Akten

Implorationis Auseinandersetzung um Bezahlung von Gesandtschaftskosten

Kläger: (2) Amt der Schneider zu Wismar

Beklagter: David Henck zu Wismar

Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. David Gerdes (A & P)

Fallbeschreibung: Schneider erklären, Kl. nie zu der Reise nach Stockholm bevollmächtigt zu haben, für die dieser Gesandtschaftskosten fordert, berichten, das Siegel des Schneiderkruges wäre ohne ihr Wissen auf die Vollmacht gedrückt worden und bitten, sie mit der Bezahlung der anteiligen Kosten zu verschonen. Das Tribunal lehnt dies am 07.12. ab und weist den Rat am 11.12.1725 an, die Beiträge der einzelnen Ämter durch Vollstreckung einzutreiben. Am 11.04.1726 bittet das Schneideramt erneut, keine Bezahlung von ihnen zu verlangen, da ihr Ältermann das Siegel ohne ihr Wissen unter die Vollmacht gesetzt habe. Das Tribunal lehnt das Gesuch am 30.04.1726 ab.

Instanzenzug: 1. Tribunal 1725-1726

Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsprotokoll vom 03.04.1726

Archivaliensignatur
(1) 1338
Alt-/Vorsignatur
Wismar H 88 (W H 3 n. 88)

Kontext
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 08. 1. Kläger H
Bestand
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803

Laufzeit
06.12.1725-02.05.1726

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Letzte Aktualisierung
09.05.2025, 15:02 MESZ

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Objekttyp

  • Gerichtsakten

Entstanden

  • 06.12.1725-02.05.1726

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