Tektonik
1.1.5.5. Kammer
Die Verwaltung der Domänen- und Steuersachen des Fürstentum Moers wurde durch Reskript vom 16. Juni 1724 der Klevischen Kammer in der Form übertragen, daß die beiden Hofräte Müntz und Blechen, die bislang diese Aufgabe erledigt hatten, diese als Deputati collegii in loco wahrnahmen, so daß sie sowohl im Kolleg der Klevischen Kammer wie der Regierung Moers Sitz und Stimme hatten, die übrigen Mitglieder der Regierung aber an den Kammersachen nicht beteiligt waren. Nach dem Siebenjährigen Krieg wurde 1765-1769 für Moers und Geldern eine eigene Kammer eingerichtet, aber bereits 1769 der alte Zustand für Moers wieder hergestellt.
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Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik) >> 1. Behörden und Bestände vor 1816 >> 1.1. Landesarchive >> 1.1.5. Moers
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23.06.2025, 08:11 MESZ
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