Sachakte

Anweisung: Es wird verfügt, dass zur allgemeinen kirchlichen Trauerfeier zum Ableben der Großherzogin von Hessen und bei Rhein am 22. Juni 1862 die für die ersten vier Wochen vorgeschriebenen Trauerzeichen anzulegen sind

Archivaliensignatur
E 3 A, 104/37

Bestand
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Kontext
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> A Staatsoberhaupt, Landständische Verfassung >> A.1 Staatsoberhaupt, fürstliche Familie, Huldigung, Landestrauer, Orden und Ehrenzeichen

Laufzeit
Darmstadt, 1862 Juni 19

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Letzte Aktualisierung
10.09.2024, 08:31 MESZ

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Objekttyp

  • Sachakte

Entstanden

  • Darmstadt, 1862 Juni 19

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