Bestand
Bezirksamt Adelsheim (Bestand)
        Überlieferungsgeschichte
Die in der Mehrzahl erst 1806 an Baden gefallenen
                                 Gemeinden wurden erst 1813 durch die Bildung des Bezirksamts
                                 Osterburken einheitlich verwaltet. 1828 wurde der Amtssitz nach
                                 Adelsheim verlegt und der Name in Bezirksamt Adelsheim geändert.
                                 1936 wurde das Bezirksamt Adelsheim aufgelöst und alle Gemeinden
                                 dem Bezirksamt Buchen zugeteilt.
Die Unterlagen aus
                                 vorliegendem Bestand gelangten zu verschiedenen Zeitpunkten von den
                                 Bezirksämtern Adelsheim und Buchen ins Archiv. Zunächst in einer
                                 Zettelkartei in die Bestände 338, 338 A (Auswandererakten) und 338
                                 B (Bauakten) getrennt verzeichnet, wurde diese Dreigliederung bei
                                 der abschließenden Bearbeitung 2021 aufgelöst und im Bestand 338
                                 zusammengeführt. Die Bestellsignaturen haben sich dadurch nicht
                                 geändert, sondern sind weiterhin gültig.
Inhalt und Bewertung
Generalia und
                                 (Orts-)Spezialia
Zur Geschichte der Bezirks-
                                 und Landratsämter: Die territorialen Umwälzungen in der
                                 napoleonischen Zeit brachten der Markgrafschaft Baden, ab 1803
                                 Kurfürstentum und ab 1806 Großherzogtum, erhebliche Gebietsgewinne.
                                 Durch die Zuschlagung rechtsrheinischer Territorien vieler kleiner
                                 Fürstentümer sowie geistlicher Gebiete und Reichsstädten erreichte
                                 das Großherzogtum ein Vielfaches seiner bisherigen Größe. Die
                                 Einwohnerzahl wuchs in der Zeit von 1802 bis 1810 von 190.000 auf
                                 fast eine Million an. Bei der nun notwendig gewordenen Neuordnung
                                 ging man von dem staatlichen Einheitsgedanken aus. Die bereits 1803
                                 einsetzenden gesetzgeberischen Maßnahmen wurden durch das
                                 Organisationsreskript vom 26. November 1809 vervollständigt. Die
                                 dadurch geschaffene Verwaltungsstruktur blieb bis auf kleine
                                 administrative Änderungen Jahrzehnte lang für die
                                 Verwaltungseinteilung prägend. Diese wurde in staatsrechtlicher und
                                 polizeilicher Hinsicht vierstufig organisiert. Zentrale Stellen
                                 waren die Ministerien, unter ihnen standen die Kreisdirektorien
                                 (Kreise) als Zentralmittelinstanz mit Aufgaben auf dem gesamten
                                 staatlichen Verwaltungs- und Rechtsgebiet und unter diesen die
                                 Ämter mit demselben Aufgabenbereich. Die unterste Stufe bildeten
                                 die Gemeinden. Die Gebietseinteilung der (Bezirks-)Ämter ging auf
                                 ältere Strukturen zurück, deren Neueinteilung am 22. Juni 1807
                                 erfolgte, wonach nun den 66 landesherrlichen 52 standesherrliche
                                 Ämter gegenüberstanden. Ab 1809 erhöhte sich die Zahl der Ämter auf
                                 119. Da jedes Amt mindestens 7000 Seelen umfassen sollte, wurde die
                                 Anzahl der Ämter in den folgenden Jahren stetig reduziert. 1849
                                 wurden die bis dahin als Relikte der Feudalzeit noch bestehenden 22
                                 standesherrlichen Ämter vollständig aufgelöst. Die 1853
                                 existierenden 76 Ämter verringerten sich bis zum Ende der Monarchie
                                 auf 53 Ämter. Durch die landesherrliche Verordnung vom 18. Juli
                                 1857 wurde die Rechtspflege der Ämter ab September des gleichen
                                 Jahres an selbständige Amtsgerichte abgegeben. Nachdem in den
                                 Jahren 1924 und 1936 jeweils 13 Bezirksämter aufgehoben wurden,
                                 verringerte sich deren Anzahl auf 27. Durch die Landkreisordnung im
                                 Jahre 1939 wurden die Bezirksämter in Landratsämter umbenannt und
                                 zugleich unter Ausscheidung von sieben Stadtkreisen zu
                                 Selbstverwaltungskörperschaften. Nach Ende des Zweiten Weltkrieges
                                 kamen neun nordbadische Kreise zum Land Württemberg-Baden, die
                                 übrigen 18 Landkreise bildeten das Land (Süd-)Baden. Durch die
                                 Kreisreform in Baden-Württemberg, die zum 1. Januar 1973 in Kraft
                                 trat, wurde die Zahl der Landkreise auf 35 reduziert, davon 16 im
                                 badischen Landesteil, von denen wiederum sieben im Regierungsbezirk
                                 Karlsruhe liegen. Hinzu kommen neun Stadtkreise, davon fünf in
                                 Nordbaden.
Bezirksamt Adelsheim: Die
                                 meisten der Gemeinden aus dem Amtsbezirk Adelsheim gelangten 1806
                                 durch die Rheinbundakte und die damit einhergehende Mediatisierung
                                 der Fürstentümer Leiningen, Löwenstein-Wertheim und Salm-Krautheim
                                 sowie der grundherrschaftlichen Territorien aus dem aufgelösten
                                 Ritterkanton Odenwald an Baden (u. a. Freiherren von Adelsheim,
                                 Rüdt von Collenberg, Gemmingen, Berlichingen sowie der Grafen von
                                 Waldkirch). Die Ortschaften wurden zunächst durch die alten
                                 standes- und grundherrschaftliche Ämter verwaltet. Erst 1813 wurde
                                 das Bezirksamt Osterburken als Teil des Main- und Tauberkreises
                                 gebildet. Das Bezirksamt setzte sich aus den Ortschaften der
                                 ehemaligen Justizämter Osterburken und Rosenberg sowie aus den
                                 aufgelösten Grundherrlichkeiten zusammen. 1828 wurde der Amtssitz
                                 durch großherzoglichen Erlass von Osterburken nach Adelsheim
                                 verlegt und folglich der Name in Bezirksamt Adelsheim geändert. Die
                                 Verwaltungszugehörigkeit einiger Gemeinden wechselte im Laufe des
                                 19. und 20. Jahrhunderts mehrfach, weshalb die korrespondierende
                                 Überlieferung für einige Gemeinden auch bei umliegenden
                                 Bezirksämtern zu suchen ist, insbesondere in den Beständen 345
                                 (Bezirksamt Buchen), 341 (Bezirksamt Boxberg) und 380 (Bezirksamt
                                 Tauberbischofsheim). Die wechselnde Amtszugehörigkeit der einzelnen
                                 Orte wurde im Findmittel auf der jeweiligen Gliederungsebene der
                                 Orte (Spezialia) vermerkt. Ein kleiner Teil der Amtsbüberlieferung
                                 (46 Akten) findet sich heute auch in Bestand 229 Spezialakten der
                                 kleineren Ämter und Orte (Rubrik "Adelsheim Amt,
                                 Neckar-Odenwald-Kreis"). Das Bezirksamt Adelsheim wurde durch das
                                 Gesetz vom 30. Juni 1936 zur Neueinteilung der Ämter zum 1. Oktober
                                 1936 aufgelöst. Sämtliche Gemeinden wurden dem Amtsbezirk Buchen
                                 zugeteilt.
Überlieferungsbildung und
                                 Erschließung: Ein Großteil der Unterlagen gelangte nach Auflösung
                                 des Bezirksamts Adelsheim an das nun zuständige Bezirksamt Buchen
                                 und von dort zu verschiedenen Zeitpunkten an das
                                 Generallandesarchiv. Im Archiv wurden diese Akten zunächst unter
                                 Bestandssignatur 345 als Zugangsbestände erfasst, zu einem
                                 unbekannten Zeitpunkt separiert und dem Bestand 338 zugewiesen. Die
                                 vorliegenden 2833 Bauakten im Bestand kamen fast ausnahmslos 1978
                                 ins Archiv. Vorsignaturen sind entsprechend vermerkt. Im
                                 Generallandesarchiv wurden zunächst die Bestände 338, 338 A
                                 (Auswanderungsakten) und 338 B (Bauakten) gebildet und die
                                 Unterlagen in einer Zettelkartei erfasst. Im Zuge der
                                 Erschließungsarbeiten 2021 wurden die Bestände 338 A und 338 B
                                 aufgelöst und in den Grundbestand 338 integriert. Die
                                 Bestellsignaturen haben sich dadurch nicht geändert, sondern haben
                                 weiterhin ihre Gültigkeit. Vermutlich bei der Anfertigung des
                                 Zettelrepertoriums wurden Akten, deren Laufzeit deutlich vor 1800
                                 endet aus Bestand 338 herausgenommen und Bestand 229 (Spezialakten
                                 der kleineren Ämter und Orte) zugeordnet, eine Akte kam zu Bestand
                                 345 S. Hierbei handelt es sich um folgende Bestellnummern (soweit
                                 noch festzustellen): Nr. 1608 (jetzt 229 Nr. 370 a), 1757-1758
                                 (jetzt 229 Nr. 10525 a und 10525 b), 1781 (jetzt 229 Nr. 10510 a),
                                 2041 (jetzt 345 S Nr. 12 a), 2128-2129 (jetzt 229 Nr. 45185 a und
                                 45185 b), 2337 (jetzt 299 Nr. 55870 a), 2452 (jetzt 229 Nr. 59361
                                 a), 2683 (jetzt 229 Nr. 81149 a), 2800 (jetzt 229 Nr. 89260 a),
                                 2808-2811 (jetzt 229 Nrn. 89264 a, 89265 a, 89266 a und 89290 a),
                                 2813-2815 (jetzt 229 Nrn. 89290 b, 89290 c und 89290 d), 3067-3068
                                 (jetzt 229 Nrn. 96382 a und 96382 b), 3442 a und b (jetzt 229 Nr.
                                 112970 a und 112970 b). Bei den Erschließungs- und
                                 Redaktionsarbeiten 2021 wurden des Weiteren die Akten zu den
                                 Ortschaften Waldhausen (ehemals 338 Nr. Nr. 3432, 3683), Laudenberg
                                 (ehemals 338 Nr. 2390, 3623-3666 und A 1719) sowie Mörschenhardt
                                 (338 Nrn. A 1754-A 1757) aus dem Bestand 338 herausgenommen und
                                 Bestand 345 zugeordnet. Während Mörschenhardt nie Teil des
                                 Amtsbezirks Adelsheim war, entstanden, mit Ausnahme von vier Akten,
                                 auch die insgesamt 47 Unterlagen zu Laudenberg und Waldhausen in
                                 der Hauptsache ausschließlich beim Bezirksamt Buchen. Laudenberg
                                 und Waldhausen gehörten lediglich in den Jahren 1840-1849 kurze
                                 Zeit zum Amtsbezirk Adelsheim, ansonsten stets zum Amtsbezirk
                                 Buchen. Um die Überlieferung zu Laudenberg und Waldhauen nicht
                                 weiter zu zerstreuen, wurden alle 47 Akten dem Bestand 345
                                 zugewiesen. Einige Unterlagen enthalten Schriftstücke von
                                 Vorgängerbehörden (grundherrliches Amt Adelsheim, Amt
                                 Großeicholzheim oder Bezirksamt Gerlachsheim). Andere wurden
                                 zuletzt bei den Kreisregierungen (z. B. Main- und Tauber- bzw.
                                 Neckarkreis) oder beim Bezirksamt Buchen bearbeitet. Diese wurden
                                 im Bestand belassen, da es sich entweder um Aktenserien handelte
                                 oder die Mehrzahl der Schriftstücke Adelsheimer Provenienz war. Das
                                 vorliegende Findmittel beruht auf der Konversion der Zettelkartei.
                                 Die Gliederung des Findmittels folgt der badischen
                                 Amtsregistraturordnung von 1905 (Fackler). Aus
                                 bestandserhalterischen Gründen wurden einige großformatige Karten
                                 und Pläne sowie eine Pergamenturkunde aus den Akten herausgenommen
                                 und an einem gesonderten Lagerort verwahrt. Die entnommenen
                                 Archivalien werden digitalisiert und im Online-Findmittel
                                 präsentiert. Die Unterlagen wurden abschließend signiert und
                                 archivfachlich verpackt. Der Bestand 338 enthält insg. 8551
                                 Archivalien und hat einen Umfang von ca. 45 laufenden Metern.
                                 Karlsruhe, im Oktober 2021 Fabian Beller
Quellen und Literatur:
                                 Badisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 20 vom 1. Juli 1936, S.
                                 80 (Gesetz vom 30. Juni 1936 zur Neueinteilung der Ämter). Das Land
                                 Baden-Württemberg, amtliche Beschreibung nach Kreisen und
                                 Gemeinden, Bd. 1 und 5, Stuttgart 1976 und 1977. Die Amtsvorsteher
                                 der Oberämter, Bezirksämter und Landratsämter in Baden-Württemberg
                                 1810 bis 1972, herausgegeben von der Arbeitsgemeinschaft der
                                 Kreisarchive beim Landkreistag Baden-Württemberg, Stuttgart 1996.
                                 Großherzoglich-Badisches Regierungsblatt Nr. XXII vom 30. Juli
                                 1813, Beilage A (Ämtereinteilung), S. 138. Großherzoglich-Badisches
                                 Regierungsblatt Nr. XXIV vom 6. Dezember 1828, S. 212 (Verlegung
                                 des Amtssitzes von Osterburken nach Adelsheim). Stiefel, Karl:
                                 Baden 1648-1952, Karlsruhe 2001. Der Neckar-Odenwald-Kreis, bearb.
                                 von der Abteilung Landesbeschreibung des Generallandesarchivs
                                 Karlsruhe, hrsg. von der Landesarchivdirektion Baden-Württemberg in
                                 Verbindung mit dem Neckar-Odenwald-Kreis, Bd. 1, Sigmaringen
                                 1992.
    
- Reference number of holding
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                Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 338
 
- Extent
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                8525 Akten (Nr. 1-3827, Nr. A 1-1908, Nr. B 1-B 2850), 26 Pläne (Nr.1573 c-w, 2702 b, 2718 b-e), 1 Urkunde
 
- Context
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                Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik) >> Neuere Bestände (vornehmlich ab ca. 1800) >> Inneres, Soziales und Umwelt >> Ämter (Bezirks-, Landratsämter) >> Adelsheim
 
- Date of creation of holding
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                (1448-) 1803-1961
 
- Other object pages
 
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
 
- Last update
 - 
                
                    
                        03.04.2025, 11:03 AM CEST
 
Data provider
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Object type
- Bestand
 
Time of origin
- (1448-) 1803-1961