Monografie | Verordnung
Außschreiben und Erklerung Welcher gestalt/ und auff was Termine/ die auff dem itzigen zu Torgaw gehaltenem Landtage bewilligte Jährliche Zehen Pfennige Stewer/ von jederm Nawen oder guten Schock/ auff Acht Jahrlang/ gegeben werden sollen/ Auch welcher massen die gedoppelte Tranckstewer/ wie bißhero geschehn/ biß auff Simonis und Jude des Sechtzehenhundert und Siebenzehenden Jahres erstreckt/ und zureichen bewilliget ist
- Standort
-
Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt -- Pon Vf 2565, QK
- VD 17
-
3:630795Q
- Umfang
-
[12] Bl ; 4°
- Sprache
-
Deutsch
- Erschienen
-
Dreßden , 1609
- Förderung
-
Deutsche Forschungsgemeinschaft
- DOI
-
doi:10.25673/opendata2-26492
- URN
-
urn:nbn:de:gbv:3:1-38810
- Letzte Aktualisierung
-
02.06.2025, 11:23 MESZ
Datenpartner
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Verordnung ; Monografie
Entstanden
- Dreßden , 1609
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Außschreiben und Erklerung Welcher gestalt/ und auff was Termine/ die auff dem itzigen zu Torgaw gehaltenem Landtage bewilligte Jährliche Zehen Pfennige Stewer/ von jederm Nawen oder guten Schock/ auff Acht Jahrlang/ gegeben werden sollen/ Auch welcher massen die gedoppelte Tranckstewer/ wie bißhero geschehn/ biß auff Simonis und Jude des Sechtzehenhundert und Siebenzehenden Jahres erstreckt/ und zureichen bewilliget ist

Ausschreiben und Erklerung/ Welcher gestalt/ und auff was Termine die auff dem itzigen zu Torgaw gehaltenem Landtage anderweit bewilligte Jährliche Sechs pfenninge Stewer/ von jederm nawen oder guten Schock/ auff Sechs Jahrlang gegeben werden sol/ Auch welcher massen die Tranckstewer biß auff Simonis und Jude des Sechzehenhunderten Jahrs/ erstreckt und zu reichen bewilliget ist

Ausschreiben und Erklerung/ Welcher gestalt/ und auff was Termine die auff dem itzigen zu Torgaw gehaltenem Landtage anderweit bewilligte Jährliche Sechs pfenninge Stewer/ von jederm nawen oder guten Schock/ auff Sechs Jahrlang gegeben werden sol/ Auch welcher massen die Tranckstewer biß auff Simonis und Jude des Sechzehenhunderten 7. Jahrs/ erstreckt und zu reichen bewilliget ist

Ausschreiben vnd Er=||klerunge/ welcher gestalt/ vnd auff was || Termine die auff dem jetzigen zu Torgaw gehal=||tenem Landtage anderweit bewilligte Jæhrliche vier pfennige || Stewer/ von jedem nawen oder guten Schock/ auff sechs || Jahrlang gegeben werden sol/ Auch welcher massen die || Tranckstewer biß auff ... || Sechzehen hunderten Jahrs/ erstreckt vnd || zu reichen bewilliget ist.|| M. D. XCV.||

Außschreiben und Erklerung Welcher gestalt/ und auff was Termine/ die auff dem itzigen zu Torgaw gehaltenem Landtage bewilligte Jährliche acht pfennige Stewer/ von jederm nawen oder guten Schock/ auff sechs Jahrlang gegeben werden sol/ Auch welcher massen die Tranckstewer/ wie dieselbige bißhero entrichtet/ gedoppelt/ bis auff Simonis und Jude des Sechtzehenhundert und eilfften Jahres erstreckt und zureichen bewilliget ist

Ausschreiben vnd Erkle=||runge/ welcher gestalt/ vnd auff was Ter=||mine die auff jtzigem zu Torgaw gehaltenem Landtage || bewilligte Järliche vier pfenninge Stewer/ von jederm nawen || oder guten Schock/ auff sechs Jar lang gegeben werden soll/|| Auch welcher massen die Tranckstewer bis auff Simo=||nis vnd Jude des Achtvndachtzigsten Jars/|| erstreckt vnd zureichen || bewilligt ist.||

Außschreiben und Erklerung Welcher gestalt/ und auff was Termine/ die auff dem itzigen zu Torgaw gehaltenem Landtage bewilligte Jährliche acht pfennige Stewer/ von jederm nawen oder guten Schock/ auff sechs Jahrlang gegeben werden sol/ Auch welcher massen die Tranckstewer/ wie dieselbige bißhero entrichtet/ gedoppelt/ bis auff Simonis und Jude des Sechtzehenhundert und eilfften Jahres erstreckt und zureichen bewilliget ist
