Akten
Mandatum Auseinandersetzung um Vollstreckung eines Urteils und Stellung einer Bürgschaft
Kläger: (2) Dr. C. Gesenius im Namen der Erben der Margarethe Benseburg zu Schwerin
Beklagter: Peter Menger, Seidenhändler in Wismar
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. J. H. Gutzmer (A), Dr. David Gerdes (P) Bekl.: Johann Jacob Lauterbrunn (A), Dr. Joachim Köckert (P)
Fallbeschreibung: Kl. haben am 20.09. ein Tribunalsurteil erreicht, das den Bekl. zur Stellung einer Bürgschaft für das Erbe seiner 2. Frau, Margarethe Benseburg, von 1.200 Rtlr verpflichtet. Bisher ist der Bekl. dem Urteil aber nicht gefolgt und hat keine entsprechenden Veranlassungen getroffen, weshalb Kl. am 06. und 24.03. die Hilfe des Tribunals erbitten. Nach Mandat des Tribunals vom 26.03. bittet er am 06.05. um Fristverlängerung und bietet am 18.06.1710 eine Stadtbuchschrift auf sein Haus oder wenn dies nicht ausreicht, seine Krambude mit allen Waren als Pfand dafür an, daß die Ansprüche der Kl. nach seinem Tode als erste befriedigt werden. Das Tribunal fordert Kl. am 21.06. zur Erwiderung auf, die den Vorschlag am 08.07. zurückweisen und Bekl. auffordern, beim Buchstaben des Urteils zu bleiben, also Pfand oder Bürgschaft zu stellen oder ihnen die 1.200 Rtlr zu seinen Lebzeiten auszuzahlen. Das Tribunal verlangt am 18.07. Antwort des Bekl., der am 26.08. die Forderungen der Kl. zurückweist und sich weigert, vor seinem Tod etwas an sie zu zahlen. Das Tribunal fordert am 30.08. Antwort der Kl., die am 26.09. auf ihrer Forderung beharren und Sicherheit für ihr Erbe verlangen. Das Tribunal schließt am 02.10. die Beweisaufnahme, am 20.10.1710 und 19.01.1711 bitten Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 20.04.1711 urteilt das Tribunal, Bekl. habe entweder binnen 6 Wochen Pfand oder Bürgschaft zu stellen oder den Kl. 1.200 Rtlr auszuzahlen, wofür diese ihm jährlich auf Lebenszeit 60 Rtlr Zinsen zahlen müssen. Nach Bitten um Fristverlängerung vom 29.05. und 10.07. und erteilten Genehmigungen des Tribunals vom 30.05. und 14.07. stellt Bekl. am 24.08. Baltzar Hermann Grützmann als seinen Bürgen. Das Tribunal teilt dies den Kl.n am 02.09.1711 mit und fordert sie zur Erklärung auf.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1710-1711
Prozessbeilagen: (7) Zeugnis des Notars Johannes Schade über seine Anträge an Dr. Joachim Köckert, Melchior Grützmann und Michel Plagmann, eine Bürgschaft für Bekl. zu übernehmen vom 06.06.1710; Aufstellung über Kosten zum Bau des Mengerschen Hauses 1672; Prozeßvollmacht des C. Gesenius im Namen der Kl. für Dr. Gerdes vom 18.10.1710; Bürgschaft Baltzar Hermann Grützmanns für Menger vom 22.08.1711
- Archivaliensignatur
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(1) 2098
- Alt-/Vorsignatur
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Wismar M 68 (W M 2 n. 68)
- Kontext
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Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 02. 1. Kläger B
- Bestand
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Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
- Laufzeit
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(1672-1710) 06.03.1710-02.09.1711
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
-
09.05.2025, 15:03 MESZ
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Objekttyp
- Gerichtsakten
Entstanden
- (1672-1710) 06.03.1710-02.09.1711