Archivale

Lehensbrief

Regest: Thoma Bron von Sickenhausen hat für sich und seine Erben zu einem steten Erblehen bestanden von Michel Riethamer und Sebolt Stoffel, Spendenpflegern, Hof und Gut zu Sickenhausen, die vormals sein Vater selig Hans Bron innegehabt hat, nämlich Haus, Scheuer und ungefähr 3 Viertel Gartens dabei im Dorf zwischen Jörg Üdellins Garten und der Gemeinde gelegen, ferner 1 1/2 Viertel im Baindlin zwischen Jörg Üdellins Garten und der Gemeinde, ferner ungefähr 1/2 Viertel an Bernhart und Jörg Üdellins Haus, stoßend oben an die genannten, 7 Mannsmahd und 3 Mahden Wiesen, 27 Juchart und 1/2 Viertel Ackers in den 3 Zelgen. Und zwar an Wiesen: 3 Viertel auf Boll zwischen den Wiesen der Kinder Ludwig Rösers und Hans Ragaurs, ein Mannsmahd zu Weingarten in Betzinger Bann zwischen Ludwig Rösers und Heinz Schirms zu Betzingen Hofwiesen, 1 Mannsmahd in Weyßweyler zwischen Hans Ragaurs Kindern und Jacob Herenmans Lehenwiesen, ferner 1/2 Mannsmahd in der Ritthe zwischen Martin Kemlers Hofwiesen, ferner 1/2 Mannsmahd in Paggats Wies zwischen Hans Ragaurs Kindern und Peter Ysellins Erben Lehenwiesen, ferner ein Mannsmahd auf dem Acker zwischen Galle Hylmayers Witib Gütern, ferner ein Mannsmahd am Hölzlin zwischen Lux Schmalagkers und Jacob Herenmans Lehenwiesen, ferner 3 Mahden im Wyselsbach zwischen Stefan Walckers zu Kirchen (= Kirchentellinsfurt) eigenem und Galle Hylmayers Witib zu Sickenhausen Lehengut, ferner 3 Viertel in der Kurtzin zwischen Jacob Herenmans Lehenwiesen, ferner 1/2 Mannsmahd im Aichwyßlin (ist dieser Zeit ein Acker) zwischen Bernhart Üdellins und Lux Schmalagkers Äckern, so auch vor Jahren Wiese gewesen. Zelg gegen Kirchentellinsfurt: ein Juchart in der Sultz zwischen Lux Schmalagkers eigenem und Galle Hylmayers Witib Lehenacker, ferner 3 Viertel an der Wegscheide zwischen der Gemeinde und Galle Hylmayers Witib Lehenacker, ferner 3 Viertel, die strecken (= sich erstrecken) auf die Aichwies, zwischen Ludwig jung Frölichs eigenem und Jacob Herenmans Lehenacker, ferner 1 1/2 Juchart auf dem Hagen, genannt In grien (grün?), zwischen Peter Mauders eigenem und Conrad Heusels Lehenacker, ferner 1/2 Juchart bei dem Wetterkreuz zwischen Martin Kemlers Lehenacker und der Landstraße, ferner 1 Juchart am Heßlebühel zwischen Stefan Walckers und Hans Kochs zu Kirchen Lehengütern, ferner ungefähr 2 Juchart am Heßlebühel zwischen Margreth Üdellins eigenem und Martins Kemlers Lehenacker, ferner ein halb Juchart hinter'n Höfen zwischen der Gemeinde und Galle Hylmayers Witib Lehenacker, ferner 1 Juchart am Breiten Acker zwischen Martin Kemlers und Peter Ysellins Erben Hofäckern, ferner 3 Viertel unter dem Breiten Acker zwischen Peter Ysellins Erben zu beiden Seiten, ferner 1/2 Juchart oben am Aichwyslin zwischen Hans Üdellins eigenen Äckern, ferner ungefähr 3 Viertel auf dem Hagen zwischen Martin Kemlers Lehenacker und Stefan Walckers eigenem. Zelg gegen Boll: 2 Juchart auf Boll an der Gemeinde und Ludwig Rösers Hofacker, ferner 2 Juchart eine Weglänge zwischen Galle Hylmayers Witib und Martin Kemlers Hofäckern, ferner 3 Viertel im Degerschlachter Feld bei dem Stein zwischen Ludwig Rösers Lehenacker und Hans Walckers zu Degerschlacht eigenem, ferner 1/2 Juchart bei dem Stein zwischen Hans Etters eigenem und Martin Kemlers Hofacker, ferner 1 Juchart auf Stumpen zwischen Peter Mauders und Ludwig Frölichs eigenen Äckern, ferner 1/2 Viertel am Boden zwischen Jacob Herenmans Lehenäckern, ferner 1 Juchart im Kirchhamer (= Kirchentellinsfurter?) Feld im Lau zwischen Conrad Heusels Hofäckern (gibt dem Pfarrer zu Kirchen ein Huhn für den Zehnten, ist zehentfrei). Zelg vor'n Aichen: ein Juchart vor'n Aichen zwischen Margreth Üdellins u. Veit Brons eigenen Äckern; ferner 2 Juchart bei dem Tubenbömlin zwischen Ludwig Rösers und Jacob Herenmans auch Peter Ysellins Erben Lehenäckern, ferner 1/2 Juchart ob dem Hau zwischen Hans Etters eigenem und Hans Ragaurs Kinder Lehenäckern, ferner 1/2 Juchart ob dem Hau zwischen Galle Hylmayers Witib und Ludwig Rösers Äckern, ferner 3 Viertel am Grabenacker zwischen Martin Kemlers und Peter Ysellins Erben Hofäckern, ferner 1 Juchart im Klingenacker zwischen Lux Schmalagkers eigenem und Ludwig Frölichs Lehenacker, ferner 2 Juchart bei den Aichen an der Braike zwischen Lux Schmalagkers Hofäckern, ferner 1 Juchart an der Braike bei den Aichen zwischen Ludwig Rösers und Lux Schmalagkers Lehengütern. - Er hat den Hof bestanden als Erblehen um das Drittel aller Früchte, die er und seine Erben darauf anbauen und die Gott der Herr jedes Jahr wachsen läßt, nichts ausgenommen. Er hat diese Früchte, jede zu ihrer Zeit, zu rechter Landgarbe zu geben, die Kornfrucht vor seinem eigenen Teil in die Scheuer zu führen und besonders zu barnen (= aufzuschichten), auch zum wenigsten zu jedem Schnitt 6 Schnitter zu halten. Vor dem Schneiden, soll er es den Spendenpflegern 3 oder 4 Tage vorher zu wissen tun. Sie sollen einen Landgarber schicken, der ihr Drittel in Empfang nimmt. Dem soll er zu essen und die Lehenherrn den Lohn geben. Die Spenden sollen ihr Drittel auf ihre Kosten ausdreschen lassen. Doch soll der Maier den Dreschern Herberg, Feuer und Licht geben. Die ausgedroschene Frucht und das Drittel von gefallenem und gebrochenem Obst, auch von andern Früchten soll der Maier gen Reutlingen in der Lehenherrn Kasten bringen, auch für alle Aufsätze (= Auflagen), Steuern u.s.w. Sooft der Maier einen Sack mit Kornfrüchten bringt, sollen die Spendenpfleger für jeden Sack 1 Heller Brot geben. Jeder Maier des Hofs soll jährlich auf St. Martins Tag den Pflegern 1 Pfund 5 Schilling H. Wieszins, 1 Fasnachthenne, 2 Herbsthühner und 1 Viertel Eier auf Ostern geben. Der Maier hat die Gülten und Zinse, die bis anher aus dem Hof gegangen sind, jährlich für sich und ohne der Lehenherrn Nachteil zu entrichten. Er hat den Hof in guten Ehren, ziemlichem (= gebührendem, angemessenem) Bau zu Dorf und Feld zu halten, nichts wüst oder unbebaut liegen zu lassen. Wenn das Haus oder die Scheuer der Ausbesserung bedürftig wäre, durch Feuer oder auf sonst eine Weise abginge und Schaden nähme, dann soll der Maier auf eigene Kosten ohne alle Zimmersteuer (= Beisteuer der Lehenherrn) wieder aufbauen. Der Maier soll Heu, Öhmd, Stroh, Mist und Kurzfutter, so darauf wächst und gemacht wird, zu des Hofs Nutz brauchen, darauf bleiben lassen und nichts davon verkaufen noch auf seine eigenen Güter ohne der Lehenherrn Erlaubnis verwenden. Wenn der Maier eine der Bestimmungen nicht hält, macht er sich strafbar und hat den Spenden Abtrag zu tun (= Ersatz zu leisten) nach Amtmanns und Gerichts zu Sickenhausen (oder wohin die Grundstücke gehören) Erkenntnis. Der Hof soll wegen Erbschaft oder aus sonst einem Grunde nicht zerteilt noch etwas daran verändert werden. Er soll allweg in einer Hand bleiben. Der Maier darf die Lehenschaft des Hofs oder ein dazu gehöriges Gut nicht versetzen, verkaufen, mit Gülten oder Zinsen beschweren ohne Genehmigung der Lehenherrn. Doch kann er die Lehenschaft insgesamt verkaufen an einen andern den Spendenpflegern gefälligen Maier. Wenn aber die Lehenherrn des Maiers halben mit ihm spänig und strittig würden, so sollen hierüber Amtmann und Gericht zu Sickenhausen erkennen. So oft der Hof Verkaufs oder Sterbens wegen von einer Hand in die andere kommt, so soll der lebendig oder tot Abgehende 2 Gulden Weglöse und der Neue 2 Gulden Handlohn den Spendenpflegern bezahlen. Thoma Bron verspricht an Eides Statt für sich, seine Erben und Nachkommen allem Inhalt dieses Briefs getreulich nachzukommen.

Dorsal-/Marginalvermerke: Auf der Rückseite: Anjetzo alt Jacob Seybold und Hans ...(?)
Renoviert 1715.

Archivaliensignatur
A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. 1234
Formalbeschreibung
Beschreibstoff: Pg.
Sonstige Erschließungsangaben
Siegel (Erhaltung): Siegel beschädigt

Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: Ludwig Decker, alter Bürgermeister zu Reutlingen

Genetisches Stadium: Or.

Kontext
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6) >> Bd. 3 Kaufbriefe, Zinsbriefe u.ä. 1547-1805
Bestand
A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6)

Laufzeit
1547 Mai 31

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Letzte Aktualisierung
20.03.2025, 11:14 MEZ

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  • Archivale

Entstanden

  • 1547 Mai 31

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