Urkunde
Kaiser Rudolf II. von Habsburg bekundet, dass Johann Friedrich [von Schwalbach], Abt von Fulda, Erzkanzler der Kaiserin, um die Bestätigung der vo...
- Archivaliensignatur
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1734
- Formalbeschreibung
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Ausfertigung, Pergament, mit Woll- und Metallschnur angehängtes Majestätssiegel
- Bemerkungen
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Kurzregest unter der Plica.
Taxvermerk über 30 [?] Goldgulden und Unterschrift des Taxators Albert Mecht auf der Plica.
- Sonstige Erschließungsangaben
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Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: ... der geben ist auf unnserm königelichen schlosz zu Prag den zwelfften tag des monats Septembris nach Christi unnsers lieben Herrn Erlösers unnd Seeligmachers geburt sechzehenhundert und im sibenden unserer reiche des römischen im zwayunddreyssigisten des hungerischen im funffunddreyssigisten und des behaimischen auch im zwayunnddreyssigisten iahren
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Kaiser Rudolf II. von Habsburg bekundet, dass Johann Friedrich [von Schwalbach], Abt von Fulda, Erzkanzler der Kaiserin, um die Bestätigung der vom Reich verliehenen Regalien, Privilegien, Lehen und Einkünfte des Klosters Fulda gebeten hat. Rudolf bestätigt diese Privilegien und Regalien angesichts des vorbildlichen geistlichen Lebens Fuldas sowie der für das Reich geleisteten und zukünftig zu leistenden Dienste der Äbte und des Klosters Fulda. Namentlich erwähnt wird bei der Privilegienbestätigung die Grafschaft Ziegenhain und Nidda mit allem Zubehör; diese haben die Landgrafen von Hessen von den Äbten von Fulda als Afterlehen erhalten. Alle bestätigten Privilegien sind Lehen des Reichs. Johann Friedrich gelobt durch seine Bevollmächtigten Konrad (Kuntz) von der Tann und Reinhard Wilhelm von Megkebach auf Helmsdorff und Tacheritz unter Eid, Kaiser und Reich treu und gehorsam zu sein und allen seinen Verpflichtungen als Lehnsmann nachzukommen. Der Abt und Fulda sowie dessen Herrschaftsgebiet, Besitzungen und Untertanen stehen unter dem Schutz von Kaiser und Reich. Kein Untertan des Reichs soll diesen Anordnungen zuwiderhandeln, sondern sie vielmehr getreulich beachten, allen Anordnungen nachkommen und diese gegebenenfalls schützen. Bei Verstößen gegen dieses Privileg droht Huldverlust und eine Strafe in Höhe von 50 Mark lötigen Golds, zahlbar zur Hälfte an das Reich und den Abt von Fulda. Siegelankündigung. Ausstellungsort: Prag. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: (Rudolff subscripsi [unter der Plica] / von Stralendorff vidit subscripsi propria [unter der Plica] / ad mandatum sacrae caesarae / maiestatis proprium / G. Hertell propria)
- Kontext
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Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1601-1610
- Bestand
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
- Laufzeit
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1607 September 12
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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10.06.2025, 09:13 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunde
Entstanden
- 1607 September 12