Tektonik

Verwaltungshof

Überlieferungsgeschichte

Der Verwaltungshof war eine der Nachfolgeinstitutionen der Kreisregierungen. Nach deren Auflösung durch das Gesetz über die Organisation der Inneren Verwaltung vom Oktober 1863 verteilte eine Vollzugsordnung vom Juli 1864 die freigewordenen Kompetenzen. Das Ministerium des Innern, vier Landeskommissäre als Ministerialbevollmächtigte und der Verwaltungshof vertraten danach die Innere Verwaltung für den Gesamtstaat, in den Amtsbezirken entsprachen dem die Bezirksämter. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit lag erstinstanzlich bei den neu gebildeten Bezirksräten, letztinstanzlich bei dem ebenfalls neu errichteten Verwaltungsgerichtshof.
Dem Verwaltungshof mit Sitz in Bruchsal, seit 1872 in Karlsruhe, fielen als Zentralmittelstelle des Innenministeriums und oberer Rechnungsbehörde ungeachtet der Neustrukturierung der Amtsbezirke und der Befugnisse der Landeskommissäre eine beträchtliche Anzahl an Kompetenzen zu. Im wesentlichen war der Verwaltungshof zuständig für die Aufsicht und Verwaltung von Stiftungen, die Leitung und Überwachung der Bezirksverwaltungs- und Gerichtskassen, die Aufsicht über die vom Staat geleiteten Heil- und Pflegeanstalten, die Leitung und Überwachung der Wirtschaftsführung von Strafanstalten; hinzu kamen Befugnisse in den Bereichen Feuerversicherung, Militärverwaltung und Auswanderungswesen.
Durch Verordnung des Staatsministeriums vom 22.12.1923 wurde der Verwaltungshof aufgehoben. Seine Aufgaben gingen an den Rechnungshof und die Ministerien über.

Context
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik) >> Neuere Bestände (vornehmlich ab ca. 1800) >> Inneres, Soziales und Umwelt >> Zentrale Innenverwaltung

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03.04.2025, 11:03 AM CEST

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