Serie
. Gemeinde Ulm gegen Solms-braunfelsisches Konsistorium, Gemeinden Allendorf und Holzhausen, (Dr. iur. Johann Friedrich Wetzel, Advokat, Wetzlar)
Nr. 3578-3580: umfangreiche vorinstanzliche Akten mit Zeugenverhörsprotokollen (ab 1729)
Laufzeit: 1729, 1778-1798
Anspruch auf Aufhebung des vorinstanzlichen Urteils, Anspruch auf Schutz der kl. Gemeinde darin, zum von den kl. und bekl. Gemeinden zu liefernden Pfarrholz solange nur, wie bisher geschehen, 1/3 beizutragen und nicht, wie dies das bekl. Konsistorium entschieden hatte 1/2 zu liefern, bis die bekl. Gemeinden die Verpflichtung, dass Ulm 1/2 beizutragen hat, was die bekl. Gemeinden aus einem Konsistorialbescheid vom 24. Februar 1729 herleiten, bewiesen haben, da die Ulmer Waldungen durch die erhöhten Pfarrholzlieferungen in ihrem Bestand gefährdet wären, Anspruch auf Ersatz der verursachten Kosten und Schäden
- Context
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Reichskammergericht >> 2 Prozessakten des preußischen Kreises Wetzlar
- Holding
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1 Reichskammergericht
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- Last update
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17.06.2025, 2:09 PM CEST
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