Archivale
Edikte
Enthält: Abstellung des Vollsaufens und Gesundheitstrinkens 1718 (2). - Hausierer in der Kur-und Mark Brandenburg 1718. - Bediente und Vasallen dürfen kein anderes als das im Lande hergestellte Rot- und Blautuch gebrauchen/nur einländische Tücher, Zeuge, Strümpfe und Hüte dürfen getragen werden 1718. - Grütz- und Handmühlen in der Kurmark Brandenburg 1718. - Abstellung des unzulässigen mutwilligen "Supplicirens" 1718. - Accisefreiheit der Amts-Hauptleute/ Beamten und Forstbedienten 1719. - Hütung der Ziegen 1719. - Huldigungs- und Untertänigkeitspflicht der Ritterschaft und Adel der Kur und Mark Brandenburg 1720. - Verbotene Einführung fremden Glases 1720. - Entrichtung eines "perpetuirlichen" Lehns-Canons von den "Lehns-Pertinentzien", welche durch "Corpora, Collegia, Innungen/Gemeinheiten/Gewerke und dergleiches besessen und recognoficiret werden" 1720. - Aufhebung des Verbotes Branntwein zu brennen 1720. - Verordnung der Strafe bei Kindermord 1720. - Einfuhrverbot für fremdes Salz in die Kurmark und anderen Provinzen 1720. - "Cestierung" der Werbung 1721. - Anpflanzung der Eichen und Obstbäume 1721. - Ansagung des Sterbeviehes 1721 (3). - Verbot des Tragens eines gemalten oder gedruckten "Zitzes oder Lattuns" 1721 (2). - Ausrottung der Sperlinge 1721. - Verbot, Kinder oder Gesinde in die noch warmen Backofen bei Trocknung des Flachses zu versperren 1722. - Schonung der Fasanen 1722. - Verbot des Abschneidens junger Eichen 1722. - Schießung der Kraniche 1722. - Anhaltung der Deserteurs 1723. - Verbot für Fuhr- und Schiffleute, veerschlossene Briefe und Pakete unter zwanzig Pfung gewicht zu bestellen 1723. - Ausschließlicher Kauf und Gebrauch von Salz aus königl. "Factoreyen" 1723. - Unvorsichtiges und gefährliches Tabakrauchen 1723 (2). - Verhütung der Feuersbrünste 1723. - Anfertigung der Regimentssiegel, mit denen Urlaubs- und Commandopässe, Abschiede und "Lauff-Bettul" zur Verhütung der Desertion bedruckt werden sollen 1723. - Gegen das Aufgreifen und entwenden königl. Hunde 1723. - Kindermord 1723. - Blockierung der mit Viehseuche behafteten Dörfer und Verhaltensvorschriften für Landräte 1724. - Gegen das boshafte Sprengen der Teerofen 1724. - Gegen die umherziehenden und Pfuschenden Zinngiesser in der Kurmark 1724. - Wildbret ohne Attenst darf nicht durch die Tore 1724. - Schonung des Wildbrets in der Setz- und Brütezeit 1724. - Verbot, den 10 Taler Strafe für jeden Pferd ohne sr.königl.Maj. hohenständig unterschriebenen Pass einige freie Vorspann nehmen; die Regimenter auch, wenn sie dergleichen nötig haben; sich wegen der Pässe in Zeiten melden sollen 1724. - Schonung der Biber, bei Nichtbeachtung 200.Rthlr. Strafe 1725. - Schäfereien und jene, die Schaf eim Land ehalten, sollen sich des Hofzeichnens mit Teer gänzlich enthalten 1725. - Verbot der Einführung fremden Glases 1725. - Sorge und Verpflegung der Armen/ Bestrafung und zur Arbeit anhalten der mutwilligen Bettler/ Bettler dürfen nicht geduldet werden 1725. - Zigeuner, die das 18. Lebensjahr erreicht werden, werden mit dem Galgen zu bestrafen; Kinder in Waisenhäuser zu bringen 1725 (2).
- Archivaliensignatur
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Kreisarchiv des Landkreises Barnim, A.II.HistAE_4975
- Alt-/Vorsignatur
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2
- Kontext
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Historisches Archiv der Stadt Eberswalde bis 1945 >> 03 Allgemeine Verwaltung (III)
- Bestand
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A.II.HistAE Historisches Archiv der Stadt Eberswalde bis 1945
- Provenienz
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Magistrat
- Laufzeit
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1718 - 1725
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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06.09.2023, 13:34 MESZ
Datenpartner
Kreisarchiv des Landkreises Barnim. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Archivale
Beteiligte
- Magistrat
Entstanden
- 1718 - 1725