Bestand

Finanzamt Hannover-Nord (Bestand)

Enthält: Steuerakten

Geschichte des Bestandsbildners: Vorbemerkung: Zur allgemeinen Geschichte der Finanzämter und zur Finanzverwaltung siehe das Gruppenvorwort zum Tektonikpunkt "Allgemeine Finanzverwaltung" (https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction.action?detailid=g466 ).
Das Finanzamt Hannover-Nord geht aus dem Finanzamt Hannover-Stadt hervor. Der Amtsbezirk wurde später geteilt, es entstand das Finanzamt Hannover-Andreaestraße, welches für den nördlichen Teil des Stadtkreises/ der kreisfreien Stadt sowie für die östlichen und südöstlichen Randbezirke zuständig war. Mitte der 1950er Jahre erhielt es seine heutige Bezeichnung Finanzamt Hannover-Nord. Zugleich fand eine kleinere Neuabgrenzung der Amtsbezirke der drei stadthannoverschen Finanzämter statt.
In der Zeit des Nationalsozialismus erfüllte das Finanzamt folgende Sonderaufgaben:

Geschichte des Bestandsbildners: - Besteuerung der Körperschaften (Körperschaft-, Personenbeförderung-, Kapitalverkehr- und Wechselsteuer) und die Veranlagung der beschränkt Steuerpflichtigen für die Bezirke der drei für den Stadtkreis zuständigen Finanzämter;
- Verteilung von Amtshilfeersuchen auswärtiger Finanzämter.
In den 1960er Jahren wurde das Finanzamt Hannover-Nord mit folgenden Sonderaufgaben betraut:
1) Verwaltung der Gesellschaft-, Wertpapier-, Börsenumsatz-, Wechsel-, Rennwett-, Lotterie-, Versicherung- und Feuerschutzsteuer für die Amtsbezirke der hannoverschen Finanzämter sowie der Finanzämter Alfeld (Leine), Bad Gandersheim, Burgdorf, Göttingen, Hameln, Herzberg, Hildesheim, Holzminden, Nienburg, Northeim, Rinteln, Springe, Stadthagen und Sulingen;
2) Verwaltung der Beförderungssteuer für die Bezirke der hannoverschen Finanzämter und der Finanzämter Hameln, Nienburg, Rinteln, Springe, Stadthagen, Sulingen und Syke;
3) Veranlagung der Körperschaften und der beschränkt Steuerpflichtigen für die Bezirke der Finanzämter Hannover-Mitte und Süd;
4) Verwaltung des Steuerabzugs von beschränkt steuerpflichtigen Einkünften für die Bezirke der Finanzämter in den Regierungs- und Verwaltungsbezirken Braunschweig, Hannover, Hildesheim, Lüneburg und Stade (nach 1978 in den neuen Regierungsbezirken Braunschweig, Hannover und Lüneburg);
5) Bearbeitung der Sammelanträge im Erstattungsverfahren bei Abstandnahme von Kapitalertragssteuerabzug für den Oberfinanzbezirk Hannover.

Geschichte des Bestandsbildners: Seit dem 1. Juli 1970 wurde die Lohnsteuerprüfung für Großbetriebe für die stadthannoverschen Finanzämter beim Finanzamt Hannover-Nord zusammengefasst. In den 1970er Jahren wurde die Aufgabe 2) ersetzt durch die Verwaltung der Vermögens- und Kreditgewinnabgabe für die Amtsbezirke der hannoverschen Finanzämter sowie der Finanzämter Burgdorf, Hildesheim und Verden. Hinzu kam ferner die Besteuerung der Körperschaften inklusive der Verwaltung der Lohn- und Kapitalertragssteuer, des Steuerabzugs der Aufsichtsratsvergütungen und die Besteuerung der mit Körperschaften gesellschaftlich verbundenen Unternehmen anderer Rechtsformen und der daran maßgeblich beteiligten Gesellschafter für die Bezirke der Finanzämter Hannover-Mitte und Süd. Anfang der 1980er Jahre erhielt das Finanzamt zusätzlich die Aufgabe der Entgegennahme und Bearbeitung der von den Arbeitsämtern zu stellenden Erstattungsanträge für Arbeitnehmerzulagen für alle nds. Finanzämter. Mit der Ermittlung der Zuständigkeit und Verteilung von nicht eindeutig bezeichneten Eingängen für die stadthannoverschen Finanzämter wurde das Finanzamt Hannover-Nord Ende der 1980er Jahre betraut.
Mit der Verordnung über zentrale Zuständigkeiten der Finanzbehörden (FinBehzZustV ND) vom 10. Januar 1991 (Nds. GVBl. 1991, S. 17) übernahm das Finanzamt Hannover-Nord folgende Sonderaufgaben:

Geschichte des Bestandsbildners: 1) Verwaltung der Erstattungsanträge der Arbeitsämter für Arbeitnehmerzulagen nach dem Berlinförderungsgesetz für alle nds. Finanzämter;
2) Verwaltung des Steuerabzugs von beschränkt steuerpflichtigen Einkünften mit Ausnahme des Steuerabzugs von Aufsichtsratsvergütungen für alle Finanzämter in den alle Finanzämter in den Regierungsbezirken Braunschweig, Hannover und Lüneburg;
3) Besteuerung der Körperschaften, der Besitzunternehmen anderer Rechtsform bei Betriebsaufspaltung, von Mischgesellschaften und von Organträger im Sinne des Körperschaftsteuergesetzes in der Rechtsform des Einzelunternehmens oder der Personengesellschaft inklusive der Verwaltung der Lohn- und Kapitalertragssteuer und des Steuerabzugs der Aufsichtsratsvergütungen sowie Besteuerung der beschränkt Steuerpflichtigen für die Bezirke der Finanzämter Hannover-Mitte und Süd;
4) Verwaltung der Gesellschaft-, Börsenumsatz-, Wechsel-, Rennwett-, Lotterie-, Versicherung- und Feuerschutzsteuer für alle Finanzämter im Regierungsbezirk Hannover (für die letzten vier Steuerarten seit 1994 für alle nds. Finanzämter);
5) Lohnsteuer-Außenprüfung bei Arbeitgebern, die 50 bis 999 Arbeitnehmer beschäftigen, im Bereich des Finanzamtes Hannover-Mitte.

Geschichte des Bestandsbildners: Hinzu kam ab Mitte der 1990er Jahre die deutschlandweite Zuständigkeit für die Versicherungssteuer von Versicherern mit Sitz in Großbritannien und Irland sowie die Umsatzsteuer von Unternehmen und die Besteuerung von Unternehmen des Baugewerbes in Großbritannien hinzu. Mit der Verordnung über Zuständigkeiten der Finanzbehörden (ZustVO-FinB) vom 14. Dezember 2005 (Nds. GVBl. 28/2005, S. 411) wurden die bisherigen Sonderaufgaben 4) und 5) wie folgt geändert:
4) Verwaltung der Rennwett-, Lotterie-, Versicherung- und Feuerschutzsteuer für alle nds. Finanzämter (seit 2013 nur noch Rennwett- und Lotteriesteuer);
5) Lohnsteuer-Außenprüfung bei Arbeitgebern ab 100 Arbeitnehmern im Amtsbezirk der hannoverschen Finanzämter.
Stand: Juli 2015

Bestandsgeschichte: Vorbemerkung: Zur allgemeinen Bestandsgeschichte der Finanzämter und zum Archivierungsmodell siehe das Gruppenvorwort zum Tektonikpunkt "Allgemeine Finanzverwaltung" (https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction.action?detailid=g466 ).
Stand: August 2012

Findmittel: EDV-Findbuch (2021)

Bearbeiter: Dr. Christian Helbich (2015)

Bestandssignatur
NLA HA, Nds. 225 Hannover-Nord
Umfang
157,80

Kontext
Nds. Landesarchiv, Abt. Hannover (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Staatliche Bestände >> 1.13 Land Niedersachsen >> 1.13.3 Finanzen >> 1.13.3.1 Allgemeine Finanzverwaltung >> 1.13.3.1.3 Untere Landesbehörden >> 1.13.3.1.3.1 Finanzämter im ehemaligen Reg. Bezirk Hannover
Verwandte Bestände und Literatur
Literatur: Siehe Gruppenvorwort

Bestandslaufzeit
1848-2003

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Letzte Aktualisierung
16.06.2025, 12:45 MESZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1848-2003

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