Ordnung, auf was korrn[n] vnd gehallt, hinfüran, gemüntzt, Vnd was für Müntzen geschlagen werden sollen : Mandat, Wie es hinfüran, mit einnemen vnd außgeben der Müntzen, gehalten werden solle. ; Contrafacturn, der Zehner, gantzer, vnd halber Batzen, so hinfüran, wie bißher, in vollem werdt, gegeben vnd genomen werden sollen
- Weitere Titel
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Ordnung, auf was korrnn und gehallt, hinfüran, gemüntzt, Und was für Müntzen geschlagen werden sollen
- Standort
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München, Bayerische Staatsbibliothek -- Res/4 J.publ.g. 1234,4
- VD16
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VD16 D 1220
- Maße
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4
- Umfang
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[14] Bl.
- Sprache
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Deutsch
- Anmerkungen
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Ill.
Bibliogr. Nachweis: VD 16 D 1220
- Ereignis
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Veröffentlichung
- (wo)
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[Augsburg]
- (wer)
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[Otmar]
- (wann)
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[1535]
- Beteiligte Personen und Organisationen
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Heiliges Römisches Reich
Augsburg
- URN
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urn:nbn:de:bvb:12-bsb00092034-4
- Letzte Aktualisierung
-
16.04.2025, 08:32 MESZ
Datenpartner
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Beteiligte
- Heiliges Römisches Reich
- Augsburg
- [Otmar]
Entstanden
- [1535]
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