Archivale

Zwei Akten Buchbinder betreffend

Enthält: - Anweisung an die örtlichen Buchbinder binnen drei Tagen das beabsichtige Gehalt und die Unterkunft der ortsfremden Gesellen mitzuteilen. Vom 5. Januar 1808
- Zwei Buchbindern wird mitgeteilt, dass sie zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung ("Exekution") binnen drei Tagen die Aufnahmegelder begleichen sollen. Vom 21. Juli 1809

SSAA-SMZ-0471-01 | Digitalisierung: Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg

Namensnennung - Keine Bearbeitungen 4.0 International

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Archivaliensignatur
SSAA, SMZ 471
Umfang
2 Blatt

Kontext
Stadtarchiv Mainzer Zeit >> Fremde
Bestand
SMZ Stadtarchiv Mainzer Zeit

Laufzeit
1808 - 1809

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Provenienz
Stadt Aschaffenburg
Letzte Aktualisierung
27.03.2025, 11:33 MEZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1808 - 1809

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