Sachakte

Anweisung: Beim Durchmarsch fremder Truppen ist von dem vorangehenden Furier die voraussichtliche Stärke der Truppe, der Name des kommandierenden Offiziers und die Marschroute aufzunehmen und dem fürstlichen Obrist-Leutnant Pfaff zu übermitteln

Archivaliensignatur
E 3 A, 88/56
Sonstige Erschließungsangaben
Vermerke: Deskriptoren: Pfaff, (N.N.)
Bemerkungen
nur Xerokopien

Bestand
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Kontext
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> G Militär- und Kriegsangelegenheiten >> G.3 Einquartierungen, Furagelieferung, Durchmärsche und Manöver, Kriegskosten

Laufzeit
Darmstadt, 1775 Februar 20

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Letzte Aktualisierung
10.09.2024, 08:33 MESZ

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Objekttyp

  • Sachakte

Entstanden

  • Darmstadt, 1775 Februar 20

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