Band
Ausschreiben und Erklerung/ Welcher gestalt/ und auff was Termine die auff dem itzigen zu Torgaw gehaltenem Landtage anderweit bewilligte Jährliche Sechs pfenninge Stewer/ von jederm nawen oder guten Schock/ auff Sechs Jahrlang gegeben werden sol/ Auch welcher massen die Tranckstewer biß auff Simonis und Jude des Sechzehenhunderten 7. Jahrs/ erstreckt und zu reichen bewilliget ist
- Standort
-
Forschungsbibliothek Gotha -- Pol 8° 02324a-b (14)
- VD 17
-
39:162174U
- Umfang
-
12 Bl, 4°
- Sprache
-
Deutsch
- Anmerkungen
-
Das Erscheinungsjahr könnte nachträglich geändert worden sein. - "7." wurde vermutlich nachträglich dem Titel hinzugefügt. Drucke des 17. Jahrhunderts
- Beteiligte Personen und Organisationen
- Erschienen
-
Dreßden , 1601
- Förderung
-
Deutsche Forschungsgemeinschaft
- URN
-
urn:nbn:de:urmel-0c3b939c-2acf-4e01-be42-27e1b9491ef4-00008457-019
- PURL
- Letzte Aktualisierung
-
14.04.2025, 12:54 MESZ
Datenpartner
Forschungsbibliothek Gotha der Universität Erfurt. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Band
Entstanden
- Dreßden , 1601
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Ausschreiben und Erklerung/ Welcher gestalt/ und auff was Termine die auff dem itzigen zu Torgaw gehaltenem Landtage anderweit bewilligte Jährliche Sechs pfenninge Stewer/ von jederm nawen oder guten Schock/ auff Sechs Jahrlang gegeben werden sol/ Auch welcher massen die Tranckstewer biß auff Simonis und Jude des Sechzehenhunderten Jahrs/ erstreckt und zu reichen bewilliget ist

Ausschreiben vnd Erkle=||runge/ welcher gestalt/ vnd auff was Ter=||mine die auff jtzigem zu Torgaw gehaltenem Landtage || bewilligte Järliche vier pfenninge Stewer/ von jederm nawen || oder guten Schock/ auff sechs Jar lang gegeben werden soll/|| Auch welcher massen die Tranckstewer bis auff Simo=||nis vnd Jude des Achtvndachtzigsten Jars/|| erstreckt vnd zureichen || bewilligt ist.||

Ausschreiben vnd Erkle=||runge/ welcher gestalt/ vnd auff was Ter=||mine die auff jtzigem zu Torgaw gehaltenem Landtage || bewilligte Järliche vier pfenninge Stewer/ von jederm nawen || oder guten Schock/ auff drey Jar lang gegeben werden soll/|| Auch welcher massen die Tranckstewer noch auff Sechs Jar/|| von Simonis vnd Jude/ wenn man der weniger zal|| Siebenvndsiebentzig schreiben wirdt/ anzufahen/|| ferner erstreckt vnd zureichen be=||willigt ist/||

Ausschreiben vnd Erkle=||runge/ welcher gestalt/ vnd auff was Ter=||mine die auff jtzigem zu Torgaw gehaltenem Landtage || bewilligte Järliche sechs pfenning Stewer/ von jederm nawen || oder guten Schock/ auff sechs Jar lang gegeben werden soll/|| Auch welcher massen die Tranckstewer noch auff Sechs Jar/|| von Simonis vnd Judae/ wenn man der weniger zal || Einvndsiebentzig schreiben wirdt/ auzufahen/|| ferner erstreckt vnd zureichen be=||willigt ist/||

Ausschreiben vnd Er=||klerunge/ welcher gestalt/ vnd auff was || Termine die auff dem jetzigen zu Torgaw gehal=||tenem Landtage anderweit bewilligte Jæhrliche vier pfennige || Stewer/ von jedem nawen oder guten Schock/ auff sechs || Jahrlang gegeben werden sol/ Auch welcher massen die || Tranckstewer biß auff ... || Sechzehen hunderten Jahrs/ erstreckt vnd || zu reichen bewilliget ist.|| M. D. XCV.||

Außschreiben und Erklerung Welcher gestalt/ und auff was Termine/ die auff dem itzigen zu Torgaw gehaltenem Landtage bewilligte Jährliche acht pfennige Stewer/ von jederm nawen oder guten Schock/ auff sechs Jahrlang gegeben werden sol/ Auch welcher massen die Tranckstewer/ wie dieselbige bißhero entrichtet/ gedoppelt/ bis auff Simonis und Jude des Sechtzehenhundert und eilfften Jahres erstreckt und zureichen bewilliget ist
