Archivale
Bestimmungen zum Abzug bei ausländischen Erben
Enthält: "Aus Veranlassung des Abzugs aus der Fischerischen Erbschaft entstandene Frage, ob der Abzug von allem Vermögen was einem Ausländer anfalle oder nur von demjenigen, so derselbe wirklich ausser Landes bringe, zu nehmen seie, wurde bestimmt: alle Erbschaften welche einem Ausländer anfallen, ohne Unterschied, ob sie wirklich und physisch exportiert werden, oder nicht, dem Abzug nach der Gesamtsumme der Erbschaft ex tempore delata haereditatis unterworfen seien."
- Archivaliensignatur
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 211 Bü 34
- Alt-/Vorsignatur
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Zimmer lit. D, Schrank/Kasten 1, Fach 2, Fasz. 29
H 3. 12., Bund 1, Nr. 29
- Umfang
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Qu. 1-2
- Kontext
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Oberrat: Allgemeine Akten ("Generalakten") >> 1. Abzug
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 211 Oberrat: Allgemeine Akten ("Generalakten")
- Indexbegriff Sache
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Ausländer
- Laufzeit
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1804
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
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20.01.2023, 16:49 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 1804