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Urkunde : Gültverschreibung des Ehepaars Wollff gegenüber dem Bensheimer Heiliggeistspital

Der Bensheimer Bürger Wendel Wollff und seine Ehefrau Dorothea verpflichten sich gegenüber dem Spitalmeister am Bensheimer Heiliggeistspital Hans Hock zu einer jährlichen Zahlung von 1 ½ Gulden für ein Hauptgeld in Höhe von 30 Gulden, die sie in bar erhalten haben. Die Gülte ist am Tag des heiligen Georg [23.04.], bzw. innert 8 Tagen davor oder danach zu entrichten. Diese Vereinbarung erfolgt mit der Zustimmung der Junker Reinhard von Schwalbach und Friedrich Gottfried von Walderdorff, Kastenvögte des Bensheimer Heiliggeistspitals. Als Sicherheit für die Gültverschreibung setzen die Eheleute folgende Güter ein: 1 Viertel Weingarten im Hofberg, grenzend an das Gut von Hans Eißenloffel und von Philipp Seeger. Von diesem Weingarten erhält der Propst des Klosters Lorsch einen Zins von 3 Schilling Heller. Ferner hinterlegen sie ½ Viertel Weingarten auf dem Hessekirchhof, grenzend an das Gut von Philipp Mades, von Philipp Seidensticker und an den Garten der Junker Rodenstein. Von diesem Gut erhält das Kloster Lorsch einen Zins von 3 Schilling. Sollten die Eheleute die Gülte nicht wie festgelegt entrichten, hat der Spitalmeister das Recht, den Ausstand durch die Belastung ihrer Fahrhabe und eingesetzten Unterpfänder auszugleichen. Ankündigung des kleinen Siegels der Stadt Bensheim. So geben vff S. Georgentag Jm Jahr als man zalth nach Christi vnsers lieben Herrn vnd Seeligmachers gepuert Thausent funffhundert Siebenzig vnd funff et cetera.
Der Bensheimer Bürger Wendel Wollff und seine Ehefrau Dorothea verpflichten sich gegenüber dem Spitalmeister am Bensheimer Heiliggeistspital Hans Hock zu einer jährlichen Zahlung von 1 ½ Gulden für ein Hauptgeld in Höhe von 30 Gulden, die sie in bar erhalten haben. Die Gülte ist am Tag des heiligen Georg [23.04.], bzw. innert 8 Tagen davor oder danach zu entrichten. Diese Vereinbarung erfolgt mit der Zustimmung der Junker Reinhard von Schwalbach und Friedrich Gottfried von Walderdorff, Kastenvögte des Bensheimer Heiliggeistspitals. Als Sicherheit für die Gültverschreibung setzen die Eheleute folgende Güter ein: 1 Viertel Weingarten im Hofberg, grenzend an das Gut von Hans Eißenloffel und von Philipp Seeger. Von diesem Weingarten erhält der Propst des Klosters Lorsch einen Zins von 3 Schilling Heller. Ferner hinterlegen sie ½ Viertel Weingarten auf dem Hessekirchhof, grenzend an das Gut von Philipp Mades, von Philipp Seidensticker und an den Garten der Junker Rodenstein. Von diesem Gut erhält das Kloster Lorsch einen Zins von 3 Schilling. Sollten die Eheleute die Gülte nicht wie festgelegt entrichten, hat der Spitalmeister das Recht, den Ausstand durch die Belastung ihrer Fahrhabe und eingesetzten Unterpfänder auszugleichen. Ankündigung des kleinen Siegels der Stadt Bensheim. So geben vff S. Georgentag Jm Jahr als man zalth nach Christi vnsers lieben Herrn vnd Seeligmachers gepuert Thausent funffhundert Siebenzig vnd funff et cetera.

Urkunde : Gültverschreibung des Ehepaars Wollff gegenüber dem Bensheimer Heiliggeistspital

Digitalisierung: Universitätsbibliothek Heidelberg

Attribution - ShareAlike 4.0 International

Location
Bensheim, Pfarrarchiv St. Georg -- U 11
Extent
Einzelblatt
Material
Pergament
Edition
Ausfertigung
Language
Deutsch

Series
Virtuelles Archiv
UBHD
Handschriften
Archivum Laureshamense – digital: Lorsch - Archiv

Keyword
Gült

Published
[Bensheim] , 1575-04-23

DOI
10.11588/diglit.41342
URN
urn:nbn:de:bsz:16-diglit-413423
Last update
04.06.2025, 1:56 PM CEST

Data provider

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Object type

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Time of origin

  • [Bensheim] , 1575-04-23

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