Urkunden
Gori Schreyer aus Gütelhofen, Hirte zu Ammern, ins Gefängnis zu Tübingen eingeliefert, weil er im Ammerholz einige Hasen mit der 'Lausse' (= Garn) gefangen hatte, strenger Strafe verfallen, jedoch nach einiger Zeit begnadigt und mit der Auflage entlassen, seine Gefängnisatzung und alle Unkosten zu bezahlen, sich künftig jeglichen Waidwerks zu enthalten und Wildfrevel anderer anzuzeigen, gelobt eidlich, diese Bestimmungen zu achten, und schwört U.
- Archivaliensignatur
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 5655
- Umfang
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1 U
- Sonstige Erschließungsangaben
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Siegler: Untervogt, Bm. und Rat zu Tübingen mit dem gemeinen Siegel der Stadt
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 1 Pap. S.
- Kontext
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Urfehden >> 10. Band 10: Sulz - Tuttlingen, Stadt/ Amt / Vogtei/ Forst, auch außeramtliche Orte >> 10.2 Tübingen >> 10.2.5 Tübinger Forst
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
- Indexbegriff Person
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Schreyer, Gori
- Indexbegriff Ort
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Ammern, herzogliche Domäne : Tübingen TÜ
Gütelhofen : Obermarchtal UL
- Laufzeit
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1561 September 1
- Weitere Objektseiten
- Digitalisat im Angebot des Archivs
- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
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01.07.2053, 14:51 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1561 September 1
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