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Aussetzung von Haschisch-Gerichtsverfahren

Einige Stuttgarter Amtsrichter wollen vorerst keine Fälle mehr wegen Haschisch-Mißbrauch verhandeln. PAULI: Eine Gefährlichkeit der Droge Haschisch ist nicht zu erkennen. Das Strafrecht ist ein zu scharfes Mittel, um regulierend in diesem Bereich der weichen Drogen einzugreifen. Haschisch und Bier müssen vor dem Gericht gleich behandelt werden. Die psychische und die physische Abhängigkeit von Haschisch ist geringer einzuschätzen als beim Alkohol. Haschisch ist nicht gesundheitsgefährlicher als Alkohol. SCHMIERER: Die Staatsanwaltschaft wird Beschwerde beim Landgericht Stuttgart einlegen, weil diese Amtsrichter keine Strafverfahren mehr verfolgen wollen. Der kleine Haschisch-Konsument soll nicht mehr verfolgt werden.

Reference number
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 1/003 D924010/129
Former reference number
C924010/214
Extent
0:04:25; 0'04

Context
Hörfunksendungen des SDR aus dem Jahre 1992 >> April 1992
Holding
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 1/003 Hörfunksendungen des SDR aus dem Jahre 1992

Indexentry person
Pauli, Hubertus; Richter
Schmierer, Klaus; Oberstaatsanwalt, 1943-2013

Date of creation
Dienstag, 7. April 1992

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Provenance
S 4
Rights
Last update
20.01.2023, 4:48 PM CET

Data provider

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Object type

  • AV-Materialien

Time of origin

  • Dienstag, 7. April 1992

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