Bestand
Finanzamt Hannover-Süd (Bestand)
Enthält: Steuerakten, Betriebslisten
Geschichte des Bestandsbildners: Vorbemerkung: Zur allgemeinen Geschichte der Finanzämter und zur Finanzverwaltung siehe das Gruppenvorwort zum Tektonikpunkt "Allgemeine Finanzverwaltung" (https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction.action?detailid=g466 ).
Vorgängerbehörde des Finanzamtes Hannover-Süd war das Finanzamt Hannover-Linden, welches 1920 als Finanzamt Hannover II aus dem Stadtsteueramt des damaligen Stadtkreises Linden hervorging (RFinVerw.Bl. 1920, S. 291). Seinen Sitz hatte es im Gebäude der ehemaligen Militärarrestanstalt am Waterlooplatz in Hannover. Der Amtsbereich des Finanzamtes umfasste den Stadtkreis Linden mit den Vororten Bornum, Badenstedt, Davenstedt, Ricklingen und Limmer sowie das Gebiet bis zur Leine.
Seit 1933 verwaltete das Finanzamt zusätzlich steuerfremde Aufgaben wie Ehestandsdarlehen, Kinderbeihilfen und Steuergutscheine. Im Zuge der Realsteuerreform vom 1. Dezember 1936 (Vereinheitlichung unterschiedlicher Landesgesetze zu einem Grundsteuer- und Gewerbesteuerrahmengesetz) erhielt das Finanzamt Hannover-Linden als weitere Aufgabe die Festsetzung der Messbeträge für die Grund- und Gewerbesteuer.
Geschichte des Bestandsbildners: Zum 16. Dezember 1937 wurde das Finanzamt im Zuge der Neuordnung der Finanzämter im Stadtkreis Hannover in Finanzamt-Waterlooplatz umbenannt (RFinVerw.Bl. 1937, S. 246) und bezog ein neues Dienstgebäude (ehem. Wehrmachtkaserne) am Waterlooplatz. Des Weiteren wurde der Amtsbereich um Teile des Bezirks des Finanzamts Hannover-Stadt (Südstadt) vergrößert war nunmehr für den südlichen Teil des Stadtkreises/ der kreisfreien Stadt Hannover zuständig. Zum Aufgabenbereich gehörten neben den bisherigen Sonderaufgaben seitdem auch die Verwaltung aller Besitz- und Verkehrssteuern des Reichs sowie der Realsteuern (Messbeträge der Gemeinden), des Weiteren die Verwaltung der Kraftfahrzeug- und Grunderwerbsteuer für die Bezirke der drei für den Stadtkreis zuständigen Finanzämter und die Verwaltung der Erbschaftsteuer für die Bezirke der drei für den Stadtkreis zuständigen Finanzämter sowie der Finanzämter Burgdorf, Celle, Hameln, Hannover-Land, Lüchow, Lüneburg, Nienburg, Rinteln, Soltau, Springe, Stadthagen, Uelzen und Winsen.
Während des Zweiten Weltkrieges musste das Finanzamt weitere Aufgaben übernehmen, u.a. die Verwaltung der Kriegszuschläge zur Einkommenssteuer, die Erfassung der Übergewinne sowie Aufgaben im Zusammenhang mit der Kriegsschädenverordnung. Im Oktober 1943 wurde das Dienstgebäude durch einen Luftangriff völlig zerstört, die gesamte Einrichtung sowie fast alle Steuerakten und Sollkarten gingen dabei verloren. Die Unterlagen konnten allerdings mithilfe ausgelagerter Übersichtsbögen und in Zusammenarbeit mit dem Einwohnermeldeamt weitgehend bis Kriegsende rekonstruiert werden.
Geschichte des Bestandsbildners: Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Finanzamt Hannover-Waterlooplatz zentrale Umsatzsteuerstelle der Oberfinanzdirektion Hannover. Mit Wirkung zum 1. Januar 1949 wurde dem Finanzamt die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer für den Bezirk des Finanzamtes Hannover-Land übertragen. 1953/54 wurde ein neues Dienstgebäude anstelle des kriegszerstörten Vergängerbaus errichtet. Mit dem Bezug des Hauses erhielt das Finanzamt auch seine heutige Bezeichnung Finanzamt Hannover-Süd, zugleich erfolgte eine Neuabgrenzung der Amtsbereiche der drei stadthannoverschen Finanzämter.
In den 1950er und 1960er Jahren wurden dem Finanzamt Hannover-Süd folgende Sonderaufgaben übertragen:
Geschichte des Bestandsbildners: - gemeinsame Strafsachenstelle (ab 1953) für die hannoverschen Finanzämter und die Finanzämter Burgdorf, Hameln, Hildesheim Nienburg, Rinteln (bis 1970er Jahre), Springe, Stadthagen und Sulingen;
- zentrale Bewertungsstelle der drei stadthannoverschen Finanzämter (Nds. Min.Bl. 1954, S. 106 und 421);
- zentrale Sonderstelle (ab 1956) für die Bearbeitung der Vermögens-, Kreditgewinn- und Hypothekengewinnabgabe;
- Rechtsbehelfsstelle (seit 1958) für die Bearbeitung von Rechtsbehelfen aus Betriebsprüfungen);
- Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer für die Amtsbezirke der hannoverschen Finanzämter.
Zeitweilig (1970-1976) war das Finanzamt Hannover-Süd auch für die Erhebung der Gewerbesteuerumlage für alle nds. Gemeinden zuständig. Im April 1976 bezog das Finanzamt ein neues Dienstgebäude am Ricklinger Kreisel und gab seinen alten Dienstsitz am Waterlooplatz an das Finanzamt Hannover-Mitte ab. Im Zuge dieser Maßnahme erhielt das Finanzamt Hannover-Süd auch neue Sonderaufgaben zugewiesen:
Geschichte des Bestandsbildners: - Verwaltung der Grunderwerbsteuer, Einheitsbewertung des Grundbesitzes und Feststellung der Einheitswerte für die Mineralgewinnungsrechte für die Bezirke der Finanzämter Hannover-Mitte und Nord;
- Betreuung der Steuerfahndungsstelle Hannover und der Großbetriebsprüfungsstelle Hannover (seit 1982 nur noch zuständig für Kassenaufgaben);
- gemeinsame Strafsachenstelle (1976 bis Anfang der 1980er Jahre) für die hannoverschen Finanzämter und die Finanzämter Burgdorf, Hameln, Hildesheim Nienburg, Springe, Stadthagen und Sulingen;
- Verwaltung der Hypothekengewinnabgabe (1978 bis Anfang der 1980er Jahre) für die Bezirke der hannoverschen Finanzämter und der Finanzämter Alfeld (Leine), Bad Gandersheim, Braunschweig-Stadt und Land, Burgdorf, Celle, Gifhorn, Göttingen, Goslar, Hameln, Helmstedt, Herzberg, Hildesheim, Holzminden, Northeim, Peine, Springe, Stadthagen und Wolfenbüttel.
Als Folge der kommunalen Neuordnung im Raum Hannover 1974, bei der mehrere Gemeinden des Landkreises Hannover in die Stadt Hannover eingegliedert wurden, wurde der Amtsbezirk des Finanzamtes Hannover-Süd zum 1. Januar 1981 um die Stadtteile Ahlem und Wettbergen erweitert. Zugleich gingen die Verwaltung der Grunderwerbsteuer, die Einheitsbewertung des Grundbesitzes und die Feststellung der Einheitswerte für die Mineralgewinnungsrechte für die Bezirke der stadthannoverschen Finanzämter vom Finanzamt Hannover-Land an das Finanzamt Hannover-Süd über.
Geschichte des Bestandsbildners: Mit der Verordnung über zentrale Zuständigkeiten der Finanzbehörden (FinBehzZustV ND) vom 10. Januar 1991 (Nds. GVBl. 1991, S. 17) übernahm das Finanzamt Hannover-Süd zudem Kassen- und Vollstreckungsaufgaben in Straf- und Bußgeldverfahren für das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Hannover sowie in Betriebsprüfungsverfahren für die Finanzämter für Großbetriebsprüfung Hannover I und II.
Mit der Verordnung über Zuständigkeiten der Finanzbehörden (ZustVO-FinB) vom 14. Dezember 2005 (Nds. GVBl. 28/2005, S. 411) wurde dem Finanzamt Hannover-Süd nur noch die Verwaltung der Grunderwerbsteuer und die Einheitsbewertung des Grundbesitzes für die Bezirke der Finanzämter Hannover-Mitte und Nord übertragen.
Stand: Juli 2015
Bestandsgeschichte: Vorbemerkung: Zur allgemeinen Bestandsgeschichte der Finanzämter und zum Archivierungsmodell siehe das Gruppenvorwort zum Tektonikpunkt "Allgemeine Finanzverwaltung" (https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction.action?detailid=g466 ).
Stand: Juli 2004
Findmittel: EDV-Findbuch (2019)
Bearbeiter: Dr. Christian Helbich (2015)
- Bestandssignatur
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Nds. Landesarchiv, Abt. Hannover, NLA HA, Nds. 225 Hannover-Süd
- Umfang
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21,9
- Kontext
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Nds. Landesarchiv, Abt. Hannover (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Staatliche Bestände >> 1.13 Land Niedersachsen >> 1.13.3 Finanzen >> 1.13.3.1 Allgemeine Finanzverwaltung >> 1.13.3.1.3 Untere Landesbehörden >> 1.13.3.1.3.1 Finanzämter im ehemaligen Reg. Bezirk Hannover
- Verwandte Bestände und Literatur
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Literatur: Siehe Gruppenvorwort Kurzgefaßte Chronik, in: Amtsübersicht Finanzamt Hannover-Süd. Masch. Mskr. o.J. [ca. 1980], S. 10.
- Bestandslaufzeit
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1927-2013
- Weitere Objektseiten
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
-
27.01.2023, 13:36 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1927-2013