Bestand

Sozialamt (Bestand)

Vorbemerkung zum Findbuch: Dieses Findbuch dient sowohl dem Nachweis von Sachakten des Sozialamts der Stadt Solingen, als auch dem Nachweis der gesamten Bestände des Bereichs Sozialamt. Der Grund hierfür ist, dass das Sozialamt zwar massenhaft personenbezogene Einzelfallakten, aber nur wenige Sachakten anlegt. Auf personenbezogenen Unterlagen liegt unter Umständen eine Sperrfrist von 100 Jahren nach Aktenschluss. Dadurch wird eine zeitnahe Veröffentlichung dieser Bestände in Form von Online-Findmitteln erschwert. Im Gegensatz zu den personenbezogenen Akten unterliegen Sachakten meist der regulären Sperrfrist von 30 Jahren nach Aktenschluss und können daher weitaus früher als die personenbezogenen Akten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Daher wurde beschlossen Sachakten und Einzelfallakten des Sozialamtes separat zu bearbeiten. Die bisher abgegebenen Sachakten wurden so in ihrer Gesamtheit in dem hier vorliegenden Findbuch erschlossen. Da zwischen Sachakten und Einzelfallakten oft ein Zusammenhang besteht und Sachakten unter Umständen das Verständnis der Fallakten erleichtern, wurde beschlossen in diesem Findbuch dennoch einen Nachweis der bisher bearbeiteten Einzelfallbestände des Sozialamtes zu erbringen. Dies erfolgt in Form einer Auflistung der Bestände in einem eigenen Klassifikationspunkt (Verweis auf Bestände mit personenbezogenen Einzelfallakten) und der Nennung derselben im Findbuchvorwort unter dem Punkt Verwandte Bestände. Findbuchvorwort: 1. Bestandsgeschichte: Der Bestand SG [50.01] - Sozialamt setzt sich aus mehreren Abgaben zusammen. Der erste Teil des Bestandes umfasste 71 Sachakten aus den Bereichen Allgemeine Verwaltung, Verwaltungsliteratur, Sozial- und Fürsorgewesen, Betreuung von Flüchtlingen, Vertriebenen und Aussiedlern [Arbeitsamt,] sowie Arbeitsbeschaffung und Notstandsarbeiten. Diese Unterlagen wurden im Zeitraum zwischen 1919 und 1971 angelegt und nach der Abgabe an das Stadtarchiv Solingen im Sommer 2007 verzeichnet. Eine weitere Ablieferung des Stadtamts 50 (Sozialamt) wurde zwischen Januar und März 2012 von der Diplom-Archivarin Lisa Arnold bearbeitet. [Zudem verzeichnete im Jahre 2016 Benjamin Zachej mehrere Ablieferungen mit insgesamt 117 AE, die zwischen den Jahren 2002 und 2008 an das Stadtarchiv übergeben wurden.] Diese Ablieferung[en] wies[en] in weiten Teilen eine inhaltliche Kohärenz zu dem oben genannten Bestand auf, sodass eine Zusammenführung der drei Teile nahe lag. Im Unterschied zum ersten [und dritten] Teil des Bestandes umfasste der zweite Teil ursprünglich auch personenbezogene Einzelfallakten. Um eine Veröffentlichung des Bestandes in Form eines Online-Findmittels zu ermöglichen, wurde deshalb der personenbezogene Teil der Ablieferung vom Rest des Bestandes abgetrennt und zu einem eigenen Bestand (SG [50.30] Fürsorge- und Sozialleistungen (Einzelfälle)) zusammengefasst. Zur näheren inhaltlichen Erläuterung des Bestandes, siehe Kapitel Inhalt, Umfang und Laufzeit. 2. Behördengeschichte: Da ein Großteil des Bestandes im Zeitraum zwischen 1933 und 1990 entstanden ist, wird das Kapitel Behördengeschichte auf diesen Zeitraum beschränkt. Während der NS-Zeit war die bis dahin nur wenig entwickelte Wohlfahrtspflege durch große [personelle und strukturelle] Einschnitte gekennzeichnet, da nach nationalsozialistischen Vorstellungen jeder für sich selbst zu sorgen hatte und dieses Prinzip nicht mit der allgemeinen Wohlfahrtspflege zu vereinbaren war. [Die Ziele der nationalsozialistischen Wohlfahrtspflege führten zwar nicht zu Änderung oder Abschaffung der gesetzlichen Regelungen (wie z.B. der Reichsfürsorgepflichtverordnung von 1924) aus der Weimarer Zeit, aber sie wurden nun restriktiv ausgelegt und die Stadt Solingen trat einem vom Deutschen Gemeindetag initiiertem Abkommen bei, das die Nichtanwendung bestimmter Fürsorgeleistungen vorsah. Eine Reduzierung der Reichszuschüsse übte zudem finanziellen Druck auf die Gemeinden aus.] So wurden viele Fürsorgeleistungen gekürzt oder völlig gestrichen. Das traf besonders auf den Personenkreis der "Asozialen" [oder "Minderwertigen"] zu, denen damals u.a. "Arbeitsscheu", "Trunksucht", "Bettlerei", "Landstreicherei", "sexuelle Haltlosigkeit" und "Verwahrlosung" vorgeworfen wurde und auch Bürger, die "wiederholt schuldhaft die öffentliche Fürsorge in Anspruch nahmen" zählten zu diesem Personenkreis. In einigen Fällen wurden die sogenannten Arbeitscheuen zur Arbeit [in der Anstalt Brauweiler] gezwungen. Durch [die Wiedereinführung der Wehrpflicht und ] Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, v.a. im Bereich Straßenbau, sollte der hohen Arbeitslosigkeit entgegengewirkt und so die Zahl der Unterstützungsempfänger verringert werden. [In Zusammenarbeit mit dem Arbeitsamt, Handwerk und der Industrie wurde zudem die Bekämpfung der Schwarzarbeit forciert. Seit Ende August 1933 fanden Betriebs- und Geschäftskontrollen durch Polizei, SA sowie Beamte des Wohlfahrts- und Arbeitsamtes statt. Wohlfahrtsbetrug, wie das Verschweigen von Vermögen Einkommen, wurde verstärkt verfolgt und häufig mit Gefängnis bestraft.] Erhöht wurde ausschließlich [?] die Unterstützung für kinderreiche Familien [und Solingen war einer der ersten Städte, die diese Maßnahme vollzog]. Das Wohlfahrtsamt bestand aus drei Abteilungen: 1. Hauptverwaltungsabteilung, 2. Haushalts- und Rechnungsabteilung und 3. Kriegsfürsorgeabteilung. Hinzu kamen vier Kreisstellen in Solingen, Ohligs, Wald und Höhscheid [sowie die zu Beginn des Jahres 1936 aufgelöste Kreisstelle Gräfrath]. Als Leistungen des damaligen Fürsorgewesens ist der Familienunterhalt zu nennen, dazu zählten nach Kriegsbeginn auch die Bereiche Unterhaltszuschüsse und Familienbeihilfen für Prüfungsurlauber, Bekleidungsbeihilfen für entlassene Kriegsbesoldungsempfänger und Reisebeihilfen zum Besuch Umquartierter. Weiterhin sind im Bereich der offenen Fürsorge [die als "wertvoll" eingestuften Personengruppen] zu nennen: die Barunterstützung von Kriegsbeschädigten und Hinterbliebenen, von Kleinrentnern und Gleichgestellten, von Sozialrentnern und von Empfängern der allgemeinen Fürsorge. Zum Bereich der geschlossenen Fürsorge zählt die Unterbringung in Heimen und Anstalten (Geistesschwache, Blinde, Behinderte (auch Euthanasieprojekte)) und die Tuberkulosefürsorge. Insgesamt wurde der Bereich des Fürsorgewesens im Dritten Reich stark ausgedünnt, was sich vor allem an der Personalstruktur des Sozialamts zeigte. [In Solingen wurde diese Entwicklung bereits im März 1933 mit der politisch motivierten Entlassung des Wohlfahrtsamtsdirektors Karl Schneider (SPD) eingeleitet. Nach ihm übernahm der national gesinnte Robert Jentsch und, seit 1934 provisorisch, dann ab Mai 1937 als Stadtamtmann Eugen Halbach die Leitung.] Nach Ende des 2. Weltkriegs musste das Wohlfahrtsamt [weiterhin unter der Leitung von Halbach] wieder neu organisiert werden und es nahm zusätzlich zu seinen auch schon vor dem Nationalsozialismus wahrgenommenen Stammaufgaben (Wirtschaftsfürsorge, Altersfürsorge (darunter auch der Unterhalt von Altenheimen) und Obdachlosenfürsorge in den Bereichen der offenen und geschlossenen Fürsorge), die Aufgaben der Kriegsfolgen-Fürsorge, der Flüchtlingsbetreuung, der Fürsorge für politische Opfer (ab 1949 Wiedergutmachungsabteilung) und der Betreuung von Heimkehrern war. Diese erhöhte Belastung, die noch durch den Anstieg der Hilfsbedürftigen in Folge der Währungsreform gesteigert wurde, erforderte einen Ausbau des Amtes von 36 Beschäftigten im April 1945 zu 95 Kräften im Juni 1948. In der Folgezeit wurde der Umfang der Leistungen des Sozialwesens der Stadt ausgebaut. Zu Leistungen der Wirtschaftsfürsorge zählten so etwa: Bar- und Sachleistungen, Krankenhilfe, Erziehungs- und Berufsausbildungsbeihilfen. Daneben werden Winterhilfsmaßnahmen durchgeführt, so z.B. in Form von Kartoffelzulagen, Kohlenzulagen, der Beschaffung von Winterkleidung und der Weihnachtsbeihilfe. Ferner sind die Tätigkeitsgebiete Blindenhilfe, Krankenhausfürsorge, Erholungsfürsorge für alte Menschen, Körperbehindertenfürsorge, Sprachgeschädigtenfürsorge, Hauspflege, Tuberkulosefürsorge, die Ausstellung von Armutszeugnissen und die Unterstützung von "Besuchern aus der SBZ und den Vertreibungsgebieten ost- und südostwärts der Bundesrepublik" als Aufgabengebiete des Sozialamtes zu nennen. Am 30.06.1961 wurde das Bundessozialhilfegesetz erlassen, welches auch in Solingen einige Veränderungen mit sich brachte. Das zeigte sich bereits an den Begrifflichkeiten, denn der Bereich "öffentliche Fürsorge" wurde umbenannt in "Sozialhilfe". Außerdem sollte nun nicht mehr nur der "notwendige Lebensbedarf" durch die Leistungen des Sozialamtes gedeckt werden, sondern man gab "Hilfe in besonderen Lebenslagen" und "Hilfe zum Lebensunterhalt", womit diese Bereiche eine deutliche Aufwertung erfuhren. Eine organisatorische Veränderung erfuhr das Sozialamt im Zeitraum zwischen 1970 und 1974. Damals wurde die Zusammenlegung des Sozialamtes mit dem Jugendamt beschlossen, um Aktenwege zu verkürzen und Doppelarbeit zu vermeiden. Es wurde dazu 1973 eigens ein Versuchsbezirk eingerichtet. Zu Veränderungen kam es durch diese Maßnahme vor allen Dingen in den Bereichen Jugendhilfe, Sozialhilfe und Gesundheitsfürsorge, die Untergebiete der Familienfürsorge darstellten. Sie wurden zu einer neuen Abteilung "Soziale Dienste" zusammengelegt. Die Verwaltungseinheit von Jugend- und Sozialamt, die daraufhin 1975 eingerichtet wurde, wurde allerdings bereits im Jahr 1979 wieder aufgehoben. Eine weitere Aufgabenerweiterung erfolgte 1986, als dem Sozialamt die Außenstelle des Ausgleichsamts Wuppertal und der Bereich der Schuldnerberatung zugeordnet wurden. Zuletzt stellte der Verwaltungsbericht des Zeitraums 1984 bis 1989 eine besondere Belastung der Leistungsfähigkeit des Sozialamtes fest, die vor allem die Personengruppen Sozialhilfeempfänger, Aussiedler/Übersiedler und asylbegehrende Ausländer betraf, da deren Anzahl im Berichtszeitraum enorm angestiegen war. Von Bedeutung für den gesamten Untersuchungszeitraum war die Zusammenarbeit mit den freien Trägern der Wohlfahrtsverbände. Die freien Träger (z.B. die Caritas) wurden aus öffentlicher Hand in ihrer Arbeit unterstützt und entlasteten dadurch die öffentlichen Träger des Sozialwesens in hohem Maße. Die hier angegebenen Informationen zur Entwicklung des Sozialwesens, sind den veröffentlichen Verwaltungsberichten (zu den Jahren 1933-1989) der Stadt Solingen zu entnehmen, die in der Bibliothek unter der Signatur IV B 7 zu finden sind. 3. Erhaltungszustand und Ordnung: Insgesamt ist der Bestand in einem guten Erhaltungszustand, auch wenn je nach Akte eine Entsäuerung zu einem späteren Zeitpunkt notwendig werden wird. Die Unterlagen befanden sich soweit bekannt in Stehordnern und einzeln in Kartonagen. Sie wurden im Herbst 2012 [bzw. Sommer 2016] von Herrn Fischer in archivgerechte Mappen und Kartons umgebettet und entmetallisiert. 4. Inhalt, Umfang und Laufzeit: Inhaltlich umfasst der Bestand Unterlagen aus den Arbeitsfeldern Allgemeine Verwaltung (Dienstvorschriften und ähnliches); [Beiräte;] Sozial- und Fürsorgeleistungen (hauptsächlich Sachakten mit Grundlagencharakter); [Anstalten und Heime;] Betreuung von Vertriebenen, Flüchtlingen und Aussiedlern nach dem Bundesvertriebenengesetz [BVFG] und dem Häftlingshilfegesetz [HHG]); [Arbeitsamt;] Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen - Notstandsmaßnahmen (vor allem im Zeitraum zwischen 1933 und 1945 und inhaltlich meist Straßenbaumaßnahmen) [; Freie Wohlfahrtspflege; Statistiken] und dem Bereich Verwaltungsliteratur und Druckschriftensammlung (v.a. Gesetzestexte und -kommentare und einschlägige Zeitschriften) in insgesamt 165 [jetzt 280] Verzeichnungseinheiten. Dem Bereich Verwaltungsliteratur kommt dabei, mit über einem Drittel der Archiveinheiten, der größte Anteil zu. In den anderen Bereichen des Bestandes finden sich oft Auszüge aus Gesetzestexten und anderen rechtlichen Grundlagen der Bearbeitung der Fälle des Sozialamtes. Die Laufzeit des Bestandes reicht vom Jahr 1919 bis ins Jahr 1990. 5. Bewertung: Über die Bewertung des ersten Teils des Bestandes konnten keine Informationen ermittelt werden. Der im Jahr 2012 [und 2016] bearbeitete Teil wurde sowohl inhaltlich als auch nach dem Umfang des Schriftguts bewertet. Kassiert wurde dabei ein Stehordner mit Material fremder Provenienz, der kein eigenes Verwaltungshandeln des Sozialamtes erkennen ließ und dort lediglich abgelegt worden war. Trotz der Tatsache, dass ein großer Teil des Bestandes nicht originär aus dem Sozialamt stammt (z.B. Drucksachen, Erlasse, Verfügungen, Presseausschnittsammlungen) wurde dieses Schriftgut als archivwürdig bewertet, da es zum Verständnis der Einzelfallakten des Sozialamtes in erheblichem Maße beiträgt und für diese zum Teil auch grundlegend ist. 6. Nutzungsbedingungen: Die Nutzung des Archivguts des Bestandes ist, nach dem Archivgesetz Nordrhein-Westfalen (2010) § 7, zulässig nach Ablauf einer Schutzfrist von dreißig Jahren seit der Entstehung der Unterlagen. Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf eine oder mehrere natürliche Personen bezieht (personenbezogenes Archivgut) endet die Schutzfrist jedoch nicht vor Ablauf von a. zehn Jahren nach dem Tod der betroffenen Person oder der letztverstorbenen von mehreren betroffenen Personen, deren Todesjahr dem Landesarchiv bekannt ist, b. hundert Jahren nach der Geburt der betroffenen Person oder der Geburt der letztgeborenen von mehreren Personen, deren Todesjahr dem Landesarchiv nicht bekannt ist, und c. sechzig Jahren nach Entstehung der Unterlagen, wenn weder das Todes- noch das Geburtsjahr der betroffenen Person oder einer der betroffenen Personen dem Archiv bekannt sind. Die meisten Einheiten des Bestandes unterliegen keinen Schutzfristen mehr. Bei einigen wenigen Fällen, empfiehlt sich dagegen die Beantragung einer Schutzfristverkürzung. Diese Einheiten sind entsprechend gekennzeichnet. 7. Zitierweise und Aktenbestellungen: Zu zitieren sind die Archiveinheiten unter Voranstellung des Archivs mit Angabe der entsprechenden Signatur, z.B. "Stadtarchiv Solingen, SG 1853". Zur Bestellung von AE genügen die Angabe von Signatur, Name des Benutzers sowie dem jeweiligen Bestelldatum auf dem rosa Bestellzettel. 8. Literaturhinweis: Die meisten Aufgaben des Sozialamts spiegeln sich in den gesammelten Drucksachen und anderer Verwaltungsliteratur des Sozialamts wieder, die sich als eigener Klassifikationspunkt in diesem Findbuch recherchieren lassen. Einen Überblick über die gesamte Tätigkeit des Sozialamtes bieten die Verwaltungsberichte der Stadt Solingen, die in der Bibliothek unter der Signatur IV B 7 eingesehen werden können. 9. Verwandte Bestände: SG [50.20] Bundesvertriebenengesetz Kartei (BFVG) SG [50.21] Bundesvertriebenengesetz (Einzelfälle) SG [50.30] Fürsorge- und Sozialleistungen (Einzelfälle) SG [50.521-441] Heimkehrer, Kriegsopfer; Opfer "SED-Unrechtsregime" SG [50.58] Schwerbehindertengesetz (Firmenakten) SG [50.97] Wiedergutmachung NS Unrecht (Einzelfälle) SG [50.99] Familienunterstützung im II. Weltkrieg (Einzelfälle)

Eingrenzung und Inhalt: Bestand enthält u.a.: Allgemeine Verwaltung; Verwaltungsliteratur; Fürsorgeunterstützung; Arbeitslosenfürsorge; Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen; Notstandsarbeiten; Betreuung von Flüchtlingen

Bestandssignatur
SG [50.01]
Umfang
Findbuch: 155 AE (inklusive 15 Verweiseauf andere Bestände)

Kontext
Stadtarchiv Solingen (Archivtektonik) >> Bestände städtischer Provenienz (ab 1808/1815) >> Städtische Provenienz (ab 1929) >> Soziales, Jugend, Gesundheit >> Soziales

Bestandslaufzeit
(1912) 1919 - 2001

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Letzte Aktualisierung
23.06.2025, 08:11 MESZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • (1912) 1919 - 2001

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