Tektonik
Verwaltungshof
Überlieferungsgeschichte
Der Verwaltungshof war eine der
Nachfolgeinstitutionen der Kreisregierungen. Nach deren Auflösung
durch das Gesetz über die Organisation der Inneren Verwaltung vom
Oktober 1863 verteilte eine Vollzugsordnung vom Juli 1864 die
freigewordenen Kompetenzen. Das Ministerium des Innern, vier
Landeskommissäre als Ministerialbevollmächtigte und der Verwaltungshof
vertraten danach die Innere Verwaltung für den Gesamtstaat, in den
Amtsbezirken entsprachen dem die Bezirksämter. Die
Verwaltungsgerichtsbarkeit lag erstinstanzlich bei den neu gebildeten
Bezirksräten, letztinstanzlich bei dem ebenfalls neu errichteten
Verwaltungsgerichtshof.
Dem Verwaltungshof mit Sitz in
Bruchsal, seit 1872 in Karlsruhe, fielen als Zentralmittelstelle des
Innenministeriums und oberer Rechnungsbehörde ungeachtet der
Neustrukturierung der Amtsbezirke und der Befugnisse der
Landeskommissäre eine beträchtliche Anzahl an Kompetenzen zu. Im
wesentlichen war der Verwaltungshof zuständig für die Aufsicht und
Verwaltung von Stiftungen, die Leitung und Überwachung der
Bezirksverwaltungs- und Gerichtskassen, die Aufsicht über die vom
Staat geleiteten Heil- und Pflegeanstalten, die Leitung und
Überwachung der Wirtschaftsführung von Strafanstalten; hinzu kamen
Befugnisse in den Bereichen Feuerversicherung, Militärverwaltung und
Auswanderungswesen.
Durch Verordnung des Staatsministeriums
vom 22.12.1923 wurde der Verwaltungshof aufgehoben. Seine Aufgaben
gingen an den Rechnungshof und die Ministerien über.
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03.04.2025, 11:03 AM CEST
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