Bestand

Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten betr. Württembergische Konsulate im Ausland (Bestand)

Überlieferungsgeschichte
Die Konsulate, die das Königreich Württemberg unterhielt, weisen in ihrem Ursprung auf die Handelsfaktoreien zurück, die ab der frühen Neuzeit an größeren Handelsplätzen gebildet waren und die Rechte der dort sich aufhaltenden württembergischen Untertanen wahrnahmen. Unterlagen der und über die "Agenten" aus der Zeit bis 1806 werden heute in den Beständen A 74 - Gesandtenberichte (1613-1805) und A 202 - Geheimer Rat: Akten (1640-1806) verwahrt.
Die Konsuln sollten das Interesse des Landes und seiner Angehörigen an auswärtigen Handelsplätzen schützen und fördern. Ursprünglich auf reine Handelsbeziehungen beschränkt, erweiterte sich deren Tätigkeit im Laufe der Zeit und näherten sich dem Aufgabenbereich der Gesandten an.
Ihr Aufgabenkreis umfaßte vor allem die Vornahme von Zustellungen, die Legislation von Urkunden, die Erteilung und Verlängerung von Reisepässen, die Ausstellung von Zeugnissen, die Aufnahme von Notariatsverhandlungen, die Sicherstellung und Regelung von Verlassenschaften sowie die Abgabe schiedsrichterlicher Entscheidungen. Daneben hatten sie die Aufgabe, jährliche Berichte über den Stand der Handelsbeziehungen zwischen dem Königreich Württemberg und ihrem Konsulatsbezirk zu verfassen.


Zur Geschichte des württembergischen Konsulatwesens: Die Konsulate, die das Königreich Württemberg unterhielt, weisen in ihrem Ursprung auf die Handelsfaktoreien zurück, die ab der frühen Neuzeit an größeren Handelsplätzen gebildet waren und die Rechte der dort sich aufhaltenden württembergischen Untertanen wahrnahmen. Unterlagen der und über die "Agenten" aus der Zeit bis 1806 werden heute im Hauptstaatsarchiv Stuttgart in den Beständen A 74 - Gesandtenberichte (1613-1805) und A 202 - Geheimer Rat: Akten (1640-1806) verwahrt. Die Organisation des Konsulatwesens entwickelte sich im Laufe des 18. Jahrhunderts in Frankreich und England, nach deren Vorbild auch das württembergische Konsulatwesen nach Entstehung des Königreichs ausgebildet wurde. Die Konsuln sollten das Interesse des Landes und seiner Angehörigen an auswärtigen Handelsplätzen schützen und fördern. Ursprünglich auf reine Handelsbeziehungen beschränkt, erweiterte sich deren Tätigkeit im Laufe der Zeit und näherte sich dem Aufgabenbereich der Gesandten an. Sie wurden durch den württembergischen König ernannt, dem auch die Genehmigung zur Anstellung (Erteilung der Exequatur) fremder Konsuln in seinem Land zustand (Vgl. Bestand E 50/61 - Auswärtige Gesandtschaftschaften und Konsulate im Königreich Württemberg). In wichtigen Städten und wurden die Konsuln als württembergische Beamte bestellt (Berufskonsuln), während an anderen Orten Privatpersonen - meist Kaufleute - mit den Konsulatsgeschäften betraut wurden (Wahlkonsuln). Der konsularische Dienst in Württemberg unterschied zwischen Generalkonsuln, Konsuln und Vizekonsuln. Die Generalkonsuln übten die allgemeine Aufsicht über die Konsulate eines größeren Gebietes aus, während die Vizekonsuln in der Regel den größeren Konsulaten als "Hilfsarbeiter" beigegeben waren. Ihr Aufgabenkreis umfaßte vor allem die Vornahme von Zustellungen, die Legalisation von Urkunden, die Erteilunf und Verlängerung von Reisepässen, die Ausstellung von Zeugnissen, die Aufnahme von Notariatsverhandlungen, die Sicherstellung und Regelung von Verlassenschaften sowie die Abgabe schiedsrichterlicher Entscheidungen. Daneben hatten sie die Aufgabe, jährliche Berichte über den Stand der Handelsbeziehungen zwischen dem Königreich Württemberg und ihrem Konsulatsbezirk zu verfassen. Nach dem Stand von 1863 unterhielt das Königreich Württemberg Konsulate in folgenden Städten (1): 1. Amsterdam 2. Antwerpen 3. Baltimore 4. Bremen 5. Brüssel 6. Cincinnati 7. Dresden 8. Frankfurt am Main 9. Hamburg 10. Havanna 11. Le Havre 12. Karlsruhe 13. Köln 14. Leipzig 15. Lissabon 16. Liverpool 17. London 18. Louisville 19. Lübeck 20. Lyon 21. Milwaukee 22. Moskau 23. München 24. New Orleans 25. New York 26. Nizza 27. Odessa 28. Philadelphia 29. Riga 30. Rio de Janeiro 31. Rom 32. Rotterdam 33. Semarang 34. San Francisco 35. St. Louis 36. St. Petersburg 37. Straßburg 38. Triest 39. Venedig 40. Wien Die Verwaltung der auswärtigen Angelegenheiten war mit der Reichsgründung 1871 auf das Deutsche Reich übergegangen, das die Gesamtvertretung der Einzelstaaten im Ausland wahrnahm. Damit reduzierte sich zwangsläufig Zuständigkeit und Umfang der den Bereich der auswärtigen Angelegenheiten berührenden Aufgaben der Einzelstaaten. Das Recht der gesandtschaftlichen und konsularischen Vertretung verblieb zwar de jure bei den einzelnen Bundesstaaten, de facto wurden jedoch die württembergischen Gesandtschaften und Konsulate im Ausland aufgehoben. Lediglich im Binnenverhältnis der einzelnen Bundesstaaten untereinander bestanden Gesandtschaften und Konsulate weiter fort. Fußnoten: (1) Das Königreich Württemberg. Eine Beschreibung von Land, Volk und Staat. Hg. vom Statistisch-Topographischen Bureau. Stuttgart 1863, S. 715.

Bestandsgeschichte: Vorliegender Bestand wurde im Rahmen der systematischen Einteilung der Beständegruppe des württembergischen Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten aus mehreren Beständen gebildet. Der Hauptteil der Überlieferung stammt aus der 1910 vom Ministerium eingekommenen Ablieferung der Gesandtschaftsakten, vormals Bestand E 73. Diese Ablieferung wurde in den 70er und 80er Jahren überwiegend durch Referendare und Anwärter archivfachlich erschlossen und provenienzgerecht aufgeteilt. Die Projektleitung hatte dabei Herr Archivdirektor Dr. Theil inne. Weitere Ministerialakten betr. württembergische Konsulate wurden bei der Erschließung der Bestände des Staatsministeriums (E 130 a/E 130 b) sowie der Bestände E 46 und E 49 des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten ermittelt und provenienzgerecht vorliegendem Bestand zugeordnet. Er enthält z.T. umfangreiche Berichte württembergischer Konsuln, die weit über bloße Handelsangelegenheiten hinausgehen und die besonders für die Erforschung der Auswanderung aus Württemberg von Belang sind. Unterlagen der Konsulate selbst, die ergänzendes Material liefern, werden in der Beständegruppe E 70 des Hauptstaatsarchivs verwahrt.

Bearbeiterbericht: Die z.T. auf Karteikarten, z.T. auf EDV-Erfassungsformularen vorliegenden Titelaufnahmen wurden im Wege der Rückstandsbearbeitung im Bereich des Außenministeriums im Jahre 1998 in maschinenlesbarer Form erfaßt, vom Unterzeichneten redaktionell überarbeitet, nach einer Klassifikation systematisch geordnet und per Indices erschlossen. Der Bestand umfasst nunmehr 303 Bestellnummern in 6 lfd.m. Der Index verweist auf die Ordnungsnummer. Stuttgart, im Juni 1999 Kurt Hochstuhl

Bestandssignatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 50/60
Umfang
307 Büschel

Kontext
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik) >> Kabinett, Geheimer Rat, Ministerien 1806-1945 >> Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten >> Ministerium >> Betreffend Württembergische Gesandtschaften und Konsulate

Bestandslaufzeit
1809-1919

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
20.01.2023, 15:09 MEZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1809-1919

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