Kapitel

Nun folget hernach / was sachen an vnserm Hoffgericht angenommen vnd gerechtfertiget werden sollen

Nun folget hernach / was sachen an vnserm Hoffgericht angenommen vnd gerechtfertiget werden sollen

Digitalisierung: Universitätsbibliothek Heidelberg

Public Domain Mark 1.0 Universell

Umfang
VIv-XVIIIr
Sprache
Deutsch

Erschienen in
Albrecht ; Karl. - Hoffgerichts Ord=nung des Ertzstiffts Meyntz : allen vnnd jeden so an Gerichten zuhan=deln haben/ fast dienstlich/ fuerderlich vnd behuelfflich

Erschienen
1582

Förderung
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Letzte Aktualisierung
03.05.2025, 08:04 MESZ

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Objekttyp

  • Kapitel

Entstanden

  • 1582

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