Archivale

Lehensbrief

Regest: Marx Heusel zu Kirchentellinsfurt hat als lebenslängliches Lehen bestanden und empfangen von den Spendenpflegern Anthoni Decker und Matheus Betz Hof und Gut der Spenden zu Kirchen (hier wohl = Kirchentellinsfurt), welchen vormals sein Bruder Jörg Heusel selig innegehabt hat. Dazu gehört: Haus, Scheuer, Hofraitin, 9 Mannsmahd, 1 1/2 Viertel Wiesen, 51 Juchart Ackers in den 3 Zelgen, wie diese Güter in einem Ubarbuch (= Urbarbuch, Lagerbuch) beschrieben sind. Er hat den Hof bestanden um das Drittel aller Früchte, es sei Roggen, Vesen, Haber, Emer (= Sommerdinkel), Linsen, Erbsen, Bohnen, Obst, Rüben, Flachs, Hanf oder andere Früchte, nichts ausgenommen, was auf dem Hof gebaut wird und Gott wachsen läßt. Dieses Drittel hat er als rechte Landgarbe den Spenden zu geben, die Kornfrüchte vor seinem Teil in die Scheuer zu führen. Wenn er schneiden will, soll er es den Spendenpflegern 3 oder 4 Tage vorher zu wissen tun. Dann sollen die einen Landgarber schicken zum Empfang der Landgarbe. Den Landgarber soll er lohnen und ihm zu essen geben. Er soll auch den Spenden ihr Drittel der Kornfrüchte, wenn sie ausgedroschen werden, gen Reutlingen in ihren Kasten führen und ohne Kosten und Schaden übergeben. Doch sollen die Pfleger denjenigen, die diese Früchte übergeben, für jeden Sack einen Heller Brot nach ihrer Gewohnheit geben. Er soll auch den Spenden dreschen, solang sie zu dreschen haben, Herberg und Holz zu kochen geben, jährlich auf Michaelis 5 1/2 Pfund Heller Wieszins, 2 Scheffel ... von seinen Früchten, 2 Hennen auf Fasnacht, 6 Hühner auf den Herbst, ein Viertel (Eier?) auf Ostern, 1/2 Fuder Winterstroh auf St. Martins Tag. Desgleichen will er nachfolgende Zinse, so jährlich aus diesem Hof gehen, ohne der Spenden Nachteil entrichten: 4 Simri Roggen und 6 Schilling H. aus der Uchtwies, 7 Schilling 6 H. dem Heiligen zu Kirchen aus der Uchtwies. Dagegen soll er 15 Schilling H. Zins, so aus des Pfarrherrn Haus und Garten in diesen Hof gehen, jährlich einnehmen. Er verspricht, den Hof in guten Ehren, ziemlichem Bau und Wesen zu halten, nichts wüst oder ungebaut liegen zu lassen. Er will auch Heu, Stroh, Mist und Kurzfutter, so auf dem Hof wächst und gemacht wird, zu desselben Nutz brauchen, darauf bleiben lassen, nicht verkaufen, noch anderswie verwenden. Wenn er eigne Güter hat oder überkommt, soll er das Gestreu davon auch für diesen Hof brauchen und keinen Mist auf die eignen Güter führen, er werde denn von ihm erkauft. Sollte er obgemeldeter Stücke eines oder mehr verkaufen, so hat er den Hof verwirkt. Er soll diese Lehenschaft nicht verkaufen, versetzen noch ein Gut verändern, vertauschen, verleihen, mit Gülten oder Zinsen beschweren. Wenn er durch Kündigung oder freiwillig oder Sterbens halber von dem Hof kommt, so mögen die Spendenpfleger damit ihres Gefallens handeln. Wie er bei Übernahme des Hofs 2 Pfund H. bezahlt hat, so sollen, wenn er lebend oder tot davon scheidet, 2 Pfund H. Weglöse bezahlt werden.

Dorsal-/Marginalvermerke: Auf der Rückseite: Wieder erneuert 1606.

Archivaliensignatur
A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. 1260
Formalbeschreibung
Die Urkunde ist an einigen Textstellen beschädigt.
Beschreibstoff: Pg.

Sonstige Erschließungsangaben
Siegel (Erhaltung): Siegel vorhanden; ein Stück abgebrochen

Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: M. Benedikt Gretzinger, Stadtschreiber zu Reutlingen

Genetisches Stadium: Or.

Kontext
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6) >> Bd. 3 Kaufbriefe, Zinsbriefe u.ä. 1547-1805
Bestand
A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6)

Laufzeit
1557 April 23, St. Jörgen Tag

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Letzte Aktualisierung
20.03.2025, 11:14 MEZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1557 April 23, St. Jörgen Tag

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