Archivale

Bestimmungen zum Abzug bei ausländischen Erben

Enthält: "Aus Veranlassung des Abzugs aus der Fischerischen Erbschaft entstandene Frage, ob der Abzug von allem Vermögen was einem Ausländer anfalle oder nur von demjenigen, so derselbe wirklich ausser Landes bringe, zu nehmen seie, wurde bestimmt: alle Erbschaften welche einem Ausländer anfallen, ohne Unterschied, ob sie wirklich und physisch exportiert werden, oder nicht, dem Abzug nach der Gesamtsumme der Erbschaft ex tempore delata haereditatis unterworfen seien."

Archivaliensignatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 211 Bü 34
Alt-/Vorsignatur
Zimmer lit. D, Schrank/Kasten 1, Fach 2, Fasz. 29
H 3. 12., Bund 1, Nr. 29

Umfang
Qu. 1-2

Kontext
Oberrat: Allgemeine Akten ("Generalakten") >> 1. Abzug
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 211 Oberrat: Allgemeine Akten ("Generalakten")

Indexbegriff Sache
Ausländer

Laufzeit
1804

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
20.01.2023, 16:49 MEZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1804

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