Archivale

Zahlung der Lehnrechte

Enthält: Dechant und Kapitel des Stifts Unser-Lieben-Frau [zu Aachen] lassen wissen: Nachdem sie sich mit Bürgermeister, Schöffen, Rat und Gemeinde von Stadt und Kirchspiel Erkelenz wegen der Zahlung der Lehnrechte gen. schoultswijn, welche sie in Stadt und Kirchspiel Erkelenz jährlich beziehen, gemäß der von ihnen abgefaßten Urkunde [v . 1410 Dez. 6] geeinigt haben, sollen Dries(se) van Chievel und Ruelman van Arendale, Ritter, die ebenfalls von ihren in Stadt und Kirchspiel gelegenen Gütern diese "Lehnrechte" zu zahlen verpflichtet sind, diese nach der getroffenen Übereinkunft zahlen; falls sie aber die Zahlung nach dieser Übereinkunft verweigerten, wollen sie gegen Dries und Ruelman in keiner Weise auf der Durchsetzung ihres Rechts gemäß der Übereinkunft bestehen und gegen die beiden Ritter vorgehen, es sei denn mit deren ausdrücklicher Mitwirkung und Unterstützung (dat wir uns dan mit den selven brieven ind overdrage daire in begrepen in geynreleywijs behelpen, verantwerden off onse rechte hervorderen ensullen, entiegen hern Driesse off hern Ruelman vurs. mer anders buten hulpe ind toedoin).

Archivaliensignatur
E1 A 13
Alt-/Vorsignatur
Vorl. Nr.: 15
13
Sonstige Erschließungsangaben
Aussteller: Siegler: Dechant und Kapitel mit ihrem Stiftssiegel Monatstag.

Kontext
Urkunden >> Rathausarchiv
Bestand
E1 A Urkunden

Laufzeit
20. April 1411

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Letzte Aktualisierung
24.06.2025, 13:48 MESZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 20. April 1411

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