Bestand
Arbeitsamt Stade (Bestand)
Bestandsgeschichte: I. Behördengeschichte
Eine zentrale Organisation zur Arbeitsvermittlung gab es in Deutschland zunächst nicht, es wurden lediglich regionale Strukturen z.B. durch sog. Arbeitsnachweisämter geschaffen. Diese konstituierten sich nicht nach Verwaltungseinheiten, sondern nach Wirtschaftsräumen, so dass es z. B. schon seit 1910 einen Verband Niedersächsischer Arbeitsnachweise bzw. seit dem 23. Januar 1920 das Landesarbeitsamt und das Landesberufsamt Niedersachsen gab. Am 15. Januar 1920 folgte die Errichtung des Reichsamts für Arbeitsvermittlung, seit 1922 in der Reichsarbeitsverwaltung als Mittelbehörde des Reichsarbeitsministeriums organisatorisch eingegliedert. Die Organisationsstruktur war bereits in 13 Landesarbeitsämter und 361 Arbeitsämter als regionale Stellen aufgeteilt. Am 16. Juli 1927 ging dies Amt mit dem Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung in die neu gegründete Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung über, in deren Aufgaben der Zusammenschluss von Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung festgelegt wurde. Die Reichsanstalt enthielt Organe der Selbstverwaltung. Die für den Stader Sprengel zuständige Oberbehörde war das Landesarbeitsamt Nordmark. In seinem Zuständigkeitsbereich lagen Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg, die Kreise Stade und Cuxhaven, das Land Hadeln und ab Februar 1943 auch Helgoland. Schon 1933 wurden die Befugnisse der Selbstverwaltung durch Erlass dem Präsidenten der Reichsanstalt bzw. den Landesarbeitsämtern übertragen. Auch die Aufgaben der Arbeitsvermittlung, Berufsberatung und Lehrstellenvermittlung wurden sukzessive in der Zentrale konzentriert. 1938 wurde die Reichsanstalt selbst wieder weitgehend in das Reichsarbeitsministerium (Hauptabteilung V) eingegliedert, die Landesarbeitsämter und Arbeitsämter waren nun dem Ministerium unterstellte Reichsbehörden, die für den
Bestandsgeschichte: Arbeitseinsatz, die Arbeitslosenunterstützung sowie Statistiken und Berichterstattungen zuständig waren. Daneben gab es getreu der neuen nationalsozialistischen Sozialverfassung die Reichstreuhänder der Arbeit bzw. für den öffentlichen Dienst, die den Abschluss von Arbeitsverträgen rechtsverbindlich regelten, für den Arbeitsfrieden zu sorgen und an der neuen Sozialverfassung mitzuarbeiten hatten. Sie waren an die Richtlinien und Weisungen der Reichsregierung gebunden und mussten im Rahmen des Krieges z. B. die Regelungen zur Heimarbeit oder zu 'Kriegslöhnen' ausarbeiten. Die kriegsbedingte Umstellung in den Zuständigkeiten führte 1943 zur Einrichtung der Gauarbeitsämter, die entsprechend der Parteigaue (hier Gau Osthannover mit Sitz in Lüneburg) sich an den Reichsverteidigungsbezirken orientierten und nun für den Arbeitseinsatz und die Aufgaben der Reichstreuhänder zuständig waren. Die Militärregierung bestimmte mit dem Ende der nationalsozialistischen Herrschaft durch ihre Richtlinien und Anordnungen für lange Zeit die Aufgaben der Arbeitsverwaltung (z. B. der Kontrollratsbefehl Nr. 3 zur Registrierung der arbeitsfähigen bzw. arbeitslosen Bevölkerung und ihre Unterbringung in Arbeit oder der Kontrollratsbefehl Nr. 21 zur Errichtung von Arbeitsgerichten). Vom November 1946 bis September 1948 unterstand das Landesarbeitsamt unter der Bezeichnung 'Landesarbeitsamt Niedersachsen' als Abteilung IV dem im Aufbau befindlichen Niedersächsischen Ministerium für Aufbau und Arbeit, jetzt wieder als übergeordnete Dienststelle über die einzelnen Arbeitsämter, der auch die Aufgabe der früheren Reichstreuhänder zufiel.
Erst im Gesetz über die Errichtung einer Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung vom 10. März 1952 wurde wieder die paritätische Beteiligung der Sozialpartner und der Vertreter der öffentlichen Körperschaften, neben Gewerkschaften und
Bestandsgeschichte: Arbeitgebervereinigungen, an der Selbstverwaltung festgelegt. Hier wurde der Grundstock für die heutige Bundesagentur für Arbeit gelegt. Die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung erhielt mit der Verabschiedung des Arbeitsförderungsgesetzes am 1. Juli 1969 einen neuen Namen: Bundesanstalt für Arbeit. Zusätzlich zur Berufsberatung, Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung wurde den Arbeitsämtern die Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung zugewiesen, es trat also die Vorsorge für einen quantitativen und qualitativen Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt in den Vordergrund. Dazu kommen die Gewährung von Arbeitslosenhilfe und Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz, die Erteilung der Erlaubnis zur Arbeitsvermittlung an Dienstleister, die Erstattung von Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz von 1996. 2003 traten die Hartz-I und Hartz-II-Gesetze in Kraft. Ab 1. Januar 2004 ist der gültige Name Bundesagentur für Arbeit (Hartz III). 2005 schließlich erfolgte im Rahmen der Hartz IV-Regelungen die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II.
II. Literaturhinweise
Schmuhl, Hans-Walter: Arbeitsmarktpolitik und Arbeitsverwaltung in Deutschland 1871 - 2002 : zwischen Fürsorge, Hoheit und Markt [Hrsg.: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesanstalt für Arbeit (IAB)], Nürnberg: Bundesanstalt für Arbeit, 2003 - XX, 776 S. - (Beiträge zur Arbeitsmarkt- und Berufsforschung ; 270)
Führer, Karl Christian: Arbeitslosigkeit und die Entstehung der Arbeitslosenversicherung in Deutschland 1902-1927,
Berlin: Colloquium Verl., 1990 - XX, 610 S. - (Einzelveröffentlichungen der Historischen Kommission zu Berlin ; 73) - (Beiträge zu Inflation und Wiederaufbau in Deutschland und Europa 1914-1924)
Herrmann, Volker: Vom Arbeitsmarkt zum Arbeitseinsatz : zur
Bestandsgeschichte: Geschichte der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung 1929 bis 1939, Frankfurt am Main [u.a.]: Lang, 1993 - 352 S. : Ill., graph. Darst. - (Europäische Hochschulschriften : Reihe 03, Geschichte und ihre Hilfswissenschaften ; 557)
Kratochwill-Gertich, Nancy: Die Arbeitsverwaltung in Stadt und Region Osnabrück seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, Osnabrück: Selbstverl. des Vereins für Geschichte und Landeskunde von Osnabrück, 2002 - VII, 287 S. : graph. Darst., Kt. - (Osnabrücker Geschichtsquellen und Forschungen ; 44)
III. Bestandsgeschichte
Der Bestand spiegelt umfangreich die Entwicklung der Arbeitsverwaltung vom Ende der zwanziger Jahren bis in die heutige Zeit wieder. Dabei sind im Rahmen der zahlreichen Ablieferungen seit der Mitte der sechziger Jahre zunächst viele Generalakten über die Arbeitsverwaltung, später dann vor allem in den siebziger und achtziger Jahre vermehrt Personalakten und schließlich seit Mitte der neunziger Jahre nach einem Archivierungsmodell vor allem Leistungsakten aus dem Bereich Kurzabeit und Konkursausfall übernommen worden. Der Bestand ist durch die Mitarbeiterin Ute Fahrenkrug im Januar 2013 ersterschlossen und vom U. korrigiert und mit einem Vorwort und einer Gliederung versehen worden.
Stade, im Januar 2013
Dr. Thomas
Bestandsgeschichte: Bardelle
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
- Reference number of holding
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Nds. Landesarchiv, Abt. Stade, NLA ST, Rep. 260 Stade
- Context
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Nds. Landesarchiv, Abt. Stade (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Staatliche und kommunale Bestände >> 1.1 Akten >> 1.1.4 Fachbehörden (bis heute) >> 1.1.4.3 Gesundheit und Soziales
- Date of creation of holding
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1928-2004
- Other object pages
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Last update
-
30.01.2023, 8:48 AM CET
Data provider
Niedersächsisches Landesarchiv. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Bestand
Time of origin
- 1928-2004