Sachakte
Anweisung: Beim Durchmarsch fremder Truppen ist von dem vorangehenden Furier die voraussichtliche Stärke der Truppe, der Name des kommandierenden Offiziers und die Marschroute aufzunehmen und dem fürstlichen Obrist-Leutnant Pfaff zu übermitteln
- Archivaliensignatur
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E 3 A, 88/56
- Sonstige Erschließungsangaben
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Vermerke: Deskriptoren: Pfaff, (N.N.)
- Bemerkungen
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nur Xerokopien
- Bestand
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E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
- Kontext
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Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> G Militär- und Kriegsangelegenheiten >> G.3 Einquartierungen, Furagelieferung, Durchmärsche und Manöver, Kriegskosten
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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- Letzte Aktualisierung
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10.09.2024, 08:33 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Sachakte
Entstanden
- Darmstadt, 1775 Februar 20