Kapitel
Nun folget hernach / was sachen an vnserm Hoffgericht angenommen vnd gerechtfertiget werden sollen
- Umfang
-
VIv-XVIIIr
- Sprache
-
Deutsch
- Erschienen in
-
Albrecht ; Karl. - Hoffgerichts Ord=nung des Ertzstiffts Meyntz : allen vnnd jeden so an Gerichten zuhan=deln haben/ fast dienstlich/ fuerderlich vnd behuelfflich
- Erschienen
-
1582
- Förderung
-
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
- Letzte Aktualisierung
-
03.05.2025, 08:04 MESZ
Datenpartner
Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Universitätsbibliothek. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Kapitel
Entstanden
- 1582