Bestand
Hauptstelle für Familienberatung der EKvW (Bestand)
Das Archiv der Hauptstelle für Familie- und Lebensberatung der Evangelischen Kirche von Westfalen wurde 2019 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen verzeichnet. Es umfasst insgesamt 66 Verzeichnungseinheiten, die sich über den Zeitraum von 1966 bis 2015 erstrecken.Die Hauptstelle für Familienberatung ist die landeskirchliche Fachstelle für Erziehungs-, Familien-, Ehe- und Lebensberatung und Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung in. Zugleich ist sie zuständig für die spitzenverbandliche Vertretung der Beratungsarbeit in den genannten Arbeitsfeldern. Ihr unmittelbares Beratungsangebot richtet sich an alle Mitarbeitenden der EKvW in Ehe-, Familien- und Lebensfragen sowie bei sexualisierter Belästigung und Gewalterfahrung innerhalb kirchlicher Arbeitsbereiche (http://www.hauptstelle-ekvw.de/home/ ,letzter Aufruf 18.12.2019).Die Hauptstelle wurde 1970 auf Beschluss der Kirchenleitung eingerichtet mit dem Auftrag, ein flächendeckendes Netz von Beratungseinrichtungen aufzubauen und fachlich zu begleiten. Institutionell verbunden wurde die neue Hauptstelle mit der Erziehungs- und Familienberatungsstelle im Kirchenkreis Hagen. Der vorliegende Archivbestand belegt, dass die landeskirchenweite Netzwerkarbeit sogar schon ein paar Jahre zuvor in der Tätigkeit der Hagener Erziehungs- und Familienberatungsstelle begann. Als die Hauptstelle 1999 mit der Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle des Kirchenkreises Siegen zusammengelegt wurde, übernahm der dortige Leiter Dr. Gernot Czell die Leitung der Hauptstelle. Von ihm und seiner Vorgängerin Margret Meerwein stammen der Großteil der überlieferten Akten. Sie zeugen von der weitverzweigten Zusammenarbeit mit Beratungsstellen in der EKvW, mit kirchlichen und öffentlichen Trägern und mit staatlichen Stellen, um den fachlichen Austausch zu fördern, das Profil evangelisch-kirchlicher Beratungsarbeit in Westfalen fortzuentwickeln und finanzielle und rechtliche Rahmenbedingungen zu verbessern. Ein Großteil der vorliegenden Akten dokumentiert die Arbeit des Landesarbeitskreises für Ehe-, Familien- und Lebensberatung in Nordrhein-Westfalen (LAK), in dem u.a. die drei evangelischen Landeskirchen und die fünf Bistümer in NRW vertreten sind (Die Ämter und Einrichtungen der Evangelischen Kirche von Westfalen, hrsg. im Auftrag der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bielefeld 2001, S.39-41).Seit 2009 wurde Hauptstelle für Familien- und Lebensberatung der EKvW in die Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe (RWL) als „Hauptstelle für Familienberatung der Evangelischen Kirche von Westfalen in der Diakonie RWL e.V.“ integriert. Vorangegangen war ein Prozess der stetigen Abstimmung und Kooperation mit dem Diakonischen Werk Westfalen in der evangelischen Beratungsarbeit, wie die Überlieferung zeigt.Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke. Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 (1) Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für personenbezogene Akten gelten laut § 7 (2) ArchivG zusätzlichen Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist erst 10 Jahre nach dem Tod der betreffenden Person eingesehen werden. Ist das Todesdatum nicht feststellbar, bemisst sich diese Frist auf 90 Jahre nach der Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.2.2003 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans vom 01.07.2014.Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 13.6 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 13.6 Nr. ...".Bielefeld, im Dezember 2019 (Ingrun Osterfinke)
Form und Inhalt: Das Archiv der Hauptstelle für Familie- und Lebensberatung der Evangelischen Kirche von Westfalen wurde 2019 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen verzeichnet. Es umfasst insgesamt 66 Verzeichnungseinheiten, die sich über den Zeitraum von 1966 bis 2015 erstrecken.
Die Hauptstelle für Familienberatung ist die landeskirchliche Fachstelle für Erziehungs-, Familien-, Ehe- und Lebensberatung und Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung in. Zugleich ist sie zuständig für die spitzenverbandliche Vertretung der Beratungsarbeit in den genannten Arbeitsfeldern. Ihr unmittelbares Beratungsangebot richtet sich an alle Mitarbeitenden der EKvW in Ehe-, Familien- und Lebensfragen sowie bei sexualisierter Belästigung und Gewalterfahrung innerhalb kirchlicher Arbeitsbereiche (http://www.hauptstelle-ekvw.de/home/ ,letzter Aufruf 18.12.2019).
Die Hauptstelle wurde 1970 auf Beschluss der Kirchenleitung eingerichtet mit dem Auftrag, ein flächendeckendes Netz von Beratungseinrichtungen aufzubauen und fachlich zu begleiten. Institutionell verbunden wurde die neue Hauptstelle mit der Erziehungs- und Familienberatungsstelle im Kirchenkreis Hagen. Der vorliegende Archivbestand belegt, dass die landeskirchenweite Netzwerkarbeit sogar schon ein paar Jahre zuvor in der Tätigkeit der Hagener Erziehungs- und Familienberatungsstelle begann. Als die Hauptstelle 1999 mit der Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle des Kirchenkreises Siegen zusammengelegt wurde, übernahm der dortige Leiter Dr. Gernot Czell die Leitung der Hauptstelle. Von ihm und seiner Vorgängerin Margret Meerwein stammen der Großteil der überlieferten Akten. Sie zeugen von der weitverzweigten Zusammenarbeit mit Beratungsstellen in der EKvW, mit kirchlichen und öffentlichen Trägern und mit staatlichen Stellen, um den fachlichen Austausch zu fördern, das Profil evangelisch-kirchlicher Beratungsarbeit in Westfalen fortzuentwickeln und finanzielle und rechtliche Rahmenbedingungen zu verbessern. Ein Großteil der vorliegenden Akten dokumentiert die Arbeit des Landesarbeitskreises für Ehe-, Familien- und Lebensberatung in Nordrhein-Westfalen (LAK), in dem u.a. die drei evangelischen Landeskirchen und die fünf Bistümer in NRW vertreten sind (Die Ämter und Einrichtungen der Evangelischen Kirche von Westfalen, hrsg. im Auftrag der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bielefeld 2001, S.39-41).
Seit 2009 wurde Hauptstelle für Familien- und Lebensberatung der EKvW in die Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe (RWL) als ”Hauptstelle für Familienberatung der Evangelischen Kirche von Westfalen in der Diakonie RWL e.V.“ integriert. Vorangegangen war ein Prozess der stetigen Abstimmung und Kooperation mit dem Diakonischen Werk Westfalen in der evangelischen Beratungsarbeit, wie die Überlieferung zeigt.
Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke ”Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter ”Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 (1) Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für personenbezogene Akten gelten laut § 7 (2) ArchivG zusätzlichen Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist erst 10 Jahre nach dem Tod der betreffenden Person eingesehen werden. Ist das Todesdatum nicht feststellbar, bemisst sich diese Frist auf 90 Jahre nach der Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.2.2003 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans vom 01.07.2014.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 13.6 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 13.6 Nr. ...".
Bielefeld, im Dezember 2019
(Ingrun Osterfinke)
- Bestandssignatur
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13.6
- Kontext
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Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 03. Ämter, Einrichtungen und Werke der Provinzial- bzw. Landeskirche; kirchliche Gerichte >> 03.04 Landeskirchl. Ämter und Einrichtungen >> 03.04.02 Gesellschaft
- Bestandslaufzeit
-
1966 - 2015
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
-
23.06.2025, 08:11 MESZ
Datenpartner
Evangelische Kirche von Westfalen. Landeskirchliches Archiv. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1966 - 2015