Sachakte

Verordnung: nachdem das Leibregiment zu Pferd und das Schrautenbach'sche Regiment zu Fuß wieder ins Land verlegt sind, sind sie von den Untertanen gegen Bezahlung nach den hier genannten Sätzen zu verpflegen

Archivaliensignatur
E 3 A, 53/12
Sonstige Erschließungsangaben
Vermerke: Deskriptoren: Hessen (Landgrafschaft, Darmstadt):Leibregiment

Vermerke: Deskriptoren: Hessen (Landgrafschaft, Darmstadt):Schrautenbach'sches Regiment

Vermerke: Deskriptoren: Schrautenbach'sches Regiment

Bestand
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Kontext
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> G Militär- und Kriegsangelegenheiten >> G.3 Einquartierungen, Furagelieferung, Durchmärsche und Manöver, Kriegskosten

Laufzeit
Darmstadt, 1710 Oktober 31

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Rechteinformation
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Letzte Aktualisierung
10.09.2024, 08:31 MESZ

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Objekttyp

  • Sachakte

Entstanden

  • Darmstadt, 1710 Oktober 31

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