Archivale
Zahlung der Lehnrechte
Enthält: Dechant und Kapitel des Stifts Unser-Lieben-Frau [zu Aachen] lassen wissen: Nachdem sie sich mit Bürgermeister, Schöffen, Rat und Gemeinde von Stadt und Kirchspiel Erkelenz wegen der Zahlung der Lehnrechte gen. schoultswijn, welche sie in Stadt und Kirchspiel Erkelenz jährlich beziehen, gemäß der von ihnen abgefaßten Urkunde [v . 1410 Dez. 6] geeinigt haben, sollen Dries(se) van Chievel und Ruelman van Arendale, Ritter, die ebenfalls von ihren in Stadt und Kirchspiel gelegenen Gütern diese "Lehnrechte" zu zahlen verpflichtet sind, diese nach der getroffenen Übereinkunft zahlen; falls sie aber die Zahlung nach dieser Übereinkunft verweigerten, wollen sie gegen Dries und Ruelman in keiner Weise auf der Durchsetzung ihres Rechts gemäß der Übereinkunft bestehen und gegen die beiden Ritter vorgehen, es sei denn mit deren ausdrücklicher Mitwirkung und Unterstützung (dat wir uns dan mit den selven brieven ind overdrage daire in begrepen in geynreleywijs behelpen, verantwerden off onse rechte hervorderen ensullen, entiegen hern Driesse off hern Ruelman vurs. mer anders buten hulpe ind toedoin).
- Archivaliensignatur
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E1 A 13
- Alt-/Vorsignatur
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Vorl. Nr.: 15
13
- Sonstige Erschließungsangaben
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Aussteller: Siegler: Dechant und Kapitel mit ihrem Stiftssiegel Monatstag.
- Kontext
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Urkunden >> Rathausarchiv
- Bestand
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E1 A Urkunden
- Laufzeit
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20. April 1411
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
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24.06.2025, 13:48 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 20. April 1411