BVerfG, Beschluss v. 9. 2. 2022 – 2 BvL 1/20

Zusammenfassung: Auf die Vorlage des AG Villingen-Schwenningen hat das BVerfG nach eingehender Auseinandersetzung mit der bisherigen strafgerichtlichen Rechtsprechung entschieden, dass der sogenannte Einzelraser-Tatbestand des § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB verfassungsgemäß ist. Michael Kubiciel (JZ 2022, 785) stimmt insbesondere den Ausführungen zum sogenannten Verschleifungsverbot bei der Auslegung von Tatbestandsmerkmalen zu und begrüßt, dass das Gericht nicht der Versuchung erlegen ist, ein »handwerklich« schlecht gemachtes Gesetz an Stelle des Gesetzgebers nachzubessern

Standort
Deutsche Nationalbibliothek Frankfurt am Main
Umfang
1 Online-Ressource (6 Seiten)
Sprache
Deutsch

Erschienen in
BVerfG, Beschluss v. 9. 2. 2022 – 2 BvL 1/20 ; volume:77 ; number:15-16 ; year:2022 ; pages:779-784
Juristenzeitung ; 77, Heft 15-16 (2022), 779-784

DOI
10.1628/jz-2022-0248
URN
urn:nbn:de:101:1-2022090203280199210034
Rechteinformation
Der Zugriff auf das Objekt ist unbeschränkt möglich.
Letzte Aktualisierung
15.08.2025, 07:28 MESZ

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