Tektonik
3.1.7. Gewerbegerichte
Nach französischem Vorbild entstanden in einigen Städten seit 1811 zunächst als "Rat der Gewerbeverständigen" bezeichnete Gewerbegerichte; weitere wurden seit 1835 gegründet. Einige führten zeitweise die Bezeichnung Fabrikengericht. Aufgabe war die Schlichtung, notfalls Entscheidung von Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern; später kamen Zuständigkeiten im Warenzeichenrecht sowie bei der Feststellung von Verstößen gegen die Gewerbeordnung und bei Untreue hinzu. Nach dem Muster der Gewerbegerichte wurden 1901 Berggewerbegerichte und 1904 Kaufmannsgerichte gebildet. Abgelöst wurde diese teils kommunal, teils staatlich getragene Gerichtsbarkeit durch die 1927 flächendeckend eingerichteten Arbeitsgerichte.
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Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik) >> 3. Justiz- und Finanzbehörden Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln >> 3.1. Gerichte
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