Abschnitt

Urkunde : Gültverschreibung des Ehepaars Reichart gegenüber dem Bensheimer Sondersiechenhaus

Der Bensheimer Bürger Jakob Reichart und seine Ehefrau Margarete verpflichten sich gegenüber dem Bensheimer Sondersiechenhausschaffner Dionysius Christian zu einer jährlichen Zahlung von 2 ½ Gulden für ein Hauptgeld in Höhe von 50 Gulden, welches sie in bar erhalten haben. Der Zins ist innerhalb von 8 Tagen vor oder nach St. Stephan [26.12] zu entrichten, wobei die erste Zahlung im Jahr 1605 geleistet werden soll. Als Sicherheit für die Gültverschreibung setzen die Eheleute folgende Güter ein: ½ Morgen auf dem Griesel, grenzend an den gemeinen Pfad und an das Gut der Witwe von Hans Junk. ½ Drittel auf der Schwell, grenzend an den gemeinen Pfad und an das Gut von Adam Güderspecher. Ungefähr 1 Viertel Wiese (graß Leppen) im Hundsrück, grenzend an den gemeinen Pfad und den gemeinen Fahrweg. Von diesem Gut erhält das Kloster Lorsch einen Zins von 1 Maß Wein. Bürgermeister und Rat der Stadt Bensheim bestätigen, dass die eingesetzten Güter als Sicherheit für diese Gültverschreibung ausreichen. Ankündigung des Bensheimer Stadtsiegels. Actum Benßheim, Vff Stephani Jm Jahr nach Jesu Christj Vnßers Eynigen Erlößers Vndt Seligmachers gepurt. Eyndausendt Sechshundert Vnndt Funff gezeltt.
Der Bensheimer Bürger Jakob Reichart und seine Ehefrau Margarete verpflichten sich gegenüber dem Bensheimer Sondersiechenhausschaffner Dionysius Christian zu einer jährlichen Zahlung von 2 ½ Gulden für ein Hauptgeld in Höhe von 50 Gulden, welches sie in bar erhalten haben. Der Zins ist innerhalb von 8 Tagen vor oder nach St. Stephan [26.12] zu entrichten, wobei die erste Zahlung im Jahr 1605 geleistet werden soll. Als Sicherheit für die Gültverschreibung setzen die Eheleute folgende Güter ein: ½ Morgen auf dem Griesel, grenzend an den gemeinen Pfad und an das Gut der Witwe von Hans Junk. ½ Drittel auf der Schwell, grenzend an den gemeinen Pfad und an das Gut von Adam Güderspecher. Ungefähr 1 Viertel Wiese (graß Leppen) im Hundsrück, grenzend an den gemeinen Pfad und den gemeinen Fahrweg. Von diesem Gut erhält das Kloster Lorsch einen Zins von 1 Maß Wein. Bürgermeister und Rat der Stadt Bensheim bestätigen, dass die eingesetzten Güter als Sicherheit für diese Gültverschreibung ausreichen. Ankündigung des Bensheimer Stadtsiegels. Actum Benßheim, Vff Stephani Jm Jahr nach Jesu Christj Vnßers Eynigen Erlößers Vndt Seligmachers gepurt. Eyndausendt Sechshundert Vnndt Funff gezeltt.

Urkunde : Gültverschreibung des Ehepaars Reichart gegenüber dem Bensheimer Sondersiechenhaus

Digitalisierung: Universitätsbibliothek Heidelberg

Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International

Standort
Bensheim, Pfarrarchiv St. Georg -- U 68
Umfang
Einzelblatt
Material
Pergament
Ausgabe
Ausfertigung
Sprache
Deutsch

Reihe
Virtuelles Archiv
Nutzungsbedingungen
UBHD
Handschriften
Archivum Laureshamense – digital: Lorsch - Archiv

Schlagwort
Gült

Erschienen
Bensheim , 1605-12-26

DOI
10.11588/diglit.41348
URN
urn:nbn:de:bsz:16-diglit-413483
Letzte Aktualisierung
04.06.2025, 13:56 MESZ

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Objekttyp

  • Abschnitt

Entstanden

  • Bensheim , 1605-12-26

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