Bestand

Landgericht Lüneburg (Bestand)

Enthält: Der Bestand enthält vor allem Zivilsachen (z.T. nur Urteile, Urteilssammlungen), Prozesse, Ehescheidungen, Register und Justizverwaltungssachen sowie Entschädigungssachen aus den Jahren 1953 bis 1960, für die das Landgericht Lüneburg nach dem Bundesentschädigungsgesetz vom 18. September 1953 zuständig war.

Geschichte des Bestandsbildners: Vorbemerkung: Zur allgemeinen Geschichte der Landgerichte in Niedersachsen nach 1945 siehe das Vorwort zum Tektonikpunkt "Landgerichte" (https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction.action?detailid=g506 ).
Das Landgericht Lüneburg ist am 1. Dezember 1945 wieder eröffnet worden. Vor dem Landgericht werden in erster Instanz Zivilsachen ab einem bestimmten Streitwert verhandelt sowie Strafsachen, bei denen keine Zuständigkeit der Amtsgerichte (Geldstrafe bzw. bis zu 2 Jahren Haft) gegeben ist. Außerdem bilden sie die zweite Instanz für die Berufung gegen Urteile der Amtsgerichte. Bis zum In-Kraft-Treten der Neuregelung des Scheidungsrechtes 1977, die das Familiengericht beim Amtsgericht ansiedelte, war das Landgericht für Scheidungen und Scheidungsfolgesachen zuständig.
Räumlich war es in der Zeit von 1945 bis 1978 zuständig für folgende Amtsgerichte: Bergen, Bleckede, Celle, Dannenberg, Hankensbüttel, Lüchow, Lüneburg, Medingen, Soltau, Uelzen und Winsen/Luhe. Im Rahmen der Verwaltungs- und Gebietsreform wurden 1974 die Amtsgerichte Bergen (zu Celle), Bleckede (zu Lüneburg), Lüchow (zu Dannenberg) und Medingen (zu Uelzen) aufgelöst; das Amtsgericht Hankensbüttel wurde dem Amtsgericht Gifhorn (Landgerichtsbezirk Hildesheim) zugeschlagen.

Bestandsgeschichte: Der Bestand Nds. 720 Lüneburg schließt an die Überlieferung des Bestandes des Landgerichts Lüneburg vor 1945 (Hann. 171 Lüneburg) an.
Mit dem Jahr 1978 ist die Zuständigkeit für das Landgericht Lüneburg auf das Staatsarchiv Stade übergegangen.
Der Gliederungspunkt 03.04 "Entschädigungskammer" enthält Verfahren nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG), Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung, erlassen am 18. September 1953. Auf Grund der persönlichen Informationen in den Verfahren wurden die Sperrfristen auf 100 Jahre nach der Geburt bzw. 10 Jahre nach Tod des Klägers festgesetzt. Sind diese Sperrfristen nicht zu ermitteln, sind die Akten grundsätzlich 50 Jahre nach der letzten Bearbeitung gesperrt.
Die unter der Acc. 2009/128 erschlossenen Akten zur Thematik "Rückerstattung" unterliegen einer archivischen Sperrfrist von 50 Jahren nach letzter Bearbeitung in der jeweiligen Akte.

Bestandsgeschichte: Stand: September 2012

Findmittel können im Hauptstaatsarchiv Hannover unter Berücksichtigung der Einhaltung von Schutz- und Sperrfristen nach §5 NArchG eingesehen werden.

Reference number of holding
NLA HA, Nds. 720 Lüneburg
Extent
31,5

Context
Nds. Landesarchiv, Abt. Hannover (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Staatliche Bestände >> 1.13 Land Niedersachsen >> 1.13.8 Justiz >> 1.13.8.3 Mittlere Justizbehörden >> 1.13.8.3.1 Landgerichte

Date of creation of holding
1889-2002

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Last update
16.06.2025, 12:45 PM CEST

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Object type

  • Bestand

Time of origin

  • 1889-2002

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