Archivbestand

Landratsamt Neustadt (Bestand)

Behördengeschichte: Die territoriale Neuordnung Deutschlands durch Napoleon brachte der vormaligen Markgrafschaft Baden zwischen 1803 und 1810 fast eine Verdoppelung ihres Staatsgebiets sowie im Jahr 1803 die Erhebung zum Kurfürstentum und im Jahr 1806 zum Großherzogtum. Dies machte eine Neugliederung und Vereinheitlichung der Verwaltungsstrukturen des administrativ heterogenen Staatswesens erforderlich. Die zwischen 1806 und 1809 erlassenen Organisationsedikte gliederten das Großherzogtum Baden in 66 landesherrliche und 53 standesherrliche Ämter. Die standesherrlichen Ämter wurden bis 1849 aufgehoben oder in landesherrliche umgewandelt. Durch Zusammenlegungen und Aufhebungen im Lauf des 19. und 20. Jahrhundert wurde die Zahl der badischen Bezirksämter deutlich reduziert. Ursprünglich waren die Bezirksämter rein staatliche Behörden und als solche in erster Linie für die allgemeine Staatsverwaltung und für die staatliche Aufsicht über das Handeln der kommunalen Verwaltungen in ihrem jeweiligen Amtsbezirk zuständig, hatten aber auch Aufgaben der Polizei und - bis zum Aufbau einer eigenen Gerichtsorganisation im Jahr 1857 - der Justiz, insbesondere der Zivilgerichtsbarkeit, wahrzunehmen. Die 1809 eingerichteten Bezirksämter wurden zehn Kreisen zugeteilt, als deren Exekutivorgan die Kreisdirektorien fungierten. Das Bezirksamt Neustadt gehörte zum Donaukreis. Die Verwaltungsreform des Jahres 1832 ersetzte die mittlerweile verbliebenen sechs Kreisdirektorien als Mittelbehörden durch die Kreisregierungen von vier Kreisen und teilte den Amtsbezirk Neustadt dem Oberrheinkreis zu. 1864 wurden diese vier Kreise aufgelöst und die Bezirksämter unmittelbar dem Innenministerium unterstellt. Zugleich wurde das Großherzogtum in elf Kreisverbände als kommunale Selbstverwaltungskörperschaften ohne staatliche Aufgaben eingeteilt, dabei kam der Amtsbezirk Neustadt zum Kreis Freiburg. Zur Handhabung der staatlichen Verwaltungsaufsicht wurden die Bezirksämter und Kreisverbände in vier Landeskommissärbezirke zusammengefasst. An deren Spitze stand je ein Landeskommissär mit Sitz und Stimme im großherzoglichen Ministerium des Innern. Das Bezirksamt Neustadt wurde dem Landeskommissärbezirk Freiburg zugeschlagen. Die 1864 etablierten Kreisverbände wurden 1939 aufgehoben und die Amtsbezirke wurden ab dem 1. Januar in Landkreise umbenannt; deren Vorsteher trugen bereits seit 1924 den Titel Landrat. Die Landkreisverwaltungen wurden damit zu einer Mischkonstruktion von staatlicher Verwaltung und kommunaler Selbstverwaltung. Deren formell aufrecht erhaltene Selbstverwaltungskompetenzen bestanden in der Zeit des Nationalsozialismus aber nur auf dem Papier, da die Beschluss- und Entscheidungszuständigkeiten von der Kreisversammlung auf den vom Ministerium des Innern ernannten Kreisvorsitzenden übergingen, dem drei bis sechs Kreisräte lediglich beratend zur Seite standen. Bei der Neuordnung der Verwaltung nach dem Kriegsende 1945 ging die Rechtsaufsicht über die Landkreise, die weiterhin staatliche Aufgaben wahrnahmen, nun aber wirklich auch zu kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften mit demokratischer Legitimation wurden, von den Landeskommissären zunächst auf das (süd-)badische Innenministerium über. Nach der Bildung des Bundeslandes Baden-Württemberg trat an dessen Stelle das Regierungspräsidium Südbaden als Mittelinstanz für den Regierungsbezirk Südbaden. 1956 wurde der Landkreis Neustadt in Landkreis Hochschwarzwald umbenannt, bevor er bei der Kreisgebietsreform 1973 schließlich aufgelöst wurde. Die Städte und Gemeinden wurden dabei größtenteils dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald zugeschlagen, ein Teil der Gemeinden fiel an den Landkreis Waldshut. Der Amtsbezirk Neustadt erfuhr im Lauf der Zeit verschiedene Änderungen im Zuständigkeitsbereich: 1821 wurde das Amt Löffingen auf die Ämter Neustadt und Hüfingen aufgeteilt. 1924 wurden die Bezirksämter Bonndorf und St. Blasien aufgehoben, von denen Neustadt die Gemeinden Schluchsee bzw. Faulenfürst und Schönenbach erhielt. Im Zuge einer weiteren Verwaltungsneugliederung 1936 erhielt Neustadt die Gemeinden Breitnau und St. Märgen von Freiburg sowei Bachheim und Reiselfingen von Donaueschingen.

Bestandsgeschichte: Vor Beginn der Verzeichnungsarbeiten verteilten sich die Akten des Bezirksamtes/Landratsamtes Neustadt auf folgende Bestände: a) B 726/1, /2, /3, /4, /5, /6, /7, /8, /9, /10, /12, /13, /14 und /15 b) E 28/1 c) G 19/1, /2, /3, /4, /5, /7, /8, /9, /10, /11, /12 und /13 Zunächst wurden die unter a) genannten Bestände zum Bestand B 726/1 (neu) vereinigt. Dabei wurden Fremdprovenienzen mit einem Laufzeitende nach 1806 und vor 1952 entnommen und provenienzgerecht anderen Beständen des Staatsarchivs Freiburg zugewiesen. Die Bestände B 726/3, /12, /13 und /15 gingen komplett in B 726/1 (neu) auf, ebenso wie der unter b) genannte Bestand E 28/1. Die Akten aus den unter c) genannten Beständen mit der Provenienz Bezirksamt/Landratsamt Neustadt wurden in B 726/1 (neu) eingearbeitet. Dabei wurde der Bestand G 19/7 vollständig in B 726/1 (neu) integriert. Aus allen drei Beständegruppen wurden Akten mit Laufzeitende vor 1806 und nach 1952 separiert und zuständigkeitshalber an das Generallandesarchiv Karlsruhe bzw. an das Archiv des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald abgegeben. Der Bestand G 19/8 ging komplett an das Archiv des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald. In begründeten Ausnahmefällen, etwa wenn sich der Anteil des nach 1952 entstandenen Schriftguts in einer Akte auf wenige Schriftstücke beschränkte, fanden auch Akten mit einer Laufzeit über 1952 hinaus Eingang in B 726/1 (neu). Hinweise für die Benutzung: Konkordanzen in der Druckversion des Findbuchs zu B 726/1 (neu) weisen alle Vorsignaturen der einzelnen Akten aus. Unter Vorsignatur 1 findet sich dabei jeweils die zuletzt im Staatsarchiv Freiburg verwendete Signatur vor der Neuverzeichnung und unter Vorsignatur 2 die vorletzte Signatur im Staatsarchiv Freiburg oder die ehemals im Generallandesarchiv Karlsruhe verwendete Signatur. Für einige Akten findet sich unter Vorsignatur 3 die ehemals im Generallandesarchiv Karlsruhe verwendete Signatur. Der vorliegende Bestand wurde von Corina Giesin, Annette Riek, Annika Scheumann und Anja Steeger verzeichnet. Planung, Organisation und Koordination sowie Schlusskorrektur und Endredaktion des Findmittels besorgte die Unterzeichnende. Der Bestand B 726/1 umfasst nach seiner Neuverzeichnung 8127 Faszikel und misst 76,3 lfd.m. Freiburg, April 2014 Annette Riek

Reference number of holding
Abt. Staatsarchiv Freiburg, B 726/1
Extent
Nr. 1-8127

Context
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik) >> Baden 1806-1945: Untere Behörden, untere Sonderbehörden >> Geschäftsbereich Ministerium des Innern >> Bezirksämter, Landratsämter

Indexbegriff subject
Landratsamt Neustadt
Indexentry place
Neustadt im Schwarzwald : Titisee-Neustadt FR; Landratsamt

Date of creation of holding
(1650 - 1805) 1806 - 1952 (1953 - 1979)

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Rights
Last update
13.11.2025, 2:41 PM CET

Data provider

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Object type

  • Bestand

Time of origin

  • (1650 - 1805) 1806 - 1952 (1953 - 1979)

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