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Privatschulen und die soziale Frage: Wirkung rechtlicher Vorgaben zum Sonderungsverbot in den Bundesländern

Die Genehmigung einer privaten Ersatzschule darf in Deutschland nur gewährt werden, wenn »eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird« (Art 7 Abs. 4 S. 3 GG). Dieses Sonderungsverbot wird in den Bundesländern unterschiedlich umgesetzt. Bei seiner rechtlichen Umsetzung wird sich dabei ausschließlich auf Vorgaben zur Einhaltung des Schulgelds konzentriert. Es wird auf weitere Gründe eingegangen, warum der Zugang zu Privatschulen sozial ungleich ist. Wir zeigen in diesem Beitrag anhand von Daten aus Berlin (rechtlicher Verstoß gegen das Sonderungsverbot) und Rheinland-Pfalz (faktisches Verbot von Schulgeld), dass der Verzicht auf Schulgeld zwar eine notwendige, aber keine hinreichende Voraussetzung zur Einhaltung des Sonderungsverbots ist.

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Journal: Leviathan: Berliner Zeitschrift für Sozialwissenschaft ; ISSN: 1861-8588 ; Volume: 45 ; Year: 2017 ; Issue: 3 ; Pages: 357-380 ; Baden-Baden: Nomos

Klassifikation
Wirtschaft
Thema
Privatschule
soziale Frage
Schulrecht
Landesrecht
Berlin
Bundesrepublik Deutschland
soziale Herkunft
Rheinland-Pfalz
Schüler

Ereignis
Geistige Schöpfung
(wer)
Helbig, Marcel
Nikolai, Rita
Wrase, Michael
Ereignis
Veröffentlichung
(wer)
Nomos
(wo)
Baden-Baden
(wann)
2017

DOI
doi:10.5771/0340-0425-2017-3-357
Handle
Letzte Aktualisierung
10.03.2025, 11:44 MEZ

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Objekttyp

  • Artikel

Beteiligte

  • Helbig, Marcel
  • Nikolai, Rita
  • Wrase, Michael
  • Nomos

Entstanden

  • 2017

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