weitere arabische Ziffer, die die Lage der Veröffentlichung innerhalb des betreffenden Büschels angibt. Insofern kann bei einer Ordnung der Akten nach ihren Signaturen für jede Veröffentlichung des Ministeriums das zugrunde liegende Material in direktem Zugriff sofort zur Verfügung gestellt werden. 3. Zahlreiche Akten wurden nicht nur in verschiedenem Kontext benutzt und geführt, sondern auch von Anfang an als Sammelmappen für verschiedene Betreffe zu einem übergeordneten Thema angelegt. Nicht selten tragen Büschel auch Betreffe, die nur in einem lockeren Zusammenhang zur Arbeit des Ministeriums stehen. In diesen Fällen würde eine Ordnung des Bestandes nach thematischen Gesichtspunkten schwierige Ermessensfragen aufwerfen. Um den an Teilbereichen der Arbeit des Ministeriums interessierten Benutzer nicht zum Studium aller Betreffe der jeweiligen Abteilung zu zwingen, wurde zusätzlich zum Inventar des Bestandes der an das Vorwort anschließende sachthematische Index erstellt. Er versucht transparent zu machen, welche der durch das Arbeits- und Sozialrecht vorgegebenen Aufgaben des Ministeriums durch die Akten dokumentiert werden und in welchen Bereichen die Schwerpunkte in der Tätigkeit des Ministeriums lagen. Als Grundlage für diese Arbeit diente der Geschäftsverteilungsplan des Ministeriums, den diese Behörde im Jahre 1951 in ihrem Amtsblatt veröffentlichte (s. o., vgl. Beilage). Die in ihm aufgeführten Stichworte konnten wenigstens zum Teil als Gliederungspunkte übernommen werden, unter denen die einzelnen Akten einzuordnen waren. In den Abteilungen I und II brauchten die so vorgegebenen Oberbegriffe nur in wenigen Fällen durch selbstgebildete oder älteren Geschäftsverteilungsplänen (s. o.) entnommene Stichworte erweitert zu werden. Wichtig ist, daß sowohl die Abteilung I wie die Abteilung II über eine Rechtsabteilung verfügten, die einzelne Gesetze zu überprüfen hatte. Diese Gesetze (oft mit G-Signatur) wurden nicht gesondert aufgeführt, sondern unter ihrem thematischen Zusammenhang eingeordnet. Dies empfahl sich um so mehr, als nicht alle von I a bearbeiteten Gesetze mit G-Signaturen versehen waren. Die Aufgaben der Abteilung II A und II a überschnitten sich. Deshalb wurden die betreffenden Akten in einer Gruppe zusammengefaßt. Die ursprünglich selbständige Abteilung IV (Arbeitsschutz) kam nach dem Tod ihres Referenten als II e zur Abteilung II. Dort wird sie auch in diesem Index aufgeführt. Schwieriger als die Abteilung I und II war die Abteilung III zu ordnen. Besonders die für III a (Sozialversicherung) des Geschäftsverteilungsplans gegebenen Stichworte waren mehr oder minder zufällig gewählt und unterschieden nicht zwischen den einzelnen Versicherungsarten. Daher mußte hier ein alternatives Gliederungsprinzip eingeführt werden. Es erschien zweckmäßig, vom Aufbau der Reichsversicherungsordnung (RVO) auszugehen und die Betreffe davon nicht erfaßter Versicherungsarten gesondert aufzuführen. Dabei muß allerdings bemerkt werden, daß das Ministerium bei der Renten- wie bei der Unfall- und der Krankenversicherung nicht immer ausreichend zwischen der Versicherung für Arbeiter und Angestellte unterschied, so daß bei der Suche nach Material über die Angestelltenversicherung immer auch die Punkte "Invaliden- und Hinterbliebenenversicherung" sowie "Unfallversicherung" in Betracht zu ziehen sind, obwohl das Stichwort Angestelltenversicherung gesondert ausgeworfen ist. Demgegenüber konnten bei III b die gelieferten Stichworte als Hauptüberschriften übernommen werden, mußten aber durch selbst gewählte Untertitel ergänzt werden. Wie beschrieben, bildete man im Arbeitsministerium Württemberg-Baden Aktenbüschel unter möglichst eng gefaßten Betreffen, stellte aber auch Büschel zusammen, die von mehreren Bearbeitern des Ministeriums oder der Abteilung benötigtes Material enthielten. Zudem bildete man auch für nur bedingt aus dem Geschäftsablauf des Ministeriums entstehende Akten (Informationen von Interessenverbänden, Anfragen fremder Ministerien etc.) Faszikel, die erst nach Einsicht als solche zu erkennen sind. Derartige Akten sollten im Register möglichst weit an den Zusammenhang herangerückt werden, in dem sie für das Ministerium von Bedeutung waren. Deshalb mußten an den Beginn jeder Abteilung (und für das Ministerium insgesamt unter I) Sammelgruppen gestellt werden, in denen Akten dieser Art aufgenommen werden konnten. Dabei wurde unterschieden zwischen 1) Allgemeines, d. h. Akten, die grundsätzlich wichtige Aufgaben oder Beziehungen charakterisieren. 2) Sonstiges, d. h. Akten, die Einzelprobleme behandeln, ohne daß diese in einem eindeutigen Zusammenhang mit den Aufgaben des Ministeriums oder der Abteilung zu sehen sind. 3) Mehrere Betreffe, d. h. Akten, die unter einem Sammelbegriff Material über unterschiedliche Aufgaben des Ministeriums bzw. eine seiner Abteilungen enthalten. Die Einordnung der Betreffe in das Schema eines in dieser Form nur für relativ kurze Zeit gültigen Geschäftsverteilungsplanes sah sich den Schwierigkeiten ausgesetzt, auf die oben hingewiesen wurde. Daß es sich bei der Erstellung des Registers bereits um eine erste und nicht in jedem Fall genügend sachkundige Interpretation handelt, muß dies bei seiner Benutzung in Rechnung gestellt werden, ebenso, daß eine Einzelverzeichnung der Dokumente noch Querverbindungen zwischen den hier aufgeführten Gliederungspunkten ans Lieht bringen wird. Dennoch ist zu hoffen, daß die Tätigkeit des Ministeriums in Bezug auf einzelne Fragen des Sozial- und Arbeitsrechtes mit Hilfe dieses Indexes erst einigermaßen befriedigend dokumentiert werden kann. Im Index sind nur die Signaturen der Akten genannt. Im nachfolgenden Inventar, das für jede Abteilung fortlaufend nach den Signaturen von A - Z bzw. von 1 - n geordnet ist, kann aber Umfang, Berichtszeit und laufende Nummer der Akte leicht ermittelt werden. Der Bestand wurde von Staatsarchivreferendar Dr. Bernhard Neidiger und Archivangestelltem Kurt Lohmüller unter Leitung des Unterzeichneten 1978/79 geordnet. Stuttgart, 23. Juni 1980 Paul Sauer
- Reference number of holding
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, EA 8/001
- Extent
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2603 Büschel (24,3 lfd. m)
- Context
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik) >> Ministerien und zentrale Dienststellen seit 1945 >> Sozialministerium >> Frühere Zuständigkeiten, aufgehobene Abteilungen, Kommissionen
- Date of creation of holding
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1945-1952, Nachakten bis 1977
- Other object pages
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Rights
-
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Last update
-
13.11.2025, 2:39 PM CET
Data provider
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Object type
- Bestand
Time of origin
- 1945-1952, Nachakten bis 1977