Bestand
Kirchengericht (Mecklenburg) (Bestand)
Bestandsbeschreibung: Der Rechtshof der Ev.-Luth. Landeskirche Mecklenburgs wurde nach einem Beschluss der Landessynode 1955 und weiteren Beratungen 1957 gebildet (Kirchengesetz betr. die Errichtung und Zusammensetzung eines Rechtshofes vom 2. Dezember 1955 bzw. vom 19. Juli 1956 und 29. April 1957, Kirchl. Amtsblatt 1957, Nr. 9). Seine Aufgabe waren die Behandlung von Anfechtungen eines Verwaltungsakts des Oberkirchenrats, kirchlicher Körperschaften und der unter kirchlicher Aufsicht stehenden kirchlichen Verbände, Vereine und rechtsfähigen Stiftungen sowie die öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten zwischen Körperschaften des Kirchenrechts. Als nicht anfechtbar wurden u.a. Entscheidungen der Landessynode, in Kirchenaufsichtssachen, Kirchensteuersachen, Verfassungsfragen und Wahlverfahren bezeichnet. Nach der Fusion zur Ev.-Luth. Kirche in Norddeutschland 2012 wurde der Rechtshof als Kammer des Verfassungs- und Verwaltungsgerichts der Nordkirche bis zum 31.12.2015 fortgeführt, wobei die Kammer für mecklenburgische Punkte zuständig war. 2015 wurde ein neues Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsgesetz verkündet, dass das Kirchengesetz betr. die Errichtung und Zusammensetzung eines Rechtshofes zum 1.1.2016 außer Kraft setzte. Damit war eine spezielle Zuständigkeit der Kammer für Mecklenburg nicht mehr gegeben.
- Bestandssignatur
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10.02.10 Kirchengericht (Mecklenburg)
- Kontext
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Landeskirchliches Archiv der Ev.-Luth. Kirche in Norddeutschland (Archivtektonik) >> 1 Landeskirchen vor 2012 >> 10 Ev.-Luth. Landeskirche Mecklenburgs (1549-2012) >> 10.02 Kirchliche Organe
- Weitere Objektseiten
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- Letzte Aktualisierung
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07.04.2025, 12:26 MESZ
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Objekttyp
- Bestand