Bestand
Sozialamt (Bestand)
Vorbemerkung zum Findbuch: Dieses
Findbuch dient sowohl dem Nachweis von Sachakten des Sozialamts der
Stadt Solingen, als auch dem Nachweis der gesamten Bestände des
Bereichs Sozialamt. Der Grund hierfür ist, dass das Sozialamt zwar
massenhaft personenbezogene Einzelfallakten, aber nur wenige
Sachakten anlegt. Auf personenbezogenen Unterlagen liegt unter
Umständen eine Sperrfrist von 100 Jahren nach Aktenschluss. Dadurch
wird eine zeitnahe Veröffentlichung dieser Bestände in Form von
Online-Findmitteln erschwert. Im Gegensatz zu den personenbezogenen
Akten unterliegen Sachakten meist der regulären Sperrfrist von 30
Jahren nach Aktenschluss und können daher weitaus früher als die
personenbezogenen Akten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht
werden. Daher wurde beschlossen Sachakten und Einzelfallakten des
Sozialamtes separat zu bearbeiten. Die bisher abgegebenen Sachakten
wurden so in ihrer Gesamtheit in dem hier vorliegenden Findbuch
erschlossen. Da zwischen Sachakten und Einzelfallakten oft ein
Zusammenhang besteht und Sachakten unter Umständen das Verständnis
der Fallakten erleichtern, wurde beschlossen in diesem Findbuch
dennoch einen Nachweis der bisher bearbeiteten Einzelfallbestände
des Sozialamtes zu erbringen. Dies erfolgt in Form einer Auflistung
der Bestände in einem eigenen Klassifikationspunkt (Verweis auf
Bestände mit personenbezogenen Einzelfallakten) und der Nennung
derselben im Findbuchvorwort unter dem Punkt Verwandte Bestände.
Findbuchvorwort: 1. Bestandsgeschichte: Der Bestand SG [50.01] -
Sozialamt setzt sich aus mehreren Abgaben zusammen. Der erste Teil
des Bestandes umfasste 71 Sachakten aus den Bereichen Allgemeine
Verwaltung, Verwaltungsliteratur, Sozial- und Fürsorgewesen,
Betreuung von Flüchtlingen, Vertriebenen und Aussiedlern
[Arbeitsamt,] sowie Arbeitsbeschaffung und Notstandsarbeiten. Diese
Unterlagen wurden im Zeitraum zwischen 1919 und 1971 angelegt und
nach der Abgabe an das Stadtarchiv Solingen im Sommer 2007
verzeichnet. Eine weitere Ablieferung des Stadtamts 50 (Sozialamt)
wurde zwischen Januar und März 2012 von der Diplom-Archivarin Lisa
Arnold bearbeitet. [Zudem verzeichnete im Jahre 2016 Benjamin
Zachej mehrere Ablieferungen mit insgesamt 117 AE, die zwischen den
Jahren 2002 und 2008 an das Stadtarchiv übergeben wurden.] Diese
Ablieferung[en] wies[en] in weiten Teilen eine inhaltliche Kohärenz
zu dem oben genannten Bestand auf, sodass eine Zusammenführung der
drei Teile nahe lag. Im Unterschied zum ersten [und dritten] Teil
des Bestandes umfasste der zweite Teil ursprünglich auch
personenbezogene Einzelfallakten. Um eine Veröffentlichung des
Bestandes in Form eines Online-Findmittels zu ermöglichen, wurde
deshalb der personenbezogene Teil der Ablieferung vom Rest des
Bestandes abgetrennt und zu einem eigenen Bestand (SG [50.30]
Fürsorge- und Sozialleistungen (Einzelfälle)) zusammengefasst. Zur
näheren inhaltlichen Erläuterung des Bestandes, siehe Kapitel
Inhalt, Umfang und Laufzeit. 2. Behördengeschichte: Da ein Großteil
des Bestandes im Zeitraum zwischen 1933 und 1990 entstanden ist,
wird das Kapitel Behördengeschichte auf diesen Zeitraum beschränkt.
Während der NS-Zeit war die bis dahin nur wenig entwickelte
Wohlfahrtspflege durch große [personelle und strukturelle]
Einschnitte gekennzeichnet, da nach nationalsozialistischen
Vorstellungen jeder für sich selbst zu sorgen hatte und dieses
Prinzip nicht mit der allgemeinen Wohlfahrtspflege zu vereinbaren
war. [Die Ziele der nationalsozialistischen Wohlfahrtspflege
führten zwar nicht zu Änderung oder Abschaffung der gesetzlichen
Regelungen (wie z.B. der Reichsfürsorgepflichtverordnung von 1924)
aus der Weimarer Zeit, aber sie wurden nun restriktiv ausgelegt und
die Stadt Solingen trat einem vom Deutschen Gemeindetag initiiertem
Abkommen bei, das die Nichtanwendung bestimmter Fürsorgeleistungen
vorsah. Eine Reduzierung der Reichszuschüsse übte zudem
finanziellen Druck auf die Gemeinden aus.] So wurden viele
Fürsorgeleistungen gekürzt oder völlig gestrichen. Das traf
besonders auf den Personenkreis der "Asozialen" [oder
"Minderwertigen"] zu, denen damals u.a. "Arbeitsscheu",
"Trunksucht", "Bettlerei", "Landstreicherei", "sexuelle
Haltlosigkeit" und "Verwahrlosung" vorgeworfen wurde und auch
Bürger, die "wiederholt schuldhaft die öffentliche Fürsorge in
Anspruch nahmen" zählten zu diesem Personenkreis. In einigen Fällen
wurden die sogenannten Arbeitscheuen zur Arbeit [in der Anstalt
Brauweiler] gezwungen. Durch [die Wiedereinführung der Wehrpflicht
und ] Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, v.a. im Bereich Straßenbau,
sollte der hohen Arbeitslosigkeit entgegengewirkt und so die Zahl
der Unterstützungsempfänger verringert werden. [In Zusammenarbeit
mit dem Arbeitsamt, Handwerk und der Industrie wurde zudem die
Bekämpfung der Schwarzarbeit forciert. Seit Ende August 1933 fanden
Betriebs- und Geschäftskontrollen durch Polizei, SA sowie Beamte
des Wohlfahrts- und Arbeitsamtes statt. Wohlfahrtsbetrug, wie das
Verschweigen von Vermögen Einkommen, wurde verstärkt verfolgt und
häufig mit Gefängnis bestraft.] Erhöht wurde ausschließlich [?] die
Unterstützung für kinderreiche Familien [und Solingen war einer der
ersten Städte, die diese Maßnahme vollzog]. Das Wohlfahrtsamt
bestand aus drei Abteilungen: 1. Hauptverwaltungsabteilung, 2.
Haushalts- und Rechnungsabteilung und 3. Kriegsfürsorgeabteilung.
Hinzu kamen vier Kreisstellen in Solingen, Ohligs, Wald und
Höhscheid [sowie die zu Beginn des Jahres 1936 aufgelöste
Kreisstelle Gräfrath]. Als Leistungen des damaligen Fürsorgewesens
ist der Familienunterhalt zu nennen, dazu zählten nach Kriegsbeginn
auch die Bereiche Unterhaltszuschüsse und Familienbeihilfen für
Prüfungsurlauber, Bekleidungsbeihilfen für entlassene
Kriegsbesoldungsempfänger und Reisebeihilfen zum Besuch
Umquartierter. Weiterhin sind im Bereich der offenen Fürsorge [die
als "wertvoll" eingestuften Personengruppen] zu nennen: die
Barunterstützung von Kriegsbeschädigten und Hinterbliebenen, von
Kleinrentnern und Gleichgestellten, von Sozialrentnern und von
Empfängern der allgemeinen Fürsorge. Zum Bereich der geschlossenen
Fürsorge zählt die Unterbringung in Heimen und Anstalten
(Geistesschwache, Blinde, Behinderte (auch Euthanasieprojekte)) und
die Tuberkulosefürsorge. Insgesamt wurde der Bereich des
Fürsorgewesens im Dritten Reich stark ausgedünnt, was sich vor
allem an der Personalstruktur des Sozialamts zeigte. [In Solingen
wurde diese Entwicklung bereits im März 1933 mit der politisch
motivierten Entlassung des Wohlfahrtsamtsdirektors Karl Schneider
(SPD) eingeleitet. Nach ihm übernahm der national gesinnte Robert
Jentsch und, seit 1934 provisorisch, dann ab Mai 1937 als
Stadtamtmann Eugen Halbach die Leitung.] Nach Ende des 2.
Weltkriegs musste das Wohlfahrtsamt [weiterhin unter der Leitung
von Halbach] wieder neu organisiert werden und es nahm zusätzlich
zu seinen auch schon vor dem Nationalsozialismus wahrgenommenen
Stammaufgaben (Wirtschaftsfürsorge, Altersfürsorge (darunter auch
der Unterhalt von Altenheimen) und Obdachlosenfürsorge in den
Bereichen der offenen und geschlossenen Fürsorge), die Aufgaben der
Kriegsfolgen-Fürsorge, der Flüchtlingsbetreuung, der Fürsorge für
politische Opfer (ab 1949 Wiedergutmachungsabteilung) und der
Betreuung von Heimkehrern war. Diese erhöhte Belastung, die noch
durch den Anstieg der Hilfsbedürftigen in Folge der Währungsreform
gesteigert wurde, erforderte einen Ausbau des Amtes von 36
Beschäftigten im April 1945 zu 95 Kräften im Juni 1948. In der
Folgezeit wurde der Umfang der Leistungen des Sozialwesens der
Stadt ausgebaut. Zu Leistungen der Wirtschaftsfürsorge zählten so
etwa: Bar- und Sachleistungen, Krankenhilfe, Erziehungs- und
Berufsausbildungsbeihilfen. Daneben werden Winterhilfsmaßnahmen
durchgeführt, so z.B. in Form von Kartoffelzulagen, Kohlenzulagen,
der Beschaffung von Winterkleidung und der Weihnachtsbeihilfe.
Ferner sind die Tätigkeitsgebiete Blindenhilfe,
Krankenhausfürsorge, Erholungsfürsorge für alte Menschen,
Körperbehindertenfürsorge, Sprachgeschädigtenfürsorge, Hauspflege,
Tuberkulosefürsorge, die Ausstellung von Armutszeugnissen und die
Unterstützung von "Besuchern aus der SBZ und den
Vertreibungsgebieten ost- und südostwärts der Bundesrepublik" als
Aufgabengebiete des Sozialamtes zu nennen. Am 30.06.1961 wurde das
Bundessozialhilfegesetz erlassen, welches auch in Solingen einige
Veränderungen mit sich brachte. Das zeigte sich bereits an den
Begrifflichkeiten, denn der Bereich "öffentliche Fürsorge" wurde
umbenannt in "Sozialhilfe". Außerdem sollte nun nicht mehr nur der
"notwendige Lebensbedarf" durch die Leistungen des Sozialamtes
gedeckt werden, sondern man gab "Hilfe in besonderen Lebenslagen"
und "Hilfe zum Lebensunterhalt", womit diese Bereiche eine
deutliche Aufwertung erfuhren. Eine organisatorische Veränderung
erfuhr das Sozialamt im Zeitraum zwischen 1970 und 1974. Damals
wurde die Zusammenlegung des Sozialamtes mit dem Jugendamt
beschlossen, um Aktenwege zu verkürzen und Doppelarbeit zu
vermeiden. Es wurde dazu 1973 eigens ein Versuchsbezirk
eingerichtet. Zu Veränderungen kam es durch diese Maßnahme vor
allen Dingen in den Bereichen Jugendhilfe, Sozialhilfe und
Gesundheitsfürsorge, die Untergebiete der Familienfürsorge
darstellten. Sie wurden zu einer neuen Abteilung "Soziale Dienste"
zusammengelegt. Die Verwaltungseinheit von Jugend- und Sozialamt,
die daraufhin 1975 eingerichtet wurde, wurde allerdings bereits im
Jahr 1979 wieder aufgehoben. Eine weitere Aufgabenerweiterung
erfolgte 1986, als dem Sozialamt die Außenstelle des Ausgleichsamts
Wuppertal und der Bereich der Schuldnerberatung zugeordnet wurden.
Zuletzt stellte der Verwaltungsbericht des Zeitraums 1984 bis 1989
eine besondere Belastung der Leistungsfähigkeit des Sozialamtes
fest, die vor allem die Personengruppen Sozialhilfeempfänger,
Aussiedler/Übersiedler und asylbegehrende Ausländer betraf, da
deren Anzahl im Berichtszeitraum enorm angestiegen war. Von
Bedeutung für den gesamten Untersuchungszeitraum war die
Zusammenarbeit mit den freien Trägern der Wohlfahrtsverbände. Die
freien Träger (z.B. die Caritas) wurden aus öffentlicher Hand in
ihrer Arbeit unterstützt und entlasteten dadurch die öffentlichen
Träger des Sozialwesens in hohem Maße. Die hier angegebenen
Informationen zur Entwicklung des Sozialwesens, sind den
veröffentlichen Verwaltungsberichten (zu den Jahren 1933-1989) der
Stadt Solingen zu entnehmen, die in der Bibliothek unter der
Signatur IV B 7 zu finden sind. 3. Erhaltungszustand und Ordnung:
Insgesamt ist der Bestand in einem guten Erhaltungszustand, auch
wenn je nach Akte eine Entsäuerung zu einem späteren Zeitpunkt
notwendig werden wird. Die Unterlagen befanden sich soweit bekannt
in Stehordnern und einzeln in Kartonagen. Sie wurden im Herbst 2012
[bzw. Sommer 2016] von Herrn Fischer in archivgerechte Mappen und
Kartons umgebettet und entmetallisiert. 4. Inhalt, Umfang und
Laufzeit: Inhaltlich umfasst der Bestand Unterlagen aus den
Arbeitsfeldern Allgemeine Verwaltung (Dienstvorschriften und
ähnliches); [Beiräte;] Sozial- und Fürsorgeleistungen
(hauptsächlich Sachakten mit Grundlagencharakter); [Anstalten und
Heime;] Betreuung von Vertriebenen, Flüchtlingen und Aussiedlern
nach dem Bundesvertriebenengesetz [BVFG] und dem
Häftlingshilfegesetz [HHG]); [Arbeitsamt;]
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen - Notstandsmaßnahmen (vor allem im
Zeitraum zwischen 1933 und 1945 und inhaltlich meist
Straßenbaumaßnahmen) [; Freie Wohlfahrtspflege; Statistiken] und
dem Bereich Verwaltungsliteratur und Druckschriftensammlung (v.a.
Gesetzestexte und -kommentare und einschlägige Zeitschriften) in
insgesamt 165 [jetzt 280] Verzeichnungseinheiten. Dem Bereich
Verwaltungsliteratur kommt dabei, mit über einem Drittel der
Archiveinheiten, der größte Anteil zu. In den anderen Bereichen des
Bestandes finden sich oft Auszüge aus Gesetzestexten und anderen
rechtlichen Grundlagen der Bearbeitung der Fälle des Sozialamtes.
Die Laufzeit des Bestandes reicht vom Jahr 1919 bis ins Jahr 1990.
5. Bewertung: Über die Bewertung des ersten Teils des Bestandes
konnten keine Informationen ermittelt werden. Der im Jahr 2012 [und
2016] bearbeitete Teil wurde sowohl inhaltlich als auch nach dem
Umfang des Schriftguts bewertet. Kassiert wurde dabei ein
Stehordner mit Material fremder Provenienz, der kein eigenes
Verwaltungshandeln des Sozialamtes erkennen ließ und dort lediglich
abgelegt worden war. Trotz der Tatsache, dass ein großer Teil des
Bestandes nicht originär aus dem Sozialamt stammt (z.B.
Drucksachen, Erlasse, Verfügungen, Presseausschnittsammlungen)
wurde dieses Schriftgut als archivwürdig bewertet, da es zum
Verständnis der Einzelfallakten des Sozialamtes in erheblichem Maße
beiträgt und für diese zum Teil auch grundlegend ist. 6.
Nutzungsbedingungen: Die Nutzung des Archivguts des Bestandes ist,
nach dem Archivgesetz Nordrhein-Westfalen (2010) § 7, zulässig nach
Ablauf einer Schutzfrist von dreißig Jahren seit der Entstehung der
Unterlagen. Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung
oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf eine oder mehrere
natürliche Personen bezieht (personenbezogenes Archivgut) endet die
Schutzfrist jedoch nicht vor Ablauf von a. zehn Jahren nach dem Tod
der betroffenen Person oder der letztverstorbenen von mehreren
betroffenen Personen, deren Todesjahr dem Landesarchiv bekannt ist,
b. hundert Jahren nach der Geburt der betroffenen Person oder der
Geburt der letztgeborenen von mehreren Personen, deren Todesjahr
dem Landesarchiv nicht bekannt ist, und c. sechzig Jahren nach
Entstehung der Unterlagen, wenn weder das Todes- noch das
Geburtsjahr der betroffenen Person oder einer der betroffenen
Personen dem Archiv bekannt sind. Die meisten Einheiten des
Bestandes unterliegen keinen Schutzfristen mehr. Bei einigen
wenigen Fällen, empfiehlt sich dagegen die Beantragung einer
Schutzfristverkürzung. Diese Einheiten sind entsprechend
gekennzeichnet. 7. Zitierweise und Aktenbestellungen: Zu zitieren
sind die Archiveinheiten unter Voranstellung des Archivs mit Angabe
der entsprechenden Signatur, z.B. "Stadtarchiv Solingen, SG 1853".
Zur Bestellung von AE genügen die Angabe von Signatur, Name des
Benutzers sowie dem jeweiligen Bestelldatum auf dem rosa
Bestellzettel. 8. Literaturhinweis: Die meisten Aufgaben des
Sozialamts spiegeln sich in den gesammelten Drucksachen und anderer
Verwaltungsliteratur des Sozialamts wieder, die sich als eigener
Klassifikationspunkt in diesem Findbuch recherchieren lassen. Einen
Überblick über die gesamte Tätigkeit des Sozialamtes bieten die
Verwaltungsberichte der Stadt Solingen, die in der Bibliothek unter
der Signatur IV B 7 eingesehen werden können. 9. Verwandte
Bestände: SG [50.20] Bundesvertriebenengesetz Kartei (BFVG) SG
[50.21] Bundesvertriebenengesetz (Einzelfälle) SG [50.30] Fürsorge-
und Sozialleistungen (Einzelfälle) SG [50.521-441] Heimkehrer,
Kriegsopfer; Opfer "SED-Unrechtsregime" SG [50.58]
Schwerbehindertengesetz (Firmenakten) SG [50.97] Wiedergutmachung
NS Unrecht (Einzelfälle) SG [50.99] Familienunterstützung im II.
Weltkrieg (Einzelfälle)
Eingrenzung und Inhalt:
Bestand enthält u.a.: Allgemeine Verwaltung; Verwaltungsliteratur;
Fürsorgeunterstützung; Arbeitslosenfürsorge;
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen; Notstandsarbeiten; Betreuung von
Flüchtlingen
- Bestandssignatur
-
SG [50.01]
- Umfang
-
Findbuch: 155 AE (inklusive 15 Verweiseauf andere Bestände)
- Kontext
-
Stadtarchiv Solingen (Archivtektonik) >> Bestände städtischer Provenienz (ab 1808/1815) >> Städtische Provenienz (ab 1929) >> Soziales, Jugend, Gesundheit >> Soziales
- Bestandslaufzeit
-
(1912) 1919 - 2001
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
-
23.06.2025, 08:11 MESZ
Datenpartner
Stadtarchiv Solingen. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- (1912) 1919 - 2001