Urkunden
Kaiser Maximilian II. erstreckt für Bürgermeister und Rat der Stadt Nürnberg die Frist zum Neuempfang der böhmischen Lehen aus Anlass des Ablebens des Nürnbergischen Lehensträgers, Thoma Lefflholz, bis auf drei Wochen nach seiner oder seines Sohnes, des römischen Königs Rudolph, Ankunft in Böhmen.
- Archivaliensignatur
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Reichsstadt Nürnberg, Ratskanzlei, B-Laden, Urkunden 92
- Alt-/Vorsignatur
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Lade B 54 Nr. 12; S. I L. 199 Nr. 28
- Sprache der Unterlagen
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ger
- Sonstige Erschließungsangaben
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Ausstellungsort: Wien
Originaldatierung: G. etc. Wienn, den 10. tag Decembris 1575.
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1575
Monat: 12
Tag: 10
Äußere Beschreibung: Ausf. Papier mit Kaisers Unterschrift und zu Ende aufgedr. Sekretsiegel.
- Kontext
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Reichsstadt Nürnberg, Ratskanzlei, B-Laden, Urkunden >> Ratskanzlei, B-Laden, Urkunden >> Lade B 54: Böhmische Lehen
- Bestand
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Reichsstadt Nürnberg, Ratskanzlei, B-Laden, Urkunden
- Indexbegriff Sache
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Urkunde, Lehenindult
- Indexbegriff Person
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Maximilian II., Kaiser
Löffelholz, Thomas
Rudolf II., Kaiser
- Indexbegriff Ort
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Wien (Österreich), Ausstellungsort
Böhmen, Lehen, böhmische
- Laufzeit
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1575 Dezember 10
- Weitere Objektseiten
- Digitalisat im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
- 23.05.2025, 11:49 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1575 Dezember 10
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Kaiser Rudolf II. bestimmt in Bestätigung früher erteilter kaiserlicher und königlicher Privilegien, dass niemand, auch nicht der Inhaber der hohen Malefizobrigkeit, die Leute und Güter der Stadt Nürmberg und der Ihren auf dem Lande, die ihrer niederen Gerichtsbarkeit unterworfen sind, mit Steuer, Anlag, Diensten, Frohnen, Raiß, Zöllen, Mauten, Ungelten oder anderen Lasten belegen solle, sondern dass solches allein den Bürgermeistern und dem Rat genannter Stadt zustehe.