Satzung Statuten vnd Ordenungen Bestaendiger gutter Regierung Einer billichen, Ordenlichen Policei, Jn ieden Rechten gegründtes Ebenbild : Allen Herrschafften vnd Vnderthanen, Stetten Communen, Regimenten, Gerichts vnd Raths verwandten Jn Burgerlichen vnd Rechtlichen Haendlen fast behülflich vnd notwendig. Weiland in des H. Reichs statt Worms fürgenommen Jetz new ... Restituirt vnd an tag geben
- Alternative title
-
Satzung Statuten und Ordenungen Bestaendiger gutter Regierung Einer billichen, Ordenlichen Policei, In jeden Rechten gegründtes Ebenbild
Ordnungen Polizei
- Location
-
München, Bayerische Staatsbibliothek -- 2 J.pract. 115#Beibd.1
- VD16
-
VD16 W 4388
- Extent
-
[6], LXIX Bl.
- Language
-
Deutsch
- Event
-
Veröffentlichung
- (where)
-
Franckfurt am Meyn
- (who)
-
Egenolff
- (when)
-
1534
- Contributor
-
Worms
- URN
-
urn:nbn:de:bvb:12-bsb10145139-2
- Last update
-
16.04.2025, 8:52 AM CEST
Data provider
Bayerische Staatsbibliothek. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Associated
- Worms
- Egenolff
Time of origin
- 1534
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Satzung Statuten vnd Ordenungen Bestaendiger gutter Regierung Einer billichen, Ordenlichen Policei, Jn ieden Rechten gegründtes Ebenbild : Allen Herrschafften vnd Vnderthanen, Stetten Communen, Regimenten, Gerichts vnd Raths verwandten Jn Burgerlichen vnd Rechtlichen Haendlen fast behülflich vnd notwendig. Weiland in des H. Reichs statt Worms fürgenommen Jetz new ... Restituirt vnd an tag geben

Satzung Statuten vnd Ordenungen Bestaendiger gutter Regierung Einer billichen, Ordenlichen Policei, Jn ieden Rechten gegründtes Ebenbild : Allen Herrschafften vnd Vnderthanen, Stetten Communen, Regimenten, Gerichts vnd Raths verwandten Jn Burgerlichen vnd Rechtlichen Haendlen fast behülflich vnd notwendig. Weiland in des H. Reichs statt Worms fürgenommen Jetz new ... Restituirt vnd an tag geben
![Satzung, Statuten vnd Ordnungen, Beständiger, gůtter Regierung. : Einer billichen, ordenlichen Policei, Jn ieden Rechten gegründtes Ebenbildt. Allen Herschafften vnd Vnderthanen, Stetten, Com[m]unen, Regimenten, Gerichts vnd Raths verwandtenn, Jn Burgerlichen vnnd Rechtlichen Händlen fast behülflich vnd notwendig. Weilant in des H. Reichs Statt Worms fürgenom[m]en, Jetz new mit höhstem fleiß Restituirt vnd an[n] tag geben.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/d653ffbb-0b8c-4177-98a3-2ed1ec0762fe/full/!306,450/0/default.jpg)
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Satzung/ Statuten vnd Ord=||nungen/ Best#[ae]ndiger/ gutter Regierung. Einer bil=||lichen/ ordenlichen Policei/ Jn ieden Rechten gegründtes Ebenbild. Al=||len Herschafften vnd Vnderthanen/ Stetten/ Co~munen/ Regimenten/|| Gerichts vnd Raths verwandtenn/ Jn Burgerlichen vnnd|| Rechtlichen H#[ae]ndlen fast behülflich vnd notwendig.|| Weilant in des H. Reichs Statt Worms fürgeno~men/ Jetz|| new ... Restituirt vnd añ tag geben.||
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Satzung, Statuten vnd Ordnungen, Beständiger, gutter Regierung : Einer billichen, ordenlichen Policei, Jn ieden Rechten gegründtes Ebenbildt, Allen Herschafften vnd Vnderthanen, Stetten, Com[m]unen, Regimenten, Gerichts vnd Raths verwandtenn, Jn Burgerlichen vnnd Rechtlichen Händlen fast behülflich vnd notwendig, Weilant inWilandt in des H. Reichs Statt Worms fürgenom[m]en, Jetz new mit höhstem fleiß Restituirt vnd an[n] tag geben

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