Bestand

Knappschafts-Oberversicherungsamt Clausthal (Bestand)

Geschichte des Bestandsbildners: Grundlage der vorliegenden Überlieferung ist das Unfallversicherungsgesetz vom 6. Juli 1884 (vgl. Reichsgesetzblatt S. 69 § 47), das die Zahlung von Entschädigungen an die Opfer von Berufsunfällen regelte. Um die Berechtigung und die Höhe der Entschädigungssummen zu ermitteln, richtete man Berufsgenossenschaften ein, die unter der Dienstaufsicht des Reichsversicherungsamtes standen. Zugleich bildete man Anlaufstellen für Betroffene, die gegen die von den Vorständen der Berufsgenossenschaften ergangenen Bescheide Widerspruch einlegen wollten. Das zu diesem Zweck geschaffene und erstmals am 22. 10. 1885 mit einem Vorsitzenden ausgestattete Schiedsgericht in Clausthal war für die nordwestdeutsche Sektion III der Knappschafts-Berufsgenossenschaft zuständig.
Im Gefolge des Gesetzes über die Abänderung der Unfallversicherungsgesetze vom 30. Juni 1900 (vgl. Reichsgesetzblatt S. 335) wurde das Clausthaler Schiedsgericht in das für die Norddeutsche Knappschafts-Pensionskasse zuständige Schiedsgericht für Arbeiterversicherung umgewandelt.

Geschichte des Bestandsbildners: Eine Neuregelung der Kranken-, Unfall-, Invaliden- und Hinterbliebenenversicherung der Arbeiter erfolgte durch die Reichsversicherungsordnung vom 19. Juli 1911 (Vgl. Reichsgesetzblatt S. 509). Anschließend errichtete der preußische Minister für Handel und Gewerbe in Berlin durch Bekanntmachung vom 19. Juni 1912 das an das dortige Oberbergamt anzugliedernde Knappschafts-Oberversicherungsamt mit Sitz in Clausthal. Es war zuständig für die Betriebe der vom Oberbergamt in Clausthal beaufsichtigten Knappschaftsvereine (einschließlich des Unterharzer Knappschaftsvereins sowie der an der Norddeutschen Knappschafts-Pensionskasse in Halle beteiligten Knappschaftsvereine Helmstedt, Rübeland und Thiede). Die Schiedsgerichte für Arbeiterversicherung wurden aufgehoben.
Die nächste wesentliche Änderung führte das am 1. Januar 1954 in Kraft getretene Niedersächsische Sozialgerichtsgesetz ein. Es nahm den Versicherungs- und
Oberversicherungsämtern die rechtsprechende Funktion und übertrug sie auf die Sozialgerichte. Auf diesem Weg wurde das Sozialgericht in Hannover Nachfolger des
Knappschafts-Oberversicherungsamtes. Für die Angelegenheiten der Knappschaftsversicherung einschließlich der Unfallversicherung für den Bergbau und des Kassenarztrechtes richtete man Fachkammern mit Zuständigkeit für das Land Niedersachsen ein.

Bestandsgeschichte: Vom Sozialgericht Hannover wurde der Bestand Hann. 121 mit einem Umfang von ca. drei Metern im Jahr 1968 in das Niedersächsische Hauptstaatsarchiv Hannover übernommen. Als
vorläufiges Findmittel diente bis zur Verzeichnung ein Abgabeverzeichnis von 1968. Der bereits chronologisch geordnete Bestand ist von der Archivangestellten Frau Drewes
verzeichnet worden.

Bestandssignatur
NLA HA, Hann. 121

Kontext
Nds. Landesarchiv, Abt. Hannover (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Staatliche Bestände >> 1.12 Preußische Provinz Hannover >> 1.12.1 Obere Provinzialbehörden
Verwandte Bestände und Literatur
Literatur: Johannes-Traugott Greuer, Die Oberharzer Knappschaftskassen vom 16. Jahrhundert bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts: ein Beitrag zur Sozialgeschichte der Oberharzer Bergleute, Göttingen 1961 Carl August Tolle, Die Lage der Berg- und Hüttenarbeiter im Oberharze unter Berücksichtigung der geschichtlichen Entwicklung der gesammten Bergarbeiter-Verhältnisse und des Knappschaftswesens in Deutschland, Berlin 1892

Bestandslaufzeit
1885-1953

Weitere Objektseiten
Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
Letzte Aktualisierung
16.06.2025, 12:45 MESZ

Datenpartner

Dieses Objekt wird bereitgestellt von:
Niedersächsisches Landesarchiv. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.

Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1885-1953

Ähnliche Objekte (12)