Tektonik

Polizeidirektionen und -reviere

Überlieferungsgeschichte
1946 wurde die gesamte Polizei in Württemberg-Hohenzollern verstaatlicht sowie Polizeiverwaltung und Polizeivollzug getrennt. Der Polizei blieben die Vollzugsaufgaben vorbehalten, die Landrats- und Bürgermeisterämter übernahmen das Melde-, Paß- und Gewerbewesen. In den Kreisen wurden am Sitz des Landratsamts Landespolizei-Oberkommissariate geschaffen, denen die Landespolizei-Kommissariate und Landespolizei-Posten nachgeordnet waren. Die Oberkommissariate waren für die Erhaltung der öffentlichen Ordnung und für die Abwendung von Gefahren von der Allgemeinheit zuständig, führten die Dienstaufsicht über die ihnen unterstellten Polizeidienststellen, regelten den inneren Dienst und vollzugspolizeiliche Maßnahmen. 1956 wurden die Oberkommissariate in Kreiskommissariate, 1968 in Polizeikommissariate und bis 1981 in Polizeidirektionen umbenannt.

Kontext
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik) >> Südwürttembergische Bestände >> Inneres

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Letzte Aktualisierung
03.04.2025, 08:37 MESZ

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