Sachakte
Verordnung: nachdem das Leibregiment zu Pferd und das Schrautenbach'sche Regiment zu Fuß wieder ins Land verlegt sind, sind sie von den Untertanen gegen Bezahlung nach den hier genannten Sätzen zu verpflegen
- Archivaliensignatur
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E 3 A, 53/12
- Sonstige Erschließungsangaben
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Vermerke: Deskriptoren: Hessen (Landgrafschaft, Darmstadt):Leibregiment
Vermerke: Deskriptoren: Hessen (Landgrafschaft, Darmstadt):Schrautenbach'sches Regiment
Vermerke: Deskriptoren: Schrautenbach'sches Regiment
- Bestand
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E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
- Kontext
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Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> G Militär- und Kriegsangelegenheiten >> G.3 Einquartierungen, Furagelieferung, Durchmärsche und Manöver, Kriegskosten
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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- Letzte Aktualisierung
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10.09.2024, 08:31 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Sachakte
Entstanden
- Darmstadt, 1710 Oktober 31