BVerfG, Urteil v. 5. 11. 2019 – 1 BvL 7/16
Zusammenfassung: Das BVerfG hat die sogenannten Hartz IV-Sanktionen im SGB II teilweise für verfassungswidrig erklärt. Jedoch hält es – bei verhältnismäßiger Ausgestaltung – die zeitweilige Minderung des Arbeitslosengeldes II zumindest in Höhe von 30% für grundsätzlich verfassungsrechtlich möglich. Martin Nettesheim (JZ 2020, 153) kritisiert die Rechtfertigung der Minderung von Leistungen als Disziplinierungsinstrument und erörtert – ausgehend von Überlegungen zur Funktion der Sozialstaatlichkeit im Grundgesetz -, ob andere Argumentationslinien die Minderung von Leistungen, die ja nach Ansicht des BVerfG das menschenwürdige Existenzminimum sichern sollen, tragen könnten
- Standort
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Deutsche Nationalbibliothek Frankfurt am Main
- Umfang
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1 Online-Ressource (13 Seiten)
- Sprache
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Deutsch
- Erschienen in
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BVerfG, Urteil v. 5. 11. 2019 – 1 BvL 7/16 ; volume:75 ; number:3 ; year:2020 ; pages:141-153
Juristenzeitung ; 75, Heft 3 (2020), 141-153
- DOI
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10.1628/jz-2020-0044
- URN
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urn:nbn:de:101:1-2020052908490117173808
- Rechteinformation
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Der Zugriff auf das Objekt ist unbeschränkt möglich.
- Letzte Aktualisierung
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14.08.2025, 10:47 MESZ
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