Urkunde
Es wird bekundet, dass zwischen Placidus [von Droste], Abt von Fulda, einerseits und Ludwig Schenck zu Schweinsberg andererseits, Streitigkeiten ü...
- Reference number
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1976
- Formal description
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Ausfertigung, Papier, vier aufgedrückte Lacksiegel
- Notes
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Vgl. Nr. 1977.
Malter wird hier nicht als Bezeichnung für ein Hohlmaß verwendet, sondern als Zählmaß.
- Further information
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Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Geschehen Fuldt den 3ten Octobris anno 1682
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Es wird bekundet, dass zwischen Placidus [von Droste], Abt von Fulda, einerseits und Ludwig Schenck zu Schweinsberg andererseits, Streitigkeiten über die Jagdrechte (hohe iagdt) im Bezirk von Burghaun, in Schillen [Lage unbekannt] und in den Hünfelder Hecken bestanden haben. Im Verlauf der Streitigkeiten wurden bereits Jäger des Schenck zu Schweinsberg gepfändet. Durch die Beamten des Abtes und die Söhne des Schenck zu Schweinsberg sind die Streitigkeiten untersucht und gütlich beigelegt worden. 1. Mit Zustimmung ihres Vaters Ludwig Schenck zu Schweinsberg haben dessen Söhne dem Abt und dem Kloster die hohe und niedere Jagd mit den dazu gehörenden Einkünften in Schillen, in den Hünfelder Hecken, im Dammersbacher (Tammerßbacher) Forst und in den dazwischen liegenden Feldern und Weiden, die Ludwig bislang ausgeübt oder beansprucht hat, dauerhaft verkauft; ausdrücklich ausgenommen werden die Einkünfte vom Wald, die Ludwig zustehen. 2. Im Gegenzug übernimmt der Abt eine Schuld Ludwigs beim Abt in Höhe von 1500 Reichstalern, von der ein jährlicher Zins von 50 Maltern zu zahlen ist; der Abt übernimmt zudem die diesjährigen Zinsen von 50 Maltern. Der Abt zahlt außerdem an Ludwig in barem Geld noch 400 Reichstaler. Weiterhin erwirbt der Abt für Ludwig zwei Gärten in Burghaun mit ihrem Anteil am Hünhaner Weiher mit allem Zubehör und tritt diese an ihn ab. 3. In der Gemarkung von Burghaun dürfen Ludwig und seine Erben die hohe und niedere Jagd gemeinsam mit dem Abt ausüben. 4. Die Grenzziehung und Steinsetzung in Schillen, in den Hünfelder Hecken und im Dammersbacher Forst wird demnächst vorgenommen. Sobald die Grenzziehung zur Zufriedenheit Ludwigs geschehen ist, wird eine Kaufurkunde ausgefertigt und von beiden Streitparteien unterschrieben und besiegelt. Ankündigung von Unterfertigung und Besiegelung. Dieser vorläufige Vergleich (interims recehs) ist von den Bevollmächtigten beider Streitparteien unterschrieben und besiegelt worden. Handlungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Seite 1, Seite 2 und 3, Rückseite; Siegel: Lacksiegel 1, Lacksiegel 2, Lacksiegel 3, Lacksiegel 4)
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: (Caspar Diderich von / Droste
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: Wolf Cristoph Schenck / zu Schweinßbergh / manu propria
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: Iohann Ludwig Ioannis / Cantzler manu propria
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: Friderich Ludwig Schenk / zu Schweinsbergk)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Kaspar Dietrich von Droste, Wolf Christoph Schenck zu Schweinsberg, Johann Ludwig Joannis, Friedrich Ludwig Schenck zu Schweinsberg
- Context
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Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1681-1690
- Holding
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
- Date of creation
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1682 Oktober 3
- Other object pages
- Last update
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10.06.2025, 9:13 AM CEST
Data provider
Hessisches Staatsarchiv Marburg. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Urkunde
Time of origin
- 1682 Oktober 3