Urkunden
Peter Ammar, Walkmüller, und Martin Riesch, beide B. zu Reutlingen, mit ihren Familien von dort verwiesen, weil sie im württembergischen Forst ein Wild und einen jungen Hirsch geschossen hatten, strenger Strafe verfallen, jedoch auf ihre und ihrer Freunde Bitten mit der Auflage begnadigt, alle Unkosten und als Geldstrafe 20 lb h zu bezahlen, sich künftig jeglichen Waidwerks zu enthalten, keine Büchse mehr zu gebrauchen, keinen Hund in den Wald und an andere verdächtige Orte zu führen sowie Wildfrevel anderer anzuzeigen, geloben eidlich, diese Bestimmungen zu halten, und schwören U.
- Archivaliensignatur
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 5626
- Umfang
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1 U
- Sonstige Erschließungsangaben
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Siegler: 1) Hans Walther gen. Stoffel Hans 2) Erhard Stickel, beide Bm. von Tübingen 3) Melchior Metzger (gen. Calwer), alter Bm., alle drei verordnete Siegler von Tübingen mit dem gemeinen Siegel der Stadt
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 1 S.
- Kontext
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Urfehden >> 10. Band 10: Sulz - Tuttlingen, Stadt/ Amt / Vogtei/ Forst, auch außeramtliche Orte >> 10.2 Tübingen >> 10.2.5 Tübinger Forst
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
- Indexbegriff Person
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Ammar, Peter
Calwer s. Metzger
Metzger, Melchior gen. Calwer
Riesch, Martin
Stickel, Erhard; Landschreiber, um 1556-1602
Walther, Hans gen. Stoffel Hans
- Indexbegriff Ort
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Reutlingen RT
- Laufzeit
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1556 April 1
- Weitere Objektseiten
- Digitalisat im Angebot des Archivs
- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
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20.01.2023, 16:52 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1556 April 1
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