Urkunde

Papst Clemens XIII. gestattet dem neu gewählten Heinrich [von Bibra], Bischof und Abt von Fulda, sich von einem katholischen Bischof seiner Wahl w...

Digitalisierung: Hessisches Staatsarchiv Marburg

Namensnennung 4.0 International

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Archivaliensignatur
2346
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, Bleibulle an Hanfschnur
Bemerkungen
Auf der Plica rechts: (I. de Chard [?]).

Auf der Plica links: (Pranchi [?] / XX [grossi]).

Auf der Plica unter den Siegelschnüren: (Cordula serica [?]).

Unter der Plica links: (XX [grossi] / I. Binionus / Ph. Rinaldi [?] / L. C.).

Unter der Plica links auf der Innenseite: (F. Most... [?]).

Unter der Plica unter den Siegelschnüren: (A. Pelucchius / H. Caraffa capitaneus).

Auf der Rückseite: (Registrata Palla... [?]).

Auf der Rückseite auf dem Kopf stehend unter den Siegelschnüren: (A. Pelucchius).

Die Datierung ist konsistent, wenn man gemäß dem Calculus Florentinus als Jahresanfang den 25. März annimmt.

Vgl. Nr. 2342, 2343, 2344 und 2345.

Sonstige Erschließungsangaben
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum Rome apud sanctam Mariam Maiorem anno incarnationis Dominice millesimo septingentesimo quinquagesimo nono nono Kalendas Aprilis pontificatus nostri anno secundo

Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Papst Clemens XIII. gestattet dem neu gewählten Heinrich [von Bibra], Bischof und Abt von Fulda, sich von einem katholischen Bischof seiner Wahl weihen zu lassen. Gemäß einer gesonderten Urkunde ist Heinrich nach dem außerhalb der Kurie eingetretenen Tod des Adalbert [von Walderdorff], Abt von Fulda, vom Konvent kanonisch zum Abt gewählt worden und vom Papst nach Beratung im Konsistorium bestätigt worden. Der weihende Bischof soll sich von zwei oder drei Erzbischöfen oder Bischöfen assistieren lassen. Der Bischof soll vor der Weihehandlung den unten eingefügten Eid von Heinrich ablegen lassen. Heinrich soll darüber eine mit eigenem Boten nach Rom zu sendende besiegelte Urkunde ausstellen. Der Eid ist im Wortlaut eingerückt: Heinrich gelobt Petrus, der Römischen Kirche, Papst Clemens XIII. und seinen rechtmäßigen Nachfolgern Gehorsam; er will weder mit Rat, Zustimmung oder Tat die Genannten in irgendeiner Form schädigen; er will die Rechte des Papsttums wahren; er wird päpstliche Legaten ehrenvoll empfangen und unterstützen; wenn er Kenntnis von Handlungen gegen den Papst erhält, wird er diesen benachrichtigen; er will alle päpstlichen Gesetze, Entscheidungen, Reservationen, Provisionen und sonstige Verlautbarungen des Papstes mit ganzer Kraft befolgen; er will alle Häretiker, Schismatiker und Rebellen der Kirche nach Möglichkeit verfolgen; Einladungen zu Synoden wird er Folge leisten, wenn er nicht verhindert ist; den Besitz seines Bistums wird er bewahren und nicht verkaufen, verschenken, verpfänden oder als Lehen ausgeben, auch nicht mit Zustimmung des Konvents, es sei denn mit Zustimmung des Papstes; auch das Verbot der Investitur von Jurisdiktionalgütern (investiturarum bonorum iurisdictionalium) an Niederkirchen (ad ecclesias inferiores spectantium) von 1625 (anno Domini millesimo sexcentesimo vigesimo quinto) will der Abt einhalten. Sic me Deus adiuvet et hec sancta Dei evangelia. Ausstellungsort: Rom, Sta. Maria Maggiore. Cum nos pridem electionem. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Bleibulle: Apostelstempel, Namensstempel)

Kontext
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1751-1760
Bestand
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]

Laufzeit
1760 März 24

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Letzte Aktualisierung
10.06.2025, 09:13 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunde

Entstanden

  • 1760 März 24

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