- Standort
-
München, Bayerische Staatsbibliothek -- Slg.Her 182
- VD18
-
VD18 90230256
VD18 12415928
- Maße
-
8
- Umfang
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[2] Bl, 272 S.
- Ausgabe
-
Libretto
- Sprache
-
Deutsch
- Anmerkungen
-
Enth.: Der Schleier; Bella und Fernando, oder die Satire; Elisinde
- Erschienen in
-
Operetten ; 1
- Ereignis
-
Veröffentlichung
- (wo)
-
Baireuth ; Leipzig
- (wer)
-
Lübeck
- (wann)
-
1790
- Urheber
- URN
-
urn:nbn:de:bvb:12-bsb00062577-4
- Letzte Aktualisierung
-
16.04.2025, 08:51 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Libretto
Beteiligte
- Vulpius, Christian August
- Lübeck
Entstanden
- 1790
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![Mandat. Obwoll Ein E. Hochw. Rath dieser Käyserl. Freyen Reichs-Stadt Lubeck Krafft obhabenden Obrigkeitlichen Ambts/ bei diesen sorgsahmen und gefährlichen Zeiten/ alle mögliche ... Anstalten verfüget hat ... die vieler Ohrten leider! grassirende Pestilentialische Seuche von dieser Stadt und deren Gräntzen abzuhalten ... Dadurch ... Wir dieser Ohrten von solcher Seuche biß annoch befreyet geblieben sind ... So hat E. Edl. Hochw. Rath solche Verordnungen jedermänniglichen zur Notitz bringen ... und also kund machen wollen ... daß ein jeglicher ... sothanen Verordnungen auffs genaueste nachzuleben sich angelegen seyn lasse ... : [Publicatum unter dieser Stadt Insiegel/ den 21. Novembr. Anno 1710.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/87a1bb70-be1e-4f06-8fc2-f3e89b44a8dc/full/!306,450/0/default.jpg)
Mandat. Obwoll Ein E. Hochw. Rath dieser Käyserl. Freyen Reichs-Stadt Lubeck Krafft obhabenden Obrigkeitlichen Ambts/ bei diesen sorgsahmen und gefährlichen Zeiten/ alle mögliche ... Anstalten verfüget hat ... die vieler Ohrten leider! grassirende Pestilentialische Seuche von dieser Stadt und deren Gräntzen abzuhalten ... Dadurch ... Wir dieser Ohrten von solcher Seuche biß annoch befreyet geblieben sind ... So hat E. Edl. Hochw. Rath solche Verordnungen jedermänniglichen zur Notitz bringen ... und also kund machen wollen ... daß ein jeglicher ... sothanen Verordnungen auffs genaueste nachzuleben sich angelegen seyn lasse ... : [Publicatum unter dieser Stadt Insiegel/ den 21. Novembr. Anno 1710.]
![Mandat. Wir Bürgermeistere und Rath der Käyserl. Freyen und des Heil. Römisch. Reichs-Stadt Lubeck/ fügen hiemit jedermänniglich/ absonderlich/ denen/ so in dieser Stadt und dero Gebiete ab- und zugehen/ zu wissen: Demnach uns glaubwürdig referiret worden/ daß ohngeachtet Unsers vorigen und dieses Jahr publicirten Edicts, worin Jederman angewiesen/ sich der grossen Land-Strassen überall zu bedienen/ dennoch Einige sich anderer Neben-Wege gebrauchen/ und dadurch allerhand frembdes Gesinde und Bettler-Volck gar leicht einschleichen kan; Als haben Wir ... vor nöthig eracht/ alle Pässe an dieser Stadt Landwehre mit Wachten zu besetzen ... : [Uhrkundlich unter dieser Stadt Insiegel publiciret/ den 21. Novembr. Anno 1710.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/dd52f486-3228-4a0f-b50e-b8f7debad271/full/!306,450/0/default.jpg)