Maske

Schandmaske als Strafe für Verleumdung

Die Schandmaske diente in früherer Zeit in der Öffentlichkeit dazu, den Verurteilten dem Spott der Gesellschaft auszuliefern. Bei Vergehen wie Ehebruch, Trunkenheit, Beleidigung oder Zanksucht mussten zur Strafe häufig solche oft phantasievoll geschmückten Masken getragen werden. Hier weist das Aussehen der Maske auf die Tat hin. So läßt die 38 cm lange Zunge eine Verleumdung oder Lüge vermuten, die langen Ohren dummes Verhalten.

Meist war mit dem Tragen der Maske das Stehen am Pranger oder das Herumführen in einer Halsgeige verbunden. Ein Glöckchen, das mit einer Halterung am Scheitel der Maske befestigt war, machte dabei auf den Verurteilten aufmerksam. Diese Art von Schandmaske gilt als Vorbild für die im Bodenseegebiet vorkommende Fastnachtsmaske, die so genannte "Schnabelgigri".

Fotograf*in: Thomas Goldschmidt

CC0 1.0 Universell

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Standort
Badisches Landesmuseum, Karlsruhe
Sammlung
Alltagskultur
Inventarnummer
C 5356
Maße
Höhe: 56.0 cm, Breite: 33.0 cm, Tiefe: 58.0 cm
Material/Technik
Eisenblech; geschmiedet; bemalt; genietet

Ereignis
Herstellung
(wo)
Baden
(wann)
17.-18. Jh.

Rechteinformation
Badisches Landesmuseum
Letzte Aktualisierung
12.07.2024, 10:56 MESZ

Datenpartner

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Objekttyp

  • Maske

Entstanden

  • 17.-18. Jh.

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