Urkunde

Kaiser Matthias von Habsburg bekundet, dass Johann Friedrich [von Schwalbach], Abt von Fulda, Erzkanzler der Kaiserin, um die Bestätigung der vom ...

Digitalisierung: Hessisches Staatsarchiv Marburg

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Reference number
Hessisches Staatsarchiv Marburg, 1768
Formal description
Ausfertigung, Pergament, mit Woll- und Metallschnur angehängtes Majestätssiegel
Notes
Vgl. hierzu auch Nr. 1734.

Kurzregest unter der Plica.

Die Bevollmächtigten des Abtes sind mit anderer Tinte nachgetragen worden.

Further information
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Geben in unserer und des heyligen reichs statt Regenspurg den ainundzwaintzigisten tag des monats Octobris nach Christi unsers lieben Herrn und Seeligmachers geburt im sechzehenhundert dreyzehendten unserer reiche des römischen im andern des hungrischen im fünfften und des behemischen im dritten jahren

Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Kaiser Matthias von Habsburg bekundet, dass Johann Friedrich [von Schwalbach], Abt von Fulda, Erzkanzler der Kaiserin, um die Bestätigung der vom Reich verliehenen Regalien, Privilegien, Lehen und Einkünfte des Klosters Fulda gebeten hat, sowie sie Matthias Vorgänger der verstorbene Kaiser Rudolf II. zuletzt bestätigt hat. Matthias bestätigt diese Privilegien und Regalien angesichts des vorbildlichen geistlichen Lebens Fuldas sowie der für das Reich geleisteten und zukünftig zu leistenden Dienste der Äbte und des Klosters Fulda. Namentlich erwähnt wird bei der Privilegienbestätigung die Grafschaft Ziegenhain und Nidda mit allem Zubehör; diese haben die Landgrafen von Hessen von den Äbten von Fulda als Afterlehen erhalten. Alle bestätigten Privilegien sind Lehen des Reichs. Johann Friedrich gelobt durch seine Bevollmächtigten Peter Ernst von der Fels, Propst von Petersberg, und Gebhart von Ach unter Eid, Kaiser und Reich treu und gehorsam zu sein und allen seinen Verpflichtungen als Lehnsmann nachzukommen. Der Abt und Fulda sowie dessen Herrschaftsgebiet, Besitzungen und Untertanen stehen unter dem Schutz von Kaiser und Reich. Kein Untertan des Reichs soll diesen Anordnungen zuwiderhandeln, sondern sie vielmehr getreulich beachten, allen Anordnungen nachkommen und diese gegebenfalls schützen. Bei Verstößen gegen dieses Privileg droht Huldverlust und eine Strafe in Höhe von 50 Mark lötigen Golds, zahlbar zur Hälfte an das Reich und den Abt von Fulda. Siegelankündigung. Ausstellungsort: Regensburg. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)

Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: Taxvermerk über 30 Goldgulden; Registraturvermerk

Vermerke (Urkunde): Unterschriften: (Matthias propria [unter der Plica] / Vice R[egistrata?] domini Jo[hann] Swicardi [Schweikhard von Kronberg] [unter der Plica] / archicancellarii Moguntinii [unter der Plica] / vidit [?] L. [?] von Ulm / ad mandatum sacrae caesarae / maiestatis proprium / R. [?] Lucher [?] manupropria [?])

Context
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1611-1620
Holding
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]

Date of creation
1613 Oktober 21

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Last update
27.05.2024, 5:45 PM CEST

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Object type

  • Urkunde

Time of origin

  • 1613 Oktober 21

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