Urkunden
Steffan, Pfalzgraf bei Rhein und Herzog in Bayern, verpflichtet sich, in seinen Schlössern "vor dem walt" und um Nürnberg, als Herspruck, Lauff, Freystat, gemäß der Verordnung König Wenzels Münzen zu schlagen, nämlich 25 Pfennig an der Aufzahl auf ein Würzburger Lot, an Korn 1/2 lötig Silbers fein, und zur Hälfte Zusatz. - Siegler: der Aussteller.
- Reference number
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Reichsstadt Nürnberg, Kaiserliche Privilegien, Urkunden 215
- Former reference number
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KA/B Nr. 56; BayHStA Reichsstadt Nürnberg Urkunden Nr. 2605
- Language of the material
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ger
- Further information
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Ausstellungsort: Landshut
Originaldatierung: Landtshuet montag vor gots leichnams tag 1396.
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1396
Monat: 5
Tag: 29
Äußere Beschreibung: Ausf.
- Context
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Reichsstadt Nürnberg, Kaiserliche Privilegien, Urkunden >> Losungamt, 39 Laden >> Kaiserliche und Königliche Privilegien >> Wenzel als Römischer König (Lade KA/B)
- Holding
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Reichsstadt Nürnberg, Kaiserliche Privilegien, Urkunden
- Indexbegriff subject
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Münzwesen
- Indexentry person
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Wenzel, König
Bayern, Stephan Herzog von
- Indexentry place
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Bayern, Herzog Stephan
Freystadt, Münzstatt, Herzoglich bayrische
Hersbruck, Münzstätte zu -
Landshut, Ausstellungsort
Lauf, Münzstätte
Lauf, Münzstätte
- Date of creation
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1396 Mai 29
- Other object pages
- Last update
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23.05.2025, 11:52 AM CEST
Data provider
Staatsarchiv Nürnberg. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Urkunden
Time of origin
- 1396 Mai 29
Other Objects (12)

König Wenzel gebietet allen Fürsten, geistlichen und weltlichen, Grafen, Freien, Herren, Dienstleuten, Rittern, Knechten und den Gemeinschaften der Städte Märkte und Dörfer, dass sie solche Münze, welche die Münzmeister jener Fürsten und Herren, so den jüngsten Münzbrief (KA/B Nr. 19, d.d. 14. September 1390) nicht besiegelt, schlagen, und die das rechte Korn und Auszahl nicht hätte, nicht annehmen, sondern zerschneiden sollen. - Siegler: der Aussteller.

König Wenzel gebietet, dass fürderhin niemand in deutschen Landen eine Münze haben solle, weder Wirzburger noch Regensburger noch Erlanger noch diesem gleiche, es gehen denn derselben an der "aufzal" 25 Pfennige auf 1 Nürnberger Lot und sie bestehe an dem "Korn" halb sein lötiges Silber und halb Zusatz an einer Mark Nürnbergisch; und zugleich festsetzt, das jeder Münzherr ein sichtbares Zeichen auf seine Münze schlage, und dass niemand die Münze "erseygern" und dass endlich die halben "grossen", die man bisher geschlagen, künftig nicht mehr geschlagen werden sollen. - Siegler: der Aussteller.

König Wenzel gebietet, dass niemand die Bürger insgemein oder den Rat oder die Gemeinde der Stadt Nürnberg vor ein Cent- oder Land- oder irgend ein anderes Gericht laden soll, sondern seine Klage allein vor des Reichs Richter in Nürnberg bringe, wozu dann der Rat fünf oder sieben oder neun Bürger aus den Reichsstädten Windsheim oder Weissenburg nehmen möge. - Siegler: der Aussteller.

König Wenzel erlaubt dem Bürgermeister, dem Rat und den Bürgern der Stadt Nürnberg ("Nuremberg"), dass sie sich mit Fürsten, Herren, Rittern, Knechten oder beliebigen andern um "vorwort, stallung oder vmb hilfe" vereinigen mögen, mit der Maßgabe jedoch, dass sie dieser Gnade sich weder wider das Reich noch wider der Korne zu Beheim gebrauchen sollen. - Siegler: der Aussteller.

König Wenzel begnadet die Stadt Nürenberg, dass weder er noch seine Nachfolger im Reiche die alljährlich am Martinitage fällige Stadtsteuer im Betrage von 2000 Gulden fürderhin an irgend jemand verweisen oder verschreiben, sondern sie bei der königlichen Kammer behalten wollen. - Siegler: der Aussteller.

König Wenzel bestätigt den Kaufakt, in welchem der Burggraf Friderich zu Nürnberg dem Bürgermeister, dem Rat und den Bürgern dieser Stadt die Schnitterdienste, die Hofstattpfennige sowie die Schmiedeschillinge aus der dortigen St. Lorenzenpfarre verkauft hat, und verleiht die genannten Rechte der Stadt zu rechtem Reichslehen. - Siegler: der Aussteller.
