Akte

Implorationis Auseinandersetzung um Bezahlung der Prozeßkosten

Kläger: (2) sämtliche Interessenten am Kröpelinschen Haus

Beklagter: Witwe des Nathanael Langeclaus, jetzt Ehefrau des Goldschmieds Caspar Augustin Falck zu Wismar

Anwälte, Prokuratoren: Bekl.: Johann Philipp Treffner (A)

Fallbeschreibung: Kl. sind durch das Tribunal am 28.04.1732 zur Übernahme der Prozeßkosten und zu 6 Rtlr Strafe wegen Mißbrauchs der restitutio in integrum in einem Prozeß gegen die Bekl. verurteilt worden und bitten darum, ihnen die Bezahlung der Strafe und der Prozeßkosten zu erlassen. Das Tribunal gesteht am 27.06. ersteres zu, beläßt es aber bei der Bezahlung der Prozeßkosten. Am 10.07. legt Bekl. Prozeßkostenrechnung vor, am 18.07.1732 moderiert das Tribunal die veranschlagten Prozeßkosten auf 1 Rtlr 28 s und fordert Kl. bei Strafe der Vollstreckung zur Bezahlung auf.

Instanzenzug: 1. Tribunal 1732

Prozessbeilagen: (7) Aufstellung über die Prozeßkosten der Bekl. vom 10.07.1732 (17 Rtlr)

Archivaliensignatur
(1) 1718
Alt-/Vorsignatur
Wismar K 115 (W K 4 n. 115)

Kontext
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 11. 1. Kläger K
Bestand
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803

Laufzeit
07.06.1732-19.07.1732

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Letzte Aktualisierung
29.10.2025, 11:29 MEZ

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Objekttyp

  • Akten

Entstanden

  • 07.06.1732-19.07.1732

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